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Veterinärmedizinische Überwachung und Pflanzenschutzüberwachung

Kontext

Nachdem die britische Regierung im März 1996 Forschungsergebnisse bekanntgegeben hatte, die auf eine mögliche Verbindung zwischen BSE (spongiforme Rinderenzephalopathie) und der neuen Variante der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit beim Menschen hinwiesen, ist es zu einer tiefgreifenden Vertrauenskrise hinsichtlich der Sicherheit der den europäischen Verbrauchern angebotenen Lebensmittel gekommen.

Aufgrund dieser Krise hat die Kommission beschlossen, die Dienststellen im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Lebensmittelhygiene durch Trennung der jeweils für die Ausarbeitung der Gesetzestexte, die wissenschaftliche Konsultation und die Kontrollen zuständigen Dienststellen umzustrukturieren und die Transparenz und der Informationsverbreitung zu verbessern.

Kernpunkte dieser von Präsident Santer in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament im Februar 1997 vorgestellten Umstrukturierung waren:

  • Einrichtung von acht Ausschüssen als Ersatz der für den Gesundheitsschutz der Verbraucher zuständigen Wissenschaftlichen Ausschüsse sowie eines insbesondere für die disziplinenübergreifenden Aspekte der BSE zuständigen Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses. Die Zuständigkeiten der fünf Ausschüsse für Lebensmittel, Tiergesundheit und Pflanzenschutzkontrollen wurden 2003 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit übertragen;
  • Umwandlung des der Generaldirektion Landwirtschaft angeschlossenen EG-Büros für Veterinärinspektion und -kontrolle in ein Lebensmittel- und Veterinäramt, das der für Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz zuständigen Generaldirektion unterstellt ist.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt

Das Lebensmittel- und Veterinäramt ist dafür zuständig, über die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz und Lebensmittelhygiene durch die Mitgliedstaaten und die Drittländer zu wachen. Dieses Amt trägt somit zur Wahrung des Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der ihnen angebotenen Lebensmittel bei. Hierfür führt das Lebensmittel- und Veterinäramt Audits, Kontrollen und Inspektionen vor Ort durch, um die Übereinstimmung mit den im Bereich der Lebensmittelsicherheit und -hygiene im Verlauf der gesamten Produktionskette gestellten Anforderungen sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den in die Europäische Union exportierenden Ländern zu überprüfen. Seine Ergebnisse und Empfehlungen teilt es anschließend den nationalen und Gemeinschaftsbehörden sowie der Öffentlichkeit mit.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt erfüllt seine Kontrollaufgaben entsprechend den Prinzipien der Unabhängigkeit, der Transparenz und der Qualität. Konkret umfassen die von ihm durchgeführten Inspektionen und Audits folgende Bereiche:

  • Nahrungsmittel tierischen Ursprungs; in diesem Zusammenhang überprüft es die Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten, die Verwendung chemischer Stoffe (Tierarzneimittel, wachstumsfördernde Mittel, Pestizide) und die eingeführten Produkte;
  • Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs, insbesondere die Pestizidrückstände auf Obst und Gemüse und den aus der biologischen Landwirtschaft stammenden Produkten einschließlich der eingeführten Produkte;
  • die Tiergesundheit, insbesondere die Epidemien (beispielsweise die Schweinepest);
  • das Wohlbefinden der Tiere und die Tierzucht (Transport, Schlachtung, ...);
  • den Pflanzenschutzbereich (Kontrolle der Pflanzenschädlinge, gentechnisch veränderte Organismen, Pestizide, biologische Landwirtschaft);

Im Verlauf seines ersten Arbeitsjahres hat das Lebensmittel- und Veterinäramt mehr als zweihundert Inspektionen in den Mitgliedstaaten und in Drittländern durchgeführt.

See also

Zusätzliche Informationen über die Veterinär - und Pflanzenschutzinspektionen stehen auf der Site der für Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz zuständigen Generaldirektion zur Verfügung (leider nur in englischer Sprache abrufbar).

Letzte Änderung: 23.06.2005

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