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Aktive europäische Bürgerschaft (2004-2006)

Durch dieses Programm soll ein Basisrechtsakt für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft für einen Zeitraum von drei Jahren (2004-2006) geschaffen werden. Ziel des Programms ist die Unterstützung der im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft tätigen Einrichtungen und die Förderung von Aktionen in diesem Bereich.

RECHTSAKT

Beschluss des Rates 2004/100/EG vom 26. Januar 2004 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung).

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union befürwortet eine aktive Beteiligung ihrer Bürger an der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik. Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips wird die Unionsbürgerschaft, die die nationale Staatsbürgerschaft ergänzt, aber nicht ersetzt, durch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eingeführt.

Der Europäische Rat hatte bereits 1999 in Tampere unterstrichen, dass bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Grundsätze der Transparenz und der demokratischen Kontrolle tragende Elemente sein sollten, wozu insbesondere ein offener Dialog mit der Bürgergesellschaft gehört.

Der Europäische Rat von Nizza wies in seiner Erklärung 23 auf die Notwendigkeit hin, die demokratische Legitimation und die Transparenz der Union und ihrer Organe zu verbessern und im Auge zu behalten, um diese den Bürgern der Mitgliedstaaten näher zu bringen.

Die Europäische Union unterstützt seit mehreren Jahren die aktive europäische Bürgerschaft, insbesondere durch die Haushaltslinien in Teil A (Verwaltungsmittel) des Haushaltsplans der Kommission. Das vorliegende Programm entspricht der Notwendigkeit, für die Gewährung von Finanzhilfen eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

Das Ziel des in diesem Vorschlag genannten Gemeinschaftsprogramms ist darauf ausgerichtet, einerseits den im Bereich der aktiven Unionsbürgerschaft tätigen Einrichtungen einen Betriebskostenzuschuss zu gewähren, und andererseits die Aktionen zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union in diesem Bereich zu fördern.

Dieses Programm richtet sich insbesondere an die folgenden Einrichtungen:

  • Vereinigung „Unser Europa";
  • Jean-Monnet-Haus;
  • Robert-Schuman-Haus;
  • Plattform der europäischen NRO des sozialen Sektors;
  • Europäischer Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen (ECRE);
  • Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union.

Ferner wird das fortlaufende Arbeitsprogramm einer Reihe von Einrichtungen, die Ziele von allgemeinem europäischem Interesse im Bereich der aktiven europäischen Bürgerschaft verfolgen, sowie Aktionen in diesem Bereich, die von Nichtregierungsorganisationen, Vereinen und Verbänden von europäischem Interesse und branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisationen durchgeführt werden, unterstützt.

Bei den geförderten Maßnahmen handelt es sich in erster Linie um Begegnungen und Diskussionen zwischen Bürgern zu Themen von europäischem Interesse, Reflexions- und Bildungsprojekte sowie Vorhaben zur Verbreitung von Informationen über Gemeinschaftsmaßnahmen.

Zur Vergabe der Zuschüsse im Rahmen dieses Programms veröffentlicht die Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Für die Jahre 2004 und 2005 gilt eine Ausnahmeregelung (siehe Verzeichnis im Anhang).

Im Hinblick auf Überwachung und Bewertung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Tätigkeitsbericht vor, der sich insbesondere auf einen externen Bericht stützt, der spätestens am 31. Dezember 2006 verfügbar sein muss, und in dem die Kohärenz und die Effizienz der Umsetzung des Programms beurteilt werden.

Europäische aktive Bürgerschaft fördern (2007-2013)

Das Programm „ Europa für die Bürger " zielt darauf im Zeitraum 2007-2013 die europäische aktive Bürgerschaft zu fördern.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 2004/100/EG [Annahme im Konsultationsverfahren CNS/2003/0116]

5.2.2004

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ABl. L 30 vom 4.2.2004

Letzte Änderung: 30.04.2007

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