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Entführungen mit terroristischem Hintergrund – Austausch von Informationen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung des Rates zum Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

  • In dieser Empfehlung wird ein Verfahren für den Erfahrungsaustausch zwischen den EU-Ländern festgelegt, das zur Lösung von Entführungssituationen mit terroristischem Hintergrund beitragen soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Entführungen mit terroristischem Hintergrund stellen die EU-Länder vor große Herausforderungen. Um solche Situationen erfolgreich lösen zu können, müssen Hintergründe geklärt, Kontakte geknüpft und vertrauliche Gespräche geführt werden. Durch den Austausch von Informationen ließe sich rasch feststellen, ob ein anderes EU-Land bereits hilfreiche Erfahrungen mit Entführungen in derselben Region, durch dieselbe terroristische Gruppierung oder unter ähnlichen Voraussetzungen hat.
  • In dieser Hinsicht wird vorgeschlagen, dass jedes EU-Land mittels eines Datenblatts Kerninformationen beendeter Entführungsfälle an die anderen EU-Länder übermittelt.
  • Diese Informationen sollten die folgenden Angaben enthalten:
    • Land und Region, in dem bzw. der die Entführung stattfand;
    • Anzahl und Staatsangehörigkeit der Opfer;
    • Datum und Zeitpunkt der Entführung und ihres Endes;
    • verantwortliche terroristische Gruppierung oder Täter;
    • Art und Weise der Entführung;
    • Ziel der Entführung;
    • mögliche Beteiligung eines Vermittlers;
    • Ansprechpartner im betroffenen EU-Land.
  • Sofern zweckmäßig, sollten ferner die folgenden zusätzlichen Informationen vorgelegt werden:
    • Aufenthaltsgrund der/des Entführten in der Gegend, Sprachkenntnisse und Geschlecht;
    • Ideologie, Staatsangehörigkeit, Sprachkenntnisse der Entführer;
    • Medium, über das die Entführer an die Öffentlichkeit getreten sind;
    • nähere Informationen zur Vorgehensweise der Entführer.
  • In den Anhängen der Empfehlung werden ein Standardformblatt für diese Informationen sowie Vorschläge für zusätzlich vorzulegende Informationen wie z. B. Verhandlungsstrategie, Verzögerungstaktik und die Einbeziehung von Lösegeldforderungen oder politischen Forderungen vorgeschlagen.
  • Weitere Informationen und Erfahrungen sollten bilateral nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts ausgetauscht werden. Die Handhabung personenbezogener Daten sollte nach Maßgabe des einzelstaatlichen Rechts erfolgen.
  • Jedes EU-Land erstellt eine Zusammenfassung aller Fälle ab 1. Januar 2002 und übergibt diese an die anderen EU-Länder. Ein Verzeichnis der Kontaktpersonen sollte ebenfalls ausgetauscht werden, um die direkte Kommunikation zu erleichtern.
  • Die Informationen werden über das bidirektionale Link-Netzwerk für den EU-weiten Austausch von Informationen zu Vorfällen mit terroristischem Hintergrund ausgetauscht (siehe Beschluss 2005/671/JI des Rates). Die Informationen werden auch an Europol übermittelt, und es wird nach Ablauf eines Jahres angesichts des Umfangs und der Art der ausgetauschten Informationen geprüft, ob die Einrichtung einer Datenbank sinnvoll wäre.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

Empfehlung des Rates vom 12. Juni 2007 zum Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund (ABl. L 214, 17.8.2007, S. 9-12)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. L 253, 29.9.2005, S. 22-24)

Letzte Aktualisierung: 03.05.2016

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