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Kaufkraftparitäten

Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1445/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung von Basisinformationen für Kaufkraftparitäten sowie für deren Berechnung und Verbreitung

ZUSAMMENFASSUNG

Kaufkraftparitäten (KKP)* sind eine Messmethode zur Ermittlung der Preisunterschiede in verschiedenen Ländern. Die Europäische Union (EU) hat gemeinsame Regeln für die Berechnung der KKP in den nationalen statistischen Instituten und im Statistischen Amt der EU, Eurostat, festgelegt. Diese Regeln beabsichtigen eine bessere Qualität und Vergleichbarkeit der erfassten und berechneten Daten.

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung legt die Vorschriften für die Entwicklung, Ermittlung und Berechnung von KKP sowie die Zuständigkeiten der unterschiedlichen beteiligten Parteien fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben und Zuständigkeiten

  • Eurostat berechnet KKP für jedes Kalenderjahr. Zu den Aufgaben des Amts gehören:
    • die Koordinierung der Bereitstellung von Basisinformationen;
    • das Sammeln von Informationen der EU-Länder zur Berechnung der KKP;
    • die Berechnung und Veröffentlichung von KKP; und
    • die Entwicklung und Weitergabe der Methodik im Einvernehmen mit den EU-Ländern.
  • EU-Länder müssen:
    • das Verfahren für die Erhebung von Basisdaten gemäß dieser Verordnung einhalten;
    • die Erhebungsergebnisse, für die sie zuständig sind, beglaubigen, sobald die Datenvalidierung abgeschlossen ist;
    • die Methodik der Datenerhebung genehmigen und die Plausibilität der von Eurostat bereitgestellten Daten prüfen.

Qualitätskontrolle

  • Jedes Land muss Aufzeichnungen über die Durchführung dieser Verordnung führen. Der KKP-Prozess der Länder muss mindestens einmal alle sechs Jahre bewertet werden.

Veröffentlichte Ergebnisse

  • Die Ergebnisse werden von Eurostat spätestens drei Jahre nach Ablauf des Bezugsjahres veröffentlicht. Sie umfassen mindestens:
    • die KKP auf der Ebene des Bruttoinlandprodukts (BIP);
    • die KKP für die Konsumausgaben der privaten Haushalte* und den tatsächlichen Individualkonsum*;
    • Preisniveauindizes im Vergleich zum EU-Durchschnitt;
    • das BIP, die Konsumausgaben der privaten Haushalte und den Individualkonsum sowie die entsprechenden Pro-Kopf-Angaben in Kaufkraftstandard*.

Verwendung von KKP

KKP dienen zur Berechnung:

Verfügbare Finanzhilfen

  • KKPs sind grundsätzlich internationale Statistiken, die national nur begrenzten Wert haben. Eurostat bietet finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 70 % der angefallenen Kosten für zuschussberechtigte EU-Länder entsprechend den Vorschriften zur Gewährung von Finanzhilfen (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 - Haushaltsverordnung der EU).

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 9. Januar 2008 in Kraft getreten.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Kaufkraftparitäten (KKPs): Indikatoren für Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern. Sie ermöglichen einen direkten Vergleich darüber, wie viele Währungseinheiten eine bestimmte Menge an Waren und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern kostet.

* Konsumausgaben der privaten Haushalte: Ausgaben von gebietsansässigen Haushalten für den Verbrauch von Waren oder Dienstleistungen.

* Tatsächlicher Individualkonsum: Gesamtwert der Ausgaben für den Individualverbrauch von Haushalten, Organisationen ohne Erwerbszweck, die privaten Haushalten dienen, sowie öffentliche Haushalte. Maß für den tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Waren und Dienstleistungen durch Haushalte gegenüber ihren tatsächlich getätigten Einkäufen.

* Preisniveauindizes: die Verhältnisse von Kaufkraft der KKP zur Kaufkraft der Wechselkurse. Sie stellen ein Maß für die Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern dar, indem sie angeben, wie viele Einheiten der gemeinsamen Währung erforderlich sind, um in jedem Land dasselbe Volumen der aggregierten Ebene oder Analysekategorie zu kaufen.

* Kaufkraftstandard: eine Kunstwährungseinheit, in der Aggregate der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (z. B. Gesamtverbrauch, Gesamtinvestitionen) ausgedrückt werden, die mittels KKP um Preisunterschiede bereinigt werden. Dies ermöglicht die Vergleichbarkeit von Ergebnissen.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1445/2007

9.1.2008

-

ABl. L 336 vom 20.12.2007, S. 1-24

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 193/2011

21.3.2011

-

ABl. L 56 vom 1.3.2011, S. 1-2

Verordnung (EU) 2015/1163

5.8.2015

-

ABl. L 188 vom 16.7.2015, S. 6-27

Letzte Aktualisierung: 13.08.2015

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