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Aktionsplan der Gemeinschaft für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeer

Die Mitteilung arbeitet einen Aktionsplans für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeer aus.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 9. Oktober 2002 zur Aufstellung eines Aktionsplans der Gemeinschaft für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Mittelmeer im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2002) 535 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Acht Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik im Mittelmeer

  • Die Europäische Union (EU) wird eine führende Rolle zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Ressourcen im Mittelmeer übernehmen. Sie wird im Rahmen der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (CGPM) in Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittländern oder erforderlichenfalls auf Eigeninitiative tätig werden.
  • Um das Fischereimanagement zu verbessern, werden die Entscheidungen auf geeigneter Ebene getroffen: auf internationaler Ebene für weit wandernde Fischarten, auf Gemeinschafts- oder internationaler Ebene für Grundfisch- und kleine pelagische Bestände und auf nationaler Ebene für durch nur einen Mitgliedstaat befischte Bestände.
  • Die Umweltbelange werden bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Mittelmeergebiet einbezogen. Die Beifänge von geschützten Arten (Mönchsrobben, Schildkröten, Meeresvögeln und Walfischen) müssen geringer werden. Ein wirksamer Schutz der Lebensräume und eine Verringerung der Umweltgefahren für die Fischerei sind notwendig. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden wird das Erreichen dieser Ziele ermöglichen.
  • Die Europäische Union wird die von den Fischerverbänden im Fischereimanagement gemachten Erfahrungen berücksichtigen.
  • Zur Gewährleistung der Durchsetzung und der tatsächlichen Kontrolle der Fischerei müssen sich alle beteiligten Akteure mehr einbringen, insbesondere bei der Entwicklung der Politik in diesem Sektor.
  • Die Europäische Union wird ein integriertes Bewirtschaftungskonzept verabschieden, um sich an die Merkmale der Mittelmeerfischerei anzupassen. Um das Umgehen der Maßnahmen zu vermeiden, wird sie Sicherheitsmechanismen ausarbeiten.
  • Die Europäische Union wird die soziale Bedeutung der Fischereitätigkeiten anerkennen. Sie wird die Rentabilität und Lebensfähigkeit der Fischereitätigkeiten gewährleisten.
  • Auf internationaler Ebene wird die Europäische Union multilaterale Aktionen und die Zusammenarbeit fördern, um ein wirksames Fischereimanagement zu erzielen.

Gemeinschaftsmaßnahmen. Um diese Ziele zu verwirklichen, sieht der Aktionsplan auf Gemeinschaftsebene Maßnahmen in sieben verschiedenen Handlungsfeldern vor.

Ein abgestimmtes Vorgehen bezüglich der Seegerichtsbarkeit. Da die meisten der Fänge innerhalb von 50 Seemeilen vor der Küste erfolgen, würde die Einführung von Fischereischutzzonen von 200 Seemeilen in Zusammenarbeit mit allen betreffenden Ländern eine Verbesserung der Fischereikontrolle zur Folge haben.

Verwaltung des Fischereiaufwands. Systeme wie die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Fangquoten sind im Mittelmeer nur schwer anwendbar. Maßnahmen, die darauf abzielen, den Fischereiaufwand im Mittelmeer zu kontrollieren oder zu verringern, werden die grundlegenden Werkzeuge der Gemeinsamen Fischereipolitik sein, um eine dauerhafte Bewirtschaftung der Ressourcen zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören die Erteilung angemessener Lizenzen, die Verringerung der Fangtage oder der Flotte, sowie der Einsatz des Schiffsüberwachungssystems (VMS). Diese Maßnahmen werden auf den bereits gewonnenen Erfahrungen der Fischerverbände aufbauen.

Fangbeschränkungen. Zur Beschränkung der Fänge werden TAC für bestimmte Arten wie Schwertfisch im Mittelmeer, bestimmte weit wandernde Fischarten und kleine pelagische Arten festgesetzt. Ansonsten muss auf die Verwaltung des Fischereiaufwands zurückgegriffen werden.

Verbesserung der Fischereimethoden. Die Kommission schlägt vor, die technischen Fischereibedingungen wie die Maschenöffnung der Netze, die Merkmale der übrigen Fanggeräte, die Mindestanlandegröße und die Verringerung der Beifänge zu überarbeiten. Diese auf Gemeinschaftsebene erlassenen Maßnahmen müssen von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Das Problem der Rückwürfe wird einer genauen Analyse unterzogen. Hinsichtlich der Umweltaspekte müssen aufgrund der Belastung des Mittelmeers durch die menschlichen Tätigkeiten strenge Umweltstandards festgelegt werden, um ein integriertes Küstenzonenmanagement zu erreichen.

Kontrollen. Die Kontrollen im Mittelmeer erfordern ein hohes Niveau der Zusammenarbeit zwischen allen betreffenden Parteien. Zu ihrer Verstärkung können Kontrollprogramme für bestimmte Fischereien festgelegt werden. Die Kommission schlägt auch vor, bestimmte Vorschriften anzuwenden oder zu ändern wie den Einsatz des VMS-Systems bei Fischereifahrzeugen von mehr als 10 m oder die Erteilung von Lizenzen. Die Freizeitfischerei wird besser geregelt werden. Auf internationaler Ebene wird die Europäische Union darum bemüht sein, die Rolle der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) im Hinblick auf die Angleichung der Kontrollvorschriften zu verstärken. Sie wird eine regionale Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern entwickeln und den illegalen Fischfang bekämpfen.

