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Trinkwasser – wesentliche Qualitätsstandards (bis 2023)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 98/83/EG – Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Sie legt Standards für das Trinkwasser fest.
  • Ihr Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen von Verunreinigungen zu schützen, indem gewährleistet wird, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch* genusstauglich und rein ist.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • EU-Länder müssen:
    • die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Wasser Mikroorganismen, Parasiten und schädigende Stoffe nicht in einer Konzentration enthält, die eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen könnte, und dass es mikrobiologischen und chemischen Mindestanforderungen entspricht;
    • sicherstellen, dass Standards eingehalten werden, wenn das Wasser aus Zapfstellen oder Tankfahrzeugen entnommen wird;
    • Wasser regelmäßig an festgelegten Probenahmestellen kontrollieren, um zu überprüfen, ob die mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Parameter mit Indikatorfunktion erfüllt werden;
    • Nichteinhaltungen unverzüglich untersuchen und die erforderlichen Abhilfemaßnahmen treffen;
    • die Bereitstellung von Wasser untersagen oder einschränken, wenn es als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Gesundheit betrachtet wird;
    • die Öffentlichkeit über getroffene Abhilfemaßnahmen unterrichten;
    • alle drei Jahre einen Bericht über die Trinkwasserqualität veröffentlichen. Diese Informationen für die Öffentlichkeit werden an die Europäische Kommission gesandt.
  • Die Kommission:
    • veröffentlicht alle drei Jahre einen Bericht, in dem die nationalen Daten zur Trinkwasserqualität zusammengefasst werden;
    • überprüft alle fünf Jahre die mikrobiologischen und chemischen Parameter, die Parameter mit Indikatorfunktion und die Kontrollspezifikationen unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts. Sie kann vorschlagen, dass diese angepasst werden.
  • Diese Richtlinie gilt nicht für natürliche Mineralwässer oder Wässer, die als Arzneimittel gelten.
  • Die EU-Länder können private, nichtgewerbliche Wasserbereitstellungen, mit denen weniger als 50 Personen versorgen werden, von ihren Rechtsvorschriften ausnehmen.
  • Im Jahr 2015 nahm die Kommission die Richtlinie (EU) 2015/1787 an, mit der neue EU-Regeln zur Verbesserung der Trinkwasserkontrolle eingeführt werden. Die Richtlinie räumt den EU-Ländern eine größere Flexibilität bei der EU-weiten Überwachung von Trinkwasser.

Verbundene Entwicklung

  • Anfang 2014 forderte die erste Europäische Bürgerinitiative im Anschluss an eine Kampagne von Right2Water eine EU-Rechtsvorschrift, die das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung gewährleistet.
  • Die Europäische Bürgerinitiative wurde durch Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingeführt. Darin wird der Öffentlichkeit gestattet, die Kommission zum Handeln im Rahmen ihrer Befugnisse aufzufordern, vorausgesetzt, die betreffende Petition sichert mindestens 1 Million Unterschriften in mindestens 7 EU-Ländern.

Aufhebung

Die Richtlinie 98/83/EG wird von der Richtlinie (EU) 2020/2184 (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung vom 12. Januar 2023 aufgehoben.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 25. Dezember 1998 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 25. Dezember 2000 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Wasser für den menschlichen Gebrauch: Wasser in seinem ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist. Es kann aus einer Zapfstelle, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder Behältern bereitgestellt werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32-54)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 98/83/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1-62)

Letzte Aktualisierung: 12.02.2021

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