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Hin zu einer Strategie zum Schutz der Meeresumwelt

1) ZIEL

Entwicklung einer gezielten Strategie für die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meere und Ozeane sowie die Erhaltung der weltweiten Ökosysteme des Meeres.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 2. Oktober 2002: „Hin zu einer Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt" [KOM (2002) 539 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Das 6. Umweltaktionsprogramm sieht die Entwicklung einer gezielten Strategie zur Erhaltung und zum Schutz der Meeresumwelt vor. Die vorliegende Mitteilung der Kommission reagiert auf diese Forderung und stellt einen ersten Schritt in diese Richtung dar. Die Strategie wird im Rahmen eines offenen und kooperativen Prozesses entwickelt, an dem die Gemeinschaftsinstitutionen, die einschlägigen regionalen Organisationen und andere Akteure beteiligt sind.

Stand der Dinge

Diese Mitteilung bietet zunächst eine Bestandsaufnahme der Meeresumwelt, besonders der an die europäischen Küsten grenzenden Gewässer, und enthält eine Zusammenfassung sowie eine detaillierte Beschreibung der Situation. Es wird darauf hingewiesen, dass die Meeresumwelt von vielen Seiten bedroht ist, besonders durch die Verarmung und Verringerung der biologischen Vielfalt und deren strukturelle Veränderungen, das Verschwinden von Lebensräumen, die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe und Nährstoffeinträge und die möglichen zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels.

Als zusammenwirkende Belastungen zu nennen sind der kommerzielle Fischfang, Erdgas- und Erdölbohrungen, die Schifffahrt, der Eintrag von gefährlichen Stoffen und Nährstoffen aus Gewässern oder aus der Luft, das Einbringen von Abfällen und die Beeinträchtigung des physischen Zustands der Lebensräume durch Ausbaggern sowie Sand- und Kiesgewinnung.

Die Mitteilung überprüft die in der Europäischen Union vorhandenen Gesetze zum Schutz der Meere und Ozeane (siehe Anhang 2). Da sich diese auf bestimmte Fragestellungen oder geografische Gebiete beziehen, ergibt sich zwangsläufig die Feststellung, dass es keine integrierte Politik zum Schutz der Meeresumwelt gibt. Andere Übereinkommen, Organisationen und regionale und internationale Abkommen in dem Bereich werden ebenfalls überprüft (siehe Anhang 4).

Ganz besondere Bedeutung wird den Kenntnissen über die Meeresumwelt beigemessen. Große Wissenslücken werden besonders aufgeführt:

  • Wissen über die Auswirkungen der anthropogenen oder natürlichen Veränderungen auf die biologische Vielfalt und über die Regenerationsgeschwindigkeit, sobald die Ursache der Veränderung abgemildert oder abgestellt ist;
  • Wissen darüber, wie Veränderungen der biologischen Vielfalt oder der Artenstruktur die Ökosysteme des Meeres beeinflussen;
  • Verfügbarkeit genauerer und zuverlässigerer Daten über die Bewirtschaftung der Fischerei und ihre Auswirkungen, chemische Produkte, Industrieabfälle im Meer sowie den Eintrag von Nährstoffen und radioaktiven Stoffen;
  • Dringlichkeit einer Kartierung der biologischen Vielfalt des Meeres.

Eine Analyse der Forschungstätigkeiten, die zurzeit in der Meeresumwelt durchgeführt werden, ist in Anhang 3 der Mitteilung enthalten. Probleme werden genannt bei Tätigkeiten der Überwachung, der Evaluation, der Forschung sowie der Nutzung und der Mitteilung der Daten und Informationen.

Als Schlussfolgerung weist die Mitteilung darauf hin, dass zahlreiche Probleme noch einer Lösung harren und die Meeresumwelt trotz der in den letzten drei Jahrzehnten durchgeführten Arbeiten noch immer ernsthaft bedroht ist. Beträchtliche Fortschritte wurden in Bezug auf die Umweltqualität der europäischen Meere erzielt und in bestimmten Fällen konnte der Trend zu einer Verschlimmerung der Umweltverschmutzung gestoppt, ja sogar umgekehrt werden.

Ziele der Strategie

Im Anschluss an die Darstellung der aktuellen Lage schlägt die Kommission vor, dass die Strategie zum Schutz der Meeresumwelt eine Reihe ehrgeiziger, klarer und kohärenter Ziele definiert, um die nachhaltige Nutzung der Meere und die Erhaltung der Ökosysteme des Meeres zu fördern.

Das darin vorgeschlagene Gesamtziel der Strategie zum Schutz der Meeresumwelt ist die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meere und die Erhaltung der Ökosysteme des Meeres, vor allem in den hinsichtlich der biologischen Vielfalt besonders wertvollen Meeresregionen.

Weitere Teilziele der Strategie werden wieder aufgenommen. Sie betreffen die Verarmung der biologischen Vielfalt, die Zerstörung der Lebensräume, das Einbringen gefährlicher Stoffe, die Eutrophierung, die radioaktiven Stoffe, die Verschmutzung durch Kohlenwasserstoffe, die Abfälle, den Seeverkehr, die Gesundheit, den Klimawandel, die Forschung und die Verbesserung der Koordination.

Maßnahmen im Rahmen der Strategie

Die Mitteilung weist immer wieder darauf hin, dass die notwendigen Tätigkeiten zur Erreichung dieser Ziele folgende Elemente beinhalten müssten:

  • Entwicklung einer kohärenten Politik im Bereich der Meeresumwelt durch allmähliche Übernahme eines Konzepts, das sich an den Ökosystemen orientiert und auf bestehende Maßnahmen aufbaut;
  • Verbesserung der Durchsetzung und Anwendung geltender und neuer Gesetze;
  • Einführung von Mechanismen und Maßnahmen zur vereinfachten Koordinierung dieser Maßnahmen und der verschiedenen Organisationen sowie anderer damit befasster Parteien;
  • Start von Initiativen, die die Kenntnis über die vergangene und zukünftige (wahrscheinliche) Entwicklung der Umweltqualität der europäischen Meere vertiefen, sowie von Verfahren und Methoden zur Bewertung dieser Informationen;
  • Verstärkung und Verbesserung der Koordinierung zwischen den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten für den Schutz der Meeresumwelt;
  • Regionale und weltweite Anwendung dieser Strategieelemente.

Die Mitteilung schlägt auch besondere Tätigkeiten für jeden der vorgesehenen Teilbereiche vor.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt [KOM(2005) 504 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Die Kommission schlägt einen Rahmen und gemeinschaftliche Ziele für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt vor. Um diese Ziele zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten die Bedürfnisse in den Meereszonen, die in ihrer Zuständigkeit stehen, beurteilen. Darüber hinaus müssen sie kohärente Verwaltungspläne ausarbeiten und durchführen

Letzte Änderung: 10.05.2006

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