Verbesserung der wissenschaftlichen Kenntnisse. Die Beschlussfassung im Bereich der Fischerei ist von der Qualität der wissenschaftlichen Kenntnisse abhängig. Im Mittelmeer sind zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte in Angriff genommen worden. Die neuen Vorschriften im Bereich der Datenerhebung werden es ermöglichen, die Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten zu verbessern. Im Rahmen des Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschusses (STECF) befasst sich bereits eine Untergruppe mit den Fragen betreffend das Mittelmeer.

Beteiligung der Akteure. Die verschiedenen Akteure werden im Rahmen des Regionalen Beirats für das Mittelmeer an der Beschlussfassung beteiligt werden. Auf internationaler Ebene würde die Gründung mittelmeerweiter Fischerverbände ihr Bewusstsein für Fragen der Bewirtschaftung fördern.

Auswirkungen des Aktionsplans auf die anderen Politiken der Europäischen Union. Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) wird die wirtschaftlichen Auswirkungen des Fischereimanagements im Mittelmeer mildern. Die Vorschriften über die Mindestanlandegrößen werden den verschiedenen EU-Märkten Rechnung tragen, damit die Entwicklung eines Marktes nicht diejenige eines anderen Marktes gefährdet. Parallel dazu müssen die aquakulturbetreffenden Tätigkeiten, insbesondere die Thunfischzucht, so geregelt werden, dass sie den Druck auf die Meeresumwelt nicht vergrößert.

Maßnahmen auf internationaler Ebene. Die Europäische Union schlägt vor, die Arbeit innerhalb der regionalen Fischereiorganisationen im Mittelmeer fortzusetzen und zu verstärken. Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) wird eine Rolle für die weit wandernden Arten und die GFCM für die Grundarten und pelagischen Arten spielen. Die Europäische Union wird die Harmonisierung der Fischereimaßnahmen sowie ein Programm zur Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Mittelmeer fördern.

Die Fangtätigkeiten im Mittelmeer. Die Mittelmeerfischerei entspricht 22 % der Gesamtflotte der Gemeinschaft in BRT, 34 % ihrer Leistung und 46 % der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft. Sie hat weiterhin handwerklichen Charakter. Über 80 % der Flotte besteht nämlich aus Fischereifahrzeugen, die weniger als 12 m lang sind. Die Anlandungen stellen nur 12 % der gemeinschaftsweiten Anlandungen dar, aber ihr wirtschaftlicher Wert ist sehr groß. Auf die Mittelmeerfischerei entfallen über 42 % aller EU-Arbeitsplätze im Fangsektor.

Die Besonderheiten der Mittelmeerfischerei. Die Merkmale der Mittelmeerfischerei weichen von denjenigen der anderen Fischereigebiete ab.

Die Gemeinsame Fischereipolitik wird dort nicht auf dieselbe Art und Weise durchgeführt wie in den anderen Gebieten der Europäischen Union. Obwohl die Marktordungsvorschriften dort dieselben sind, sind die Erhaltungsinstrumente unterschiedlich.

Vor Ort haben bestimmte Länder zwar Fischereizonen festgelegt, es ist jedoch keine ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) eingerichtet worden.

Die innerstaatlichem Recht unterstehenden Gewässer sind daher kleiner als in den anderen Regionen der Europäischen Union.

Es gibt nur wenige Bereiche, in denen sich die Fangtätigkeiten von Flotten der Länder der Union untereinander sowie mit denen von Nicht-EU-Flotten überschneiden. Diese Küstenfischerei ist in der Praxis hauptsächlich handwerklich. Dank der wissenschaftlichen Fortschritte und der Einführung neuer Fischereiarten hat sich die Anzahl der geteilten Fischereien jedoch erhöht.

Es gibt einen hohen Anteil an Amateur- und Teilzeitfischern.

Die Fangquoten je Fischereifahrzeug sind im Vergleich zu den anderen EU-Regionen weiterhin relativ gering, obwohl der wirtschaftliche Wert der Fänge im Allgemeinen hoch ist. Es werden sehr unterschiedliche Fanggeräte verwendet.

Die Anlandestellen sind zahlreich und nur schwer zu kontrollieren. Die Konkurrenz zwischen den Fischern ist bedeutend und hat Auswirkungen auf den Meeresraum.

Bei den Fanggründen, die sich in nationalen Gewässern befinden, sind die Managementmaßnahmen je nach Land unterschiedlich. Die verschiedenen Akteure haben die wissenschaftlichen Empfehlungen nicht berücksichtigt.

Im Anschluss an die Gründung des Beratenden Wissenschaftlichen Ausschusses (SAC) der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) sind Fortschritte festgestellt worden.

Die Fischereizonen sind auch durch andere menschliche Tätigkeiten, insbesondere den Fremdenverkehr, belastet.

Ressourcen des Mittelmeers. Es scheint, dass alle Fischarten überfischt werden. Es ist jedoch nicht sicher, dass alle Bestände vom Aussterben bedroht sind, obwohl die gegenwärtige Fischereitätigkeit Studien der GFCM und der ICCAT zufolge um 15 bis 30 % verringert werden müsste. Allerdings nimmt der Druck auf die Bestände infolge des Einsatzes neuer Fanggeräte im letzten Jahrzehnt und des Anstiegs des illegalen Fischfangs zu.

Umwelt. Die Fischereitätigkeiten erfolgen in Nähe der Küsten, wo auch die größte biologische Vielfalt anzutreffen ist, und gefährden die Umwelt. Es gibt zwei Hauptgefährdungen für die Fischerei: Schäden der biologischen Vielfalt und Schäden der natürlichen Lebensräume.

Auf internationaler Ebene unterstützen die GFCM, die ICCAT sowie das Berner Übereinkommen und das Übereinkommen von Barcelona Umweltschutzmaßnahmen im Fischereisektor des Mittelmeers.

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Letzte Änderung: 10.04.2007

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