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Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen

In dieser Mitteilung bewertet die Kommission, wie und mit welchen Kosten die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen bei gleichzeitiger Reduzierung der dabei entstehenden Treibhausgasemissionen in Zukunft möglich ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen - Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach 2020" [KOM(2006) 843 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der massive Einsatz fossiler Energieträger (Erdöl, Erdgas, Kohle) ist die Hauptursache für den vom Menschen verursachten Klimawandel, da dabei CO2-Emissionen frei gesetzt werden. Ein großer Teil dieser Emissionen entfällt auf die Stromerzeugung, und dieser Trend wird sich in Zukunft aller Voraussicht nach noch weiter verstärken.

In der Europäischen Union (EU) wird nämlich über 50 % des elektrischen Stroms aus fossilen Brennstoffen, hauptsächlich aus Kohle, erzeugt; Letztere macht rund 30 % der ganzen Stromerzeugung in der EU aus. Zur Sicherung der Energieversorgung in der EU wird auch weiterhin ein entscheidender Anteil der verwendeten Energieträger auf Kohle entfallen. Nun machten aber die bei der Kohleverstromung entstehenden CO2-Emissionen 2005 70 % aller CO2-Emissionen aus, die auf die Stromerzeugung in der EU zurückzuführen sind; das sind 24 % der CO2-Emissionen für alle Wirtschaftsbereiche zusammengenommen.

Außerdem werden diese Energieträger, und hier vor allem die Kohle, in den nächsten Jahrzehnten in bestimmten Teilen der Erde (hauptsächlich China und Indien) zunehmend an Bedeutung gewinnen, da der Energiebedarf deutlich ansteigt.

Es ist somit von zentraler Bedeutung, dass die EU bereits jetzt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Verbreitung von Technologien schafft, die eine nachhaltige Nutzung von Kohle ermöglichen, d. h. die die CO2-Emissionen begrenzen, die bei der Kohleverstromung entstehen.

Bereits erzielte Verbesserungen bei Kohletechnologien (höherer Wirkungsgrad, Verringerung des sauren Regens und nicht mehr so häufig auftretende örtliche Luftverschmutzung durch SO2-, NOx- und Feinstaubemissionen) lassen erkennen, dass entscheidende technische Fortschritte möglich sind, insbesondere durch das Prinzip der CO2-Abscheidung und -Speicherung).

Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe

Für die nachhaltige Nutzung von Kohle ist eine optimale Kombination aus „umweltfreundlichen" Kohletechniken (höherer Wirkungsgrad und weniger Schadstoffemissionen in der Luft) und Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung ausschlaggebend. Bei weiteren technischen Verbesserungen und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit werden sie sich in großem Stile durchsetzen können.

Dazu müssen weitaus mehr Mittel für die Forschung bereitgestellt werden, um die Entwicklung technologischer Demonstrationsprojekte nicht nur in einzelnen Ländern, sondern EU-weit zu ermöglichen. Zwischen der Industrie und den staatlichen Behörden muss eine regelmäßige Zusammenarbeit insbesondere über eine Koordinierungs- und Förderstelle stattfinden, und zwar nach dem Vorbild der Technologieplattform für mit fossilen Brennstoffen befeuerte, emissionsfreie Kraftwerke (Zero Emission Fossil Fuel Power Plant Technology Platform), die 2006 ihren Betrieb aufgenommen hat. Die Kommission wird prüfen, welche weiteren Maßnahmen in nächster Zukunft auf dem Gebiet der Demonstration getroffen werden müssen.

Bei der Erneuerung des Bestands an Kohlekraftwerken in der EU müssen die jeweils besten verfügbaren Techniken zum Zuge kommen; so ließen sich die CO2-Emissionen aus Kohlekraftwerken bis 2020 um 20 % senken. Die Kommission wird bewerten, ob sich der Einsatz der besten verfügbaren Techniken auch tatsächlich lohnt, und bei Bedarf die Einführung rechtlich verbindlicher Instrumente zu ihrer Förderung planen.

Rahmenbedingungen für die Entwicklung dieser Technologien

In der EU müssen rechtlich und wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen für emissionsarme Technologien geschaffen werden. Damit soll langfristig der dauerhafte Einsatz von Technologien für eine nachhaltige Kohlenutzung sichergestellt werden, um entsprechende Investitionen und die Umstellung auf diese Technologien zu fördern.

Die Kommission befürwortet daher:

Im Übrigen ist die Kommission der Auffassung, dass neue Kohlekraftwerke bis 2020 schon beim Bau mit Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung versehen werden und bestehende Anlagen stufenweise nachgerüstet werden sollten. Dafür bieten sich Anreizregelungen an (etwa die Vorgabe rechtsverbindlicher Ziel oder der Bau gemeinsamer Lagerstandorte).

