EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Die Europäische Union hat eine Richtlinie zur Sicherstellung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Kernkraftwerke, Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsanlagen usw.) erlassen. Durch sie sollen die Bevölkerung und die Arbeitskräfte vor den mit solchen Anlagen verbundenen Gefahren geschützt werden.

RECHTSAKT

Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union hat eine Richtlinie zur Sicherstellung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Kernkraftwerke, Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsanlagen usw.) erlassen. Durch sie sollen die Bevölkerung und die Arbeitskräfte vor den mit solchen Anlagen verbundenen Gefahren geschützt werden.

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie legt einen europäischen Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung und die Förderung einer ständigen Verbesserung der nuklearen Sicherheit und ihrer Regulierung fest. Sie sieht ein ehrgeiziges Sicherheitsziel zur Verhinderung von Unfällen und zur Vermeidung radioaktiver Abfälle aus kerntechnischen Anlagen in der EU vor.

HAUPTPUNKTE

Verpflichtungen der EU-Länder

  • Einführung eines nationalen Rahmens für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen
  • Einrichtung einer unabhängigen nationalen Sicherheitsbehörde, die mit der Überwachung der Tätigkeiten von Betreibern kerntechnischer Anlagen betraut ist
  • Durchführung einer Erstbewertung der Sicherheit vor der Errichtung einer kerntechnischen Anlage und Neubewertung der Anlagensicherheit mindestens alle zehn Jahre
  • Sicherstellung des Zugangs der Arbeitskräfte und der Bevölkerung zu transparenten Informationen über kerntechnische Anlagen bei normalen Betriebsbedingungen sowie im Falle von Vorkommnissen oder Unfällen
  • regelmäßige Selbstbewertung ihres nationalen Rahmens und ihrer Regulierungsbehörden mindestens alle zehn Jahre
  • Veranlassung einer Prüfung durch internationale Experten, die alle sechs Jahre von Sicherheitsbehörden in EU-Ländern durchzuführen ist, unter Nutzung der Europäischen Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) und aufbauend auf den Fachkenntnissen des Verbands der westeuropäischen Aufsichtsbehörden (WENRA); die erste Prüfung beginnt 2017
  • Entwicklung einer Organisationsstruktur in ihrem nationalen Rahmen als Vorbereitung auf Notfallsituationen und anlageninterne Maßnahmen

Zuständigkeiten anderer Beteiligter

Der Inhaber der Genehmigung ist der Hauptverantwortliche für die nukleare Sicherheit und kann diese Verantwortung in keinem Fall delegieren. Er ist verantwortlich für die Bewertung und kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen.

In der Richtlinie wird die Bedeutung des Faktors Mensch für die Förderung einer wirksamen Sicherheitskultur im Nuklearbereich durch die Aus- und Fortbildung des mit der Anlagensicherheit betrauten Personals betont.

AB WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie 2009/71/Euratom ist am 22. Juli 2009 und die Richtlinie 2014/87/Euratom am 14. August 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Rahmenbedingungen für die nukleare Sicherheit in der EU wurden erstmalig im Jahr 2009 festgelegt. Nach dem Nuklearunfall in Fukushima 2011 führte die Kommission umfassende Risiko- und Sicherheitsbewertungen hinsichtlich der Sicherheit von Kernkraftwerken in der ganzen EU durch. Vor dem Hintergrund dieser Überprüfungen strebte die Kommission die Verbesserung der geltenden Verordnung an.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der ENSREG und der WENRA verfügbar.

Siehe auch die Internetseite der GD Energie der Europäischen Kommission unter Nukleare Sicherheit sowie die Pressemitteilung der Kommission über die neue EU-Richtlinie über nukleare Sicherheit und die Pressemitteilung des Rates über den Erlass dieser Richtlinie.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 2009/71/Euratom

22.7.2009

22.7.2011

ABl. L 172,2.7.2009, S. 18-22

Richtlinie 2014/87/Euratom

14.8.2014

15.8.2017

ABl. L 219,25.7.2014, S. 42-52

Letzte Aktualisierung: 05.01.2015

Top