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Abbau von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen von Risikokapitalfonds

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden als Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung der Ziele der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung angesehen. Und Risikokapital hat sich seinerseits als wesentliches Mittel zur Finanzierung der KMU erwiesen. Allerdings sind die Risikokapitalmärkte in Europa stark fragmentiert, was grenzüberschreitende europäische Investitionen von Risikokapitalfonds sowie die Mittelbeschaffung behindert. Diese Mitteilung der Kommission skizziert eine Reihe von Maßnahmen zur Überwindung der bestehenden Barrieren.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 21. Dezember 2007 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Abbau von Hindernissen für grenzüberschreitende Investitionen von Risikokapitalfonds [ KOM(2007) 853 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung stellt die Europäische Kommission Maßnahmen vor, mit denen grenzüberschreitende Investitionen von Risikokapital und die Mittelbeschaffung auf dem Binnenmarkt gefördert werden sollen.

Risikokapitalfonds sind eine wesentliche Kapitalform für junge KMU und für KMU mit hohem Wachstumspotenzial – sie sind ein Motor der Wirtschaft.

Risikokapital hat sich als wichtige Kapitalform für KMU erwiesen, die trotz ihrer Bedeutung für ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum Probleme haben, sich Zugang zu Finanzmitteln zu verschaffen. Es beinhaltet ein beträchtliches Potenzial für das Wachstum innovativer KMU. Mit Risikokapital gestützte Unternehmen schaffen häufig eine beträchtliche Zahl von Arbeitsplätzen und engagieren sich verstärkt in der Forschung und Entwicklung. Sie tragen mit Investitionen des Risikokapitals zu Wirtschaftswachstum und ökologischer Nachhaltigkeit bei. Der Risikokapitalmarkt ist jedoch derzeit innerhalb der Europäischen Union (EU) in nationale Märkte gespalten, was sich nachteilig sowohl auf die Mittelbeschaffung als auch auf die Investitionen auswirkt.

Schaffung von Rahmenbedingungen und Beseitigung bestehender Hindernisse

Unzulängliche Rahmenbedingungen und Hindernisse innerhalb des Binnenmarktes beeinträchtigen die Mobilität des Risikokapitals. In dieser Mitteilung stellt die Kommission verschiedene Maßnahmen vor, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die gegenwärtigen Hindernisse abbauen und grenzüberschreitende Investitionen und die Beschaffung von Risikokapital fördern sollen.

Unter anderem sollten folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden:

  • Entwicklung nationaler politischer Maßnahmen, zum Beispiel Kofinanzierung durch die öffentliche Hand;
  • gezieltes Angebot horizontaler staatlicher Beihilfen für junge innovative Unternehmen;
  • Unterstützung liquider Exitmärkte in der EU, insbesondere durch Wachstumsbörsen;
  • Erleichterung des Aufbaus von Clustern, um so die Entwicklung neuer Ideen und die Gründung weiterer Unternehmen zu fördern.

Außerdem zielen bereits bestehende Gemeinschaftsprogramme darauf ab, Innovationen und Existenzgründungen im Rahmen der erneuerten Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Dies sind zum Beispiel

  • das Siebte Rahmenprogramm (RP7), welches die Finanzierung der Verbundforschung in Europa im Zeitraum 2007-2013 ankurbeln soll;
  • das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), über das 1,1 Mrd. Euro für die Verbessung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln bereitgestellt werden – ebenfalls zwischen 2007 und 2013;
  • im Rahmen von JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises) können die Mitgliedstaaten, wenn sie dies wollen, ihre Strukturfonds teilweise zur Unterstützung der KMU verwenden.

Schaffung von Anreizen für verstärkte Privatinvestitionen

Politische Maßnahmen allein sind nicht genug, und es ist wichtig, dass mehr private Mittel investiert werden. Damit das geschieht, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und die Rahmenbedingungen für Risikokapitalfonds verbessern, was zum Beispiel durch die Vereinfachung grenzüberschreitender Transaktionen geschehen kann:

  • Schaffung eines integrierten Finanzmarkts, um den freien Verkehr des Risikokapitals zu erleichtern;
  • Verbesserung der Bedingungen für die Mittelbeschaffung von institutionellen Anlegern durch eine Ausdehnung des Vorsichtsprinzips und eine Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung eines europäischen Systems für Privatplatzierungen;
  • Verbesserung des Rechtsrahmens für Risikokapitalfonds durch eine Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und den Erlass neuer Gesetze, um die Effizienz zu steigern und bürokratische Hindernisse für Investoren zu verringern;
  • Abbau von Steuerhindernissen – Vereinfachung der derzeitigen vielfältigen und komplizierten nationalen Fondsstrukturen und Vermeidung einer Doppelbesteuerung; die Kommission hat zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe eingesetzt;
  • gegenseitige Anerkennung der bestehenden nationalen Rahmenvorschriften als pragmatischster kurzfristiger Lösungsansatz.

Die Kommission befürwortet einen Austausch auf allen Ebenen über bewährte Praktiken. Sie fördert die Zusammenarbeit im Rahmen eines partnerschaftlichen Ansatzes, der die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Industrie selbst einbezieht. Das ist wesentlich für die Umsetzung dieser Maßnahmen und die Entwicklung des Risikokapitalmarktes.

Zusammenhang Die Entwicklung der Risikokapitalmärkte ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich verlaufen, und die nationalen politischen Linien und Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten stimmen nicht überein, was die Mittelbeschaffung und die Investitionen in anderen Ländern behindert. Das hat dazu geführt, dass grenzüberschreitende Investitionen von Risikokapital kompliziert sind und kleinere Fonds folglich dazu neigen, ihre Tätigkeit auf den eigenen Rechtsraum zu beschränken.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 29. Juni 2006 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMU – Der besondere Beitrag Europas [KOM(2006) 349 endgültig – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Europäische Kommission skizziert eine Reihe von Maßnahmen, die innovative KMU dadurch unterstützen sollen, dass sie ihren Zugang zu Finanzmitteln – einschließlich grenzüberschreitender Investitionen von Risikokapital – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene verbessern.

Letzte Änderung: 29.05.2008

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