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Alternative Verfahren der Streitbeilegung

1) ZIEL

Bestandsaufnahme der alternativen Formen der Streitbeilegung im Bereich des Zivil- und Handelsrechts; Einleitung einer umfassenden Konsultation zu rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, in Vorbereitung auf die Erarbeitung der zu treffenden konkreten Maßnahmen.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht [KOM(2002) 196 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) INHALT

Dieses Grünbuch ist Teil der laufenden Arbeiten zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und insbesondere zur Verbesserung des Zugangs zum Recht, die im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft stattfinden.

In Fortführung des Wiener Aktionsplans und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tampere) hatte der Rat der Justiz- und Innenminister die Kommission gebeten, ein Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht mit Ausnahme von Schiedsverfahren zu erstellen, das „einen Überblick über die derzeitige Lage geben und als Grundlage für eine umfassende Konsultation über die zu treffenden konkreten Maßnahmen dienen soll". Vorrang sollte „das Bemühen um Aufstellung allgemeiner oder auch speziell auf bestimmte Bereiche zugeschnittener grundlegender Prinzipien haben, die die erforderlichen Garantien dafür bieten sollen, dass die Streitbeilegung durch außergerichtliche Instanzen den für die Rechtspflege gebotenen Grad an Verlässlichkeit bietet".

In ihrem Grünbuch weist die Kommission darauf hin, dass die Entwicklung dieser neuen Formen der Konfliktlösung, bisweilen mit dem englischen Akronym ADR für „Alternative Dispute Resolution" bezeichnet, nicht als Mittel zur Behebung der Probleme im Zusammenhang mit der Überlastung der Justiz zu betrachten ist, sondern als Form der sozialen Befriedung, die stärker auf Konsens basiert und in vielen Fällen geeigneter ist als die Anrufung eines Gerichts oder Schiedsgerichts.

Alternative Verfahren der Streitbeilegung wie die Mediation ermöglichen es den Streitparteien, den Dialog wieder aufzunehmen, um eine Lösung ihres Konflikts zu finden, statt in einer Logik der Konfrontation zu verharren, an deren Ende im Normalfall ein Sieger und ein Verlierer stehen. Die Bedeutung dieser Verfahren ist beispielsweise in Familienstreitigkeiten besonders einleuchtend, sie können sich jedoch für weit mehr Arten von Streitigkeiten als überaus nützlich erweisen. Dank der Fülle der enthaltenen Informationen und der aufgeworfenen Fragen bietet das Grünbuch Gelegenheit, diese neuen Formen der Streitbeilegung in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit (Streitparteien, Richter und Juristen) zu rücken.

Das Grünbuch zielt im Wesentlichen darauf ab, das empfindliche Gleichgewicht zwischen einerseits der Notwendigkeit, die Flexibilität dieser Verfahren beizubehalten und ihre Qualität zu gewährleisten, und andererseits einem harmonischen Zusammenspiel mit den gerichtlichen Verfahren auszutarieren.

Das Grünbuch trägt auch dazu bei, die Initiativen, die bisher in diesem Bereich von den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene durchgeführt wurden, verständlicher zu machen.

Mit der Veröffentlichung dieses Grünbuchs beteiligt sich die Kommission an den auf nationaler und internationaler Ebene geführten Debatten über die Frage, wie optimale Rahmenbedingungen für die Entwicklung alternativer Formen der Streitbeilegung am besten zu gewährleisten sind.

Die 21 Fragen, die in dem Grünbuch zusammengefasst sind, beziehen sich auf die entscheidenden Aspekte der verschiedenen Verfahren der alternativen Streitbeilegung wie Klauseln zur Inanspruchnahme von ADR, Verjährungsfristen, Vertraulichkeit, Gültigkeit der Einigung, Wirksamkeit der aus ADR-Verfahren hervorgegangenen Vereinbarungen, Ausbildung, Zulassung und Haftung der ADR-Verantwortlichen.

Nähere Informationen sind der vollständigen Fassung des Grünbuchs zu entnehmen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 06.05.2002

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