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System zur Streitbeilegung im Binnenmarkt (SOLVIT-Netz)

Das SOLVIT-Netz ermöglicht die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anwendung des Binnenmarktrechts durch nationale Behörden. Bei SOLVIT erhalten Bürger und Unternehmen auf außergerichtlichem Weg rasch, kostenlos und effizient Antwort auf ihre Probleme.

RECHTSAKT

Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 über Grundsätze zur Nutzung von „SOLVIT", dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt [Amtsblatt L 331 vom 15.12.2001].

ZUSAMMENFASSUNG

SOLVIT ist ein Online-Netz, das eine außergerichtliche (informelle) Lösung bei Beschwerden der Verbraucher und der Unternehmen über eine falsche Anwendung der Binnenmarktvorschriften durch nationale Behörden ermöglicht.

Das Netz kann eine Lösung für grenzübergreifende Probleme in der Europäischen Union (EU) finden, die beispielsweise im Hinblick auf die Arbeit, die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die Zulassung von Fahrzeugen, die Gründung eines Unternehmens oder die Lieferung von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen auftreten. Dies gilt für Probleme mit jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat sowie mit Norwegen, Island und Liechtenstein.

Arbeitsweise von SOLVIT

Seit der Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 gibt es 28 SOLVIT-Zentren. Sie sind Teil der öffentlichen Verwaltung des Mitgliedstaates, in dem sie sich befinden. Über eine zentrale Datenbank, die sich durch eine hohe Transparenz auszeichnet und eine Überwachung der Leistungsfähigkeit des Netzes und der erzielten Fortschritte ermöglicht, sind die Zentren miteinander vernetzt. Seit 2003 können die Verbraucher- oder Unternehmensverbände ihre Fälle online einreichen.

Dieses kostenlose Streitbeilegungsnetz sucht nach einem informellen Lösungsweg, der den Bedürfnissen des Kunden gerecht wird. Wenn eines der SOLVIT-Zentren die Beschwerde eines Verbrauchers oder eines Unternehmens für begründet hält, nimmt es sie an und leitet sie an das SOLVIT-Zentrum des Landes weiter, in dem das Problem aufgetreten ist. Innerhalb von zehn Wochen kann das Problem dann gelöst werden.

Die Antragsteller sind nicht verpflichtet, die Lösungsvorschläge zu akzeptieren. Hält der Kunde einen Lösungsvorschlag für inakzeptabel, kann er auf alle Fälle darum bitten, ein Gericht mit dem Streit zu befassen. Für die Lösung des Falls ist der betreffende Mitgliedstaat verantwortlich. Reagiert der Mitgliedstaat nicht, behält sich die Kommission das Recht vor, Schritte gegen ihn zu unternehmen.

Qualität des SOLVIT-Netzes

Auf der Grundlage der Erfahrungen und im Sinne eines reibungslosen Funktionierens des Netzes haben die Kommission und die SOLVIT-Zentren gemeinsame Qualitätsstandards erarbeitet, die

  • sicherstellen sollen, dass allen Bürgern und Unternehmen in Europa sowohl in dem Land, in dem sie wohnen, als auch in dem Land, in dem das Problem aufgetreten ist, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung angeboten wird,
  • garantieren sollen, dass sich alle SOLVIT-Zentren zusammen mit der Kommission verpflichten, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen,
  • sicherstellen sollen, dass auch mit der Ausdehnung des Netzes und einer Zunahme der Fälle die Qualität und die Leistung von SOLVIT erhalten bleiben,
  • dafür sorgen, dass sich die Zentren auf eine völlig transparente Datenbank stützen, die es allen Beteiligten erlaubt, die Qualität und die Effizienz des Netzes zu kontrollieren,
  • der Tatsache Rechnung tragen, dass SOLVIT einen neuen Ansatz verfolgt, der zwischen Beschwerdeverfahren und Verwaltungszusammenarbeit angesiedelt ist.

Die Kommission führt regelmäßig Bewertungen durch, um sich der Qualität der Lösungsvorschläge der einzelnen Zentren sowie der Leistung des gesamten Netzes zu vergewissern.

Sonstige Systeme zur informellen Beilegung von Streitigkeiten (zwischen Verbrauchern und Unternehmen):

Zur außergerichtlichen Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten stehen zudem folgende Organe zur Verfügung, die allerdings für die Lösung grenzübergreifender Probleme zwischen Verbrauchern und Unternehmen zuständig sind:

Darüber hinaus war die Kommission auch an der Einrichtung von ECODIR, einer elektronischen Plattform zur Lösung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten beteiligt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitspapier der Kommission vom 27. September 2005 über das System zur Beilegung von Streitigkeiten auf dem Binnenmarkt (SOLVIT) [SEK(2005) 543 -Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Dienste von SOLVIT angesichts der Erweiterung und des Erfolg des Netzes noch besser werden. So hat 2004 die Zahl der im Rahmen von SOLVIT behandelten Fälle gegenüber 2003 um 73 % zugenommen. Gleichzeitig hat sich die Leistung generell verbessert. Die Frist für die Annahme bzw. Ablehnung eines Falls konnte auf weniger als eine Woche gesenkt werden. Und die Lösungsquote betrug 80 %.

Über den normalen Kompetenzrahmen des Netzes hinaus regt der Dienst SOLVIT Plus bei den zuständigen Ministerien Gesetzesänderungen an.

Schlussfolgerungen des Rates zum SOLVIT-Netz. Rat „Binnenmarkt" - 1. März 2002 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In seinen Schlussfolgerungen billigte der Rat die Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 über Grundsätze zur Nutzung des SOLVIT-Netzes.

See also

Weitere Informationen sowie die Anschriften der einzelnen nationalen Zentren enthalten die SOLVIT-Seiten auf der Site der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen.

Letzte Änderung: 21.06.2007

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