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Der EU-Aktionsplan (2004-2007) zur präventiven Betrugsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr

Die Mitteilung aus dem Jahr 2004 enthielt eine Reihe von Vorschlägen für künftige Maßnahmen zur präventiven Betrugsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Sie beruhte auf dem Aktionsplan zur Betrugsbekämpfung 2001-2003. Im April 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung dieses Aktionsplans.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Zentralbank und Europol vom 20. Oktober 2004 – Neuer EU-Aktionsplan zur präventiven Betrugsbekämpfung im bargeldlosen Zahlungsverkehr (2004-2007) [KOM(2004) 679 endg. – Amtsblatt C 49 vom 28.6.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Maßnahmen des Aktionsplans zur Betrugsbekämpfung für den Zeitraum 2001-2003 wurden mit Erfolg abgeschlossen. Wie die Erfahrung zeigt, hat die Kommission als Katalysator fungiert und Anstöße zum Meinungsaustausch und zur stärkeren grenzübergreifenden Zusammenarbeit gegeben. Ihrer Ansicht nach ist die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten eine Grundvoraussetzung für effiziente Betrugsbekämpfung. So wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor wünschenswert. Nach Ansicht der Kommission bedarf es einer Klärung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Datenschutzvorschriften im Bereich der Betrugsbekämpfung, damit ein wirkungsvoller Informationsaustausch auf europäischer Ebene gewährleistet werden kann. Die Integration der zehn Länder, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, hat einen hohen Stellenwert. Wichtig ist auch die Stärkung der Beziehungen zu den Behörden von Drittländern.

Die Kommission definierte in dieser Mitteilung Prioritäten für die Beibehaltung und Intensivierung der Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren und sah insbesondere Folgendes vor:

Spezielle Maßnahmen wie EU-übergreifende Schulungsprogramme und Konferenzen

Die Fortbildung des Personals von Strafverfolgungsbehörden sollte verbessert werden. So wollte die Kommission europaweite Fortbildungslehrgänge für spezialisierte Polizeibedienstete sowie Konferenzen auf hoher Ebene für Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte organisieren. Das Ziel bestand darin, die Beteiligten stärker für Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr zu sensibilisieren und den Schaden für das Finanzsystem aufzuzeigen. Schließlich plante die Kommission ein Seminar zum Thema Betrugsbekämpfung für die Vertreter des privaten Sektors und der Behörden der neuen Mitgliedstaaten.

Überprüfung des Systems zur Datenübermittlung auf europäischer Ebene

Die Kommission hielt es für problematisch, dass innerhalb der EU keine Daten über zweifelhafte oder betrügerische Händler ausgetauscht werden konnten, und wünschte eine Klarstellung und Harmonisierung der Datenschutzvorschriften auf europäischer Ebene. Ihrer Ansicht nach sollten im Interesse einer frühzeitigen Aufdeckung und Meldung von Betrugsversuchen Möglichkeiten für den Austausch solcher Informationen geschaffen werden. Selbstverständlich wären dabei die Rechte und Freiheiten von Personen sowie die Wettbewerbsregeln einzuhalten. Die Kommission schlug vor, gemeinsam mit den nationalen Datenschutzbehörden die Grenzen und Voraussetzungen für den Austausch von Informationen zur präventiven Betrugsbekämpfung festzulegen.