Darüber hinaus wird sich die EU weltweit weiter um den Abschluss eines Abkommens bemühen, mit dem die Klimaerwärmung auf 2° Celsius gegenüber dem Stand in vorindustrieller Zeit begrenzt werden soll; hierfür bieten sich die CO2-Abscheidung und -Speicherung als mögliche Abhilfe an. Die EU wird sich für Änderungen an bestehenden internationalen Abkommen und Vereinbarungen einsetzen, um Hemmnisse für die CO2-Abscheidungs- und -Speichertechniken (z. B. Einlagerung im Meeresboden) abzubauen.

Kosten und Nutzen der Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe

Durch den Bau neuer, umweltgerechter Kraftwerke (mit CO2-Abscheidungs- und Speichertechniken) dürften nicht zwangsläufig höhere Kosten entstehen; dagegen werden für den Bau von Kraftwerken zum Nachweis der Industrietauglichkeit der nachhaltigen Kohlenutzung umfangreiche finanzielle Mittel erforderlich sein, genauso wie für die Umrüstung bestehender Kraftwerke nach 2020.

Derzeit sind die CO2-Abscheidungs- und -Speichertechniken für den flächendeckenden Einsatz noch zu kostenaufwändig. Allerdings dürften die technischen Verbesserungen in den nächsten Jahren und günstige Nebenwirkungen, die sich durch die CO2-Abscheidung und -Speicherung ergeben, die Preissteigerungen bei Strom aus mit dieser Technik ausgestatteten Kraftwerken im Jahr 2020 auf 10 % des derzeitigen Stands begrenzen, ja entsprechende Kosten dafür komplett wett machen. Außerdem dürften mögliche Kostensteigerungen für Strom aus Kohlekraftwerken nicht mehr - oder zumindest nicht mehr ganz auf die Verbraucherpreise für Strom aufgeschlagen werden.

Was die negativen Auswirkungen auf die Umwelt angeht, so ergeben sich nach Einschätzung der Kommission bei der CO2-Abscheidung und -Speicherung Risiken hauptsächlich durch mögliche Gasleckagen. Demgegenüber gelangt der zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) zu dem Schluss, dass bei Einlagerung von CO2 in ordnungsgemäß ausgewählten und betriebenen Geospeichern nach einem Zeitraum von 100 Jahren aller Voraussicht nach noch über 99 % dort verbleiben dürften.

Bei nachhaltiger Nutzung fossiler Brennstoffe, insbesondere durch die CO2-Abscheidung und -Speicherung, lassen sich bis zu 90 % der CO2-Emissionen vermeiden, die in mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerken entstehen; dies entspräche einer globalen Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 in den 27 EU-Mitgliedstaaten um 25 - 30 % gegenüber dem Stand von 2000. Zudem können bei Einsatz geeigneter Techniken gleichzeitig die Luftschadstoffe wie u. a. NOx und SO2, die bei der traditionellen Kohleverfeuerung entstehen, verringert werden, was zu einer Senkung der lokalen Umwelt- und Gesundheitskosten führen würde.

Sollte sich die EU bei der Entwicklung von Technologien zur nachhaltigen Nutzung fossiler Brennstoffe außerdem als hinreichend leistungsfähig erweisen, so kann ihre führende Stellung helfen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und europäische Technologie zu exportieren; davon wird ein positiver Vorbildeffekt für Drittstaaten ausgehen. Dazu wird mit den Kohle fördernden Ländern, darunter auch China, den USA und Indien, sowie den Entwicklungsländern, eine enge Zusammenarbeit, insbesondere bei Technik und Vermarktung, angestrebt.

Hintergrund

Diese Mitteilung gehört zu dem im Januar von der Kommission veröffentlichten „Energiepaket", das Vorgaben für eine neue europäische Energiepolitik enthält und dafür genau bezifferte Ziele vorgibt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: Eine Energiepolitik für Europa [KOM(2007) 1 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung ist das Kernstück des Maßnahmenpakets, das im Januar 2007 von der Kommission vorgelegt wurde („Energiepaket"). Nach einer Analyse der Herausforderungen, denen sich Europa im Bereich Energie stellen muss, insbesondere dem Klimawandel und der Versorgungssicherheit der EU, erläutert die Kommission eine ganze Reihe von Maßnahmen u. a. im Zusammenhang mit dem Energiebinnenmarkt, der Versorgungssicherheit, der Energieeffizienz, den erneuerbaren Energieträgern, den Energietechnologien oder auch der internationalen Energiepolitik.

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus" [KOM(2007) 2 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In dieser Mitteilung weist die Kommission auf die Kosten und den Nutzen der Bekämpfung des Klimawandels hin und befürwortet eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf 2° Celsius. Die Maßnahmen gelten einerseits für die Europäische Union (verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, Annahme von energiepolitischen Maßnahmen u. a.) und haben andererseits weltweit Gültigkeit (insbesondere die Verhandlungen über ein internationales Abkommen).

Grünbuch der Kommission vom 8. März 2006: „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" [KOM(2006) 105 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] Mit diesem Grünbuch möchte die Kommission einer echten europäischen Energiepolitik Gestalt geben, die sich mit den zahlreichen Herausforderungen in Bezug auf die Energieversorgung und die Auswirkungen auf Wachstum und Umwelt in Europa auseinandersetzt.

Letzte Änderung: 17.04.2007

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