EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in den Binnenmarkt

Von der Europäischen Union wurden Maßnahmen zur Förderung der Synergien zwischen dem Binnenmarkt und der Umweltpolitik der Gemeinschaft eingeführt und entsprechende Leitlinien vorgeschlagen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 8. Juni 1999: Binnenmarkt und Umwelt [KOM(99) 263 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Umweltnormen werden häufig als Hemmnisse für den Zugang zum Markt empfunden (aufgrund strenger technischer Vorschriften), die Marktöffnung dagegen oftmals als Bedrohung für die Qualität der Umwelt.

Mit dem Vertrag von Amsterdam wird das Prinzip, Umweltanforderungen in andere Politikbereiche einzubeziehen, verfestigt und als Schlüssel zur Förderung einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung anerkannt (Artikel 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft). Die Gemeinschaft muss daher ein kohärentes Konzept entwickeln, mit dem sie die im Vertrag zu Binnenmarkt und Umwelt festgelegten Ziele erreichen kann, ohne dabei ihre internationalen Verpflichtungen zu vernachlässigen.

Eines der Ziele des Aktionsplans für den Binnenmarkt ist die Schaffung eines Binnenmarktes für die Bürger. Dabei wurde dem Umweltschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt. Nach Ansicht der Kommission ist es von vorrangiger Bedeutung, die Synergien zwischen dem Binnenmarkt und der Umweltpolitik mit verschiedenen Initiativen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen, Normung, Finanzberichtswesen und Entwicklung des Umweltzeichens zu verfestigen.

Der Gemeinschaft müssen auch Instrumente der Wirtschaftspolitik wie steuerliche Instrumente (Umweltabgaben und -steuern) zur Verfügung stehen, die ein geeignetes Mittel zur Anwendung des Verursacherprinzips sein können.

Die Kommission stellt eine Reihe von Maßnahmen vor, die mit dem Ziel ergriffen werden können, Umweltziele in verschiedenen Bereichen des Binnenmarktes in verstärktem Maße einzubeziehen:

  • Veröffentlichung eines technischen Handbuchs zur Anwendung von Artikel 28 (ex-Artikel 30) bis Artikel 30 (ex-Artikel 36) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf nationale Umweltschutzmaßnahmen (mit konkreten Beispielen auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen) sowie Veröffentlichung einer interpretierenden Mitteilung, in der erläutert wird, auf welche Art und Weise in Zukunft die umweltpolitischen Erwägungen im öffentlichen Auftragswesen berücksichtigt werden,
  • auf der Grundlage einer angemessenen Umweltfolgenabschätzung und von Beratungsverfahren soll die Frage geprüft werden, inwieweit die vorgeschlagenen Umweltschutzmaßnahmen zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes beitragen,
  • Vereinfachung des Umweltrechts und der Verwaltungsverfahren im Rahmen der SLIM-Initiative,
  • Aktualisierung der bestehenden Datenbank der Kommission zu den im Binnenmarkt geltenden Umweltabgaben und Ökosteuern,
  • in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsgremien Entwicklung eines gemeinsamen Programms für die schrittweise Einbeziehung von Umweltschutzüberlegungen in deren Tätigkeit und Prüfung der Möglichkeit, inwieweit die im Umweltbereich tätigen Nichtregierungsorganisationen stärker in den Normungsprozess eingebunden werden können,
  • Weiterentwicklung der Rolle der Umweltabkommen im Hinblick auf die weitere Harmonisierung der Umweltstandards der Industrie innerhalb des Binnenmarktes,
  • Weiterentwicklung der Rolle des Vergabesystems für das gemeinschaftliche Umweltzeichen und Stärkung des von diesem Systems zu leistenden Beitrags in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Stellen,
  • regelmäßige Überprüfung der aufgrund der Richtlinie 98/34/EG notifizierten nationalen technischen Verordnungen im Bereich des Umweltschutzes, um festzustellen, ob Harmonisierungsmaßnahmen notwendig sind,
  • Überarbeitung des Rahmenplans der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen für den Umweltschutz,
  • Teilnahme an den Initiativen des Verkehrs- und Energierates über die Einbeziehung von Umweltschutzüberlegungen in die Verkehrs- und Energiepolitik.

Kontext

Beim Gipfel von Cardiff rief der Europäische Rat alle verantwortlichen Organisationen des Rates dazu auf, ihre Strategien zur Verwirklichung des allgemeinen Grundsatzes der Einbeziehung der Umweltpolitik in alle Politikbereiche der Union festzulegen. In Cardiff lag der Schwerpunkt auf den Sektoren Energie, Verkehr und Landwirtschaft.

Daran anknüpfend bezog der Europäische Rat in Wien drei weitere Bereiche in diesen Prozess mit ein: Binnenmarkt, Industrie und Entwicklung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht des Rates vom 30. Mai 2001 an den Europäischen Rat von Göteborg - Strategie zur Einbeziehung des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in die Binnenmarktpolitik.

Mit diesem Bericht bestätigt der Rat die Strategie, wonach bei der zukünftigen Entwicklung des Binnenmarktes Umweltbelange Berücksichtigung finden sollen. Diese grundlegende Strategie stützt sich in erster Linie auf folgende Instrumente:

  • einen geeigneten und wirksamen ordnungspolitischen Rahmen, der - soweit möglich - Bestimmungen für eine wirksame Umweltfolgenabschätzung umfasst,
  • Informationen, die gemäß Richtlinie 98/34/EG erhoben wurden und zur Feststellung neuer Probleme und neuer Umweltbereiche dienen, für die evtl. Harmonisierungsmaßnahmen erforderlich sind,
  • verstärkten Rückgriff auf Normungsmaßnahmen im Umweltbereich,
  • Entwicklung einer integrierten Produktpolitik und einer Strategie für Chemikalien,
  • Berücksichtigung der Umweltgesichtspunkte im öffentlichen Auftragswesen,
  • Förderung des Umweltzeichens und Sensibilisierung und Information der Verbraucher,
  • das Steuersystem und staatliche Beihilfen,
  • freiwillige internationale Vereinbarungen und marktorientierte Maßnahmen wie das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS).

Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2001: Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) [KOM(2001) 264 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 07.10.2005

Top