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Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Die Kommission analysiert die bisherigen Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energiequellen. Sie berichtet über die Steigerung der Produktion und die stärkere Präsenz der erneuerbaren Energien im Binnenmarkt. Die staatliche Förderung ist in einen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingebettet. Die Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass es für eine Harmonisierung der Vorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien noch zu früh ist. Sie sieht darin jedoch den Weg, der langfristig beschritten werden sollte.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen [KOM(2005) 627 endg. - ABl. C 49 vom 28.2.2006]

ZUSAMMENFASSUNG

Die oben genannte Mitteilung enthält eine Bilanz über die Fortschritte im Hinblick auf die von den Mitgliedstaaten festgelegten Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien, wie in der Richtlinie von 2001 vorgesehen. Untersucht wird vor allem