Umstrukturierung der Sachverständigengruppe „Präventive Betrugsbekämpfung" (FPEG)

Die EU-Sachverständigengruppe „Präventive Betrugsbekämpfung“ (FPEG – „Fraud Prevention Expert Group“) hat die betroffenen Parteien in die Betrugsbekämpfung einbezogen und die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch gefördert. Infolge der Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten mussten die Arbeitsmethoden wie auch die Bedingungen der Beteiligung neu organisiert werden. So schlug die Kommission insbesondere vor, in jedem Land bzw. jedem Bereich eine Kontaktstelle in Form eines Sachverständigen für Betrugsbekämpfung einzurichten, der unter anderem darüber berichten würde, was die Gruppe auf nationaler Ebene erreicht hat. Die Kommission regte darüber hinaus die Einsetzung einer Lenkungsgruppe an, die die Arbeiten der FPEG vorzubereiten und die Tätigkeiten der Untergruppen überwachen sollte, um die Wirksamkeit der Maßnahmen und häufige Zusammenkünfte zu gewährleisten. Ferner schlug die Kommission die Bildung von zwei Untergruppen zur Behandlung von Sicherheitsfragen und Benutzerbelangen vor. Schließlich sollte die FPEG für eine bessere Kommunikation mit den Bürgern und den Fachkräften der Branche sorgen, um den Stand und die Wirkung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans bekannt zu machen.

Stärkung der Sicherheit von Zahlungssystemen und Förderung der Bürgerbeteiligung

Chipkarten dienen der Sicherheit und verringern die Betrugsgefahr. Die Kommission verfolgt aufmerksam alle neuen Lösungen, die mehr Sicherheit bieten, und unterstützt diese Entwicklungen. Sie hält es für wichtig, dass die Bürger ausführlicher und genauer über den Stand der Sicherheit unterrichtet werden, weil sich dadurch das Misstrauen verringern ließe. Dagegen braucht der Einzelhandel Zugang zu besserem Schulungsmaterial und geeigneten Instrumenten, die vor Hacking schützen. Wie eine Studie der Kommission gezeigt hat, setzen kleine Händler aus Kostengründen nicht immer die beste verfügbare Technik ein. Die Kommission bedauerte, dass es keine einheitlichen Kriterien zur Sicherheitsbewertung gab, durch die sich Kosten und Dauer verringern ließen. Allerdings dürfte eine etwaige Harmonisierung auch nicht zu einer Absenkung des heutigen Sicherheitsstandards führen. Mit diesen Fragen sollte sich die diesbezügliche Untergruppe befassen. Die Kommission wollte außerdem eine Studie über die Überprüfungsverfahren für Karteninhaber (bei Kartenzahlungen) und für Benutzer (bei elektronischen Zahlungen und Zahlungen per Mobiltelefon) in Auftrag geben.

Berücksichtigung der technischen Entwicklungen

Die Meldung von Zahlungskartenverlusten oder -diebstählen innerhalb der EU sollte verbessert werden. Die Einrichtung einer EU-weit einheitlichen Nummer für die Anzeige des Verlusts oder Diebstahls war technisch machbar und erschien wünschenswert. Außerdem plante die Kommission gezielte Initiativen zur Verhinderung von Identitätsdiebstahl in der EU, der häufig im Rahmen der Organisierten Kriminalität auftritt. Die Kommission prüft derzeit, ob es sinnvoll wäre, in der EU eine zentrale Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen zu schaffen, die mit diesem Problem konfrontiert sind. Es sollte alles getan werden, um die Webseiten von Einzelhändlern vor unerlaubten Zugriffen zu schützen. Das rechtswidrige Eindringen in Datenbanken von Internet-Händlern bewirkt einen immateriellen Schaden: Der Ruf der Händler wird beschädigt, und der Verbraucher verliert das Vertrauen in die Sicherheit des Internets.

Die Kommission sollte Ende 2007 einen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans vorlegen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 22. April 2008 – Bericht zum Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr in der EU: Umsetzung des EU-Aktionsplans 2004-2007 [SEK(2008) 511 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht stellt die Umsetzung des Aktionsplans im Zeitraum 2004-2007 dar und gibt einen Überblick über die Verhinderung/Bekämpfung des Betrugs im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr. Dieser Zeitraum ist gekennzeichnet von der Durchführung gesetzgeberischer und nicht gesetzgeberischer Maßnahmen. Unter den erstgenannten sind insbesondere die Richtlinie 2005/60/EG zur Verhinderung von Geldwäsche und die Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt hervorzuheben. Die nicht gesetzgeberischen Maßnahmen wurden in den meisten Fällen direkt von der Zahlungsverkehrsbranche ergriffen. Von den im Aktionsplan (siehe oben) festgelegten Prioritäten wurden die folgenden umgesetzt:

Spezielle Maßnahmen wie EU-übergreifende Schulungsprogramme und Konferenzen In Zusammenarbeit mit der Zahlungsverkehrsbranche hat Europol einige spezielle Schulungsveranstaltungen für Polizeibehörden zu den technischen Aspekten des Zahlungskartenbetrugs organisiert, die teilweise von der Europäischen Kommission finanziert wurden. Die Europäische Kommission veranstaltete im November 2006 die hochrangige Konferenz über Identitätsdiebstahl und Betrug im Zahlungsverkehr für höhere Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte und im März 2006 das Seminar über die Verhinderung von Betrug im Zahlungsverkehr für die Beitrittskandidaten.

Überprüfung des Systems zur Datenübermittlung auf europäischer Ebene Im Rahmen der Sachverständigengruppe FPEG wurde eine für den Umgang mit Daten zuständige Gruppe geschaffen. Sie veröffentlichte im Dezember 2006 einen Bericht über die Beschränkungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Betrugsbekämpfung. Weiterhin ermöglicht die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zahlungssysteme und Dienstleister, wenn dies zur Betrugsbekämpfung notwendig ist.

Umstrukturierung der FPEG Es erfolgte eine Straffung der Mitgliedschaft in der FPEG, indem Experten – insbesondere Verbrauchervertreter – zu den Treffen der Gruppe eingeladen wurden. Der vorgeschlagene Lenkungsausschuss für die FPEG wurde ebenfalls geschaffen. Außerdem wurden innerhalb der FPEG zu folgenden Bereichen zusätzliche Untergruppe eingesetzt: Geldautomatensicherheit, Kommunikation, Handel, Identitätsdiebstahl, Rechtsdurchsetzungsfragen und Sicherheitsbewertung. Es erfolgte keine Einrichtung einer Untergruppe zu Benutzerbelangen, doch wurde das Thema in den einschlägigen Untergruppen diskutiert. Um die Unterrichtung über Möglichkeiten der Betrugsverhinderung zu verbessern, verabschiedete die Europäische Kommission im Dezember 2007 die Mitteilung KOM(2007) 808 über die Vermittlung von Finanzwissen an Verbraucher, die Vorschläge und praktische Unterstützung für die Vermittlung von Finanzwissen enthält.

Stärkung der Sicherheit von Zahlungssystemen und Förderung der Bürgerbeteiligung Die Studie über die Verfahren zur Überprüfung der Nutzer bei Kartenzahlungen, elektronischen Zahlungen und Zahlungen per Mobiltelefon wurde im November 2007 abgeschlossen.

Berücksichtigung der technischen Entwicklungen Im Februar 2007 verabschiedete die Europäische Kommission die Entscheidung 2007/116/EG, die festlegt, dass mit „116“ beginnende Nummern als gebührenfreie Rufnummern für Dienste von sozialem Wert reserviert werden. Die Frage, ob eine zentrale Anlaufstelle für Identitätsdiebstähle geschaffen werden sollte, wurde in einem Bericht der FPEG und auf der hochrangigen Konferenz aufgegriffen.

Die in diesem Zeitraum erreichten Ergebnisse zeigen, dass Sicherheitsfragen von großer Bedeutung sind, dass aber das Vertrauen der Verbraucher keine weniger wichtige Rolle spielt. Der neue Rechtsrahmen und die von der Branche und der Europäischen Kommission vorgenommenen Schritte (einschließlich der nicht in dem Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen) sollen beide Aspekte fördern.

Letzte Änderung: 01.09.2008

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