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Dänemark: Klausel über die Nichtteilnahme an der WWU

Bei Abschluss des Vertrags von Maastricht im Jahr 1992 beantragte Dänemark eine so genannte „Opt-out-Klausel" zur Freistellung von der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Demnach ist das Land nicht verpflichtet, den Euro einzuführen. Das Protokoll enthält die Einzelbestimmungen dieser „Opt-out-Klausel".

RECHTSAKT

Protokoll über einige Bestimmungen betreffend Dänemark im Anhang des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992).

ZUSAMMENFASSUNG

Das dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügte „Protokoll über einige Bestimmungen betreffend Dänemark" garantiert Dänemark, dass der Übergang zur dritten Stufe der WWU nicht automatisch erfolgt, selbst wenn die Kriterien erfüllt sind. Nach der dänischen Verfassung muss hierüber eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Bestimmungen des Protokolls

Das Protokoll legt Folgendes fest:

  • Die dänische Regierung notifiziert dem Rat ihren Standpunkt bezüglich der Teilnahme an der dritten Stufe, bevor der Rat die Beurteilung der Konvergenzkriterien vornimmt.
  • Falls notifiziert wird, dass Dänemark nicht an der dritten Stufe teilnehmen wird, gilt für Dänemark eine Freistellung. Die Freistellung hat zur Folge, dass alle eine Ausnahmeregelung betreffenden Artikel und Bestimmungen des Vertrags und der Satzung des ESZB auf Dänemark Anwendung finden.
  • Das Verfahren zur Aufhebung der Freistellung wird nur dann eingeleitet, wenn Dänemark einen entsprechenden Antrag stellt.

Falls die Freistellung aufgehoben wird, gelten die Bestimmungen des Protokolls nicht mehr.

Referendum über den Vertrag von Maastricht (1992)

Im Mai 1992 hat das dänische Parlament den Vertrag von Maastricht mit 125 Ja-Stimmen gegenüber 25 Nein-Stimmen angenommen. Nach der dänischen Verfassung muss für jede Gesetzesvorlage, die die Übertragung von Befugnissen an supranationale Behörden beinhaltet, eine Volksabstimmung durchgeführt werden.

Am 2. Juni 1992 wurde der Maastrichter Vertrag der dänischen Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt, die ihn mit 50,7 % der Stimmen ablehnte.

Reaktion auf die dänischen Vorbehalte: Die Erklärung von Edinburgh

Da der Vertrag vor Inkrafttreten von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden musste, fand der Europäische Rat von Edinburgh vom Dezember 1992 eine Lösung, den „Beschluss der im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs zu bestimmten von Dänemark aufgeworfenen Problemen betreffend den Vertrag über die Europäische Union". Diese Erklärung bezieht sich auf das von der dänischen Regierung vorgelegte Dokument „Dänemark und Europa", das folgende zentrale Probleme anspricht:

  • Dimension der Verteidigungspolitik
  • dritte Stufe der WWU
  • Unionsbürgerschaft
  • Zusammenarbeit auf den Gebieten Justiz und Inneres
  • Subsidiaritätsprinzip.

Um den dänischen Anliegen Rechnung zu tragen, legte der Europäische Rat Bestimmungen fest, die ausschließlich für Dänemark und keinen anderen Mitgliedstaat gelten, weder jetzt noch in Zukunft. Bezüglich des Übergangs zur dritten Stufe der WWU enthält die Erklärung folgenden Beschluss:

  • Gemäß dem Protokoll über einige Bestimmungen betreffend Dänemark hat Letzteres notifiziert, dass es nicht an der dritten Stufe der WWU teilnehmen wird. Folglich wird Dänemark nicht an der einheitlichen Währung teilnehmen.
  • Dänemark ist nicht an die Regeln für die Wirtschaftspolitik gebunden, die für die an der WWU teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten.
  • Dänemark behält seine bestehenden Befugnisse auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik entsprechend seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften.
  • Dänemark nimmt in vollem Umfang an der zweiten Stufe der WWU teil und beteiligt sich hinsichtlich der Wechselkurse weiterhin an der Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS).
  • Dänemark behält das Recht, bezüglich der Verteilung des Wohlstands und der Sozialleistungen seine eigene Politik zu verfolgen.

Ein zweites Referendum

Auf der Grundlage dieser Erklärungen wurde am 18. Mai 1993 ein zweites Referendum durchgeführt. Dabei wurde der Vertrag mit 56,8 % der Stimmen angenommen.

Die aktuelle Lage in Dänemark

Die Dänische Krone verblieb im EWS und nimmt seit der Einführung des Euro am neuen Wechselkursmechanismus (MCE II) teil. Für die Krone sind Kursschwankungen von bis zu ungefähr 2,25 % gegenüber dem Euro zulässig.

Referendum über die dritte Stufe (2000)

Nachdem am 1. Januar 1999 in 11 Mitgliedstaaten die einheitliche Währung eingeführt wurde, beschloss die dänische Regierung, ein Referendum über den Eintritt von Dänemark in die dritte Stufe der WWU durchzuführen und die Freistellung aufheben zu lassen. Das Referendum fand am 28. September 2000 statt. Bei einer Beteiligung von 86 % der Bevölkerung sprachen sich 53,1 % der Wähler gegen die Einführung des Euro aus.

See also

Nähere Informationen erhalten Sie über die Internetseiten der Europäischen Kommission:

  • Konvergenzkriterien;
  • die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (EN).
  • Generaldirektion (GD) Wirtschaft und Finanzen: der Euro (EN).

Letzte Änderung: 16.08.2006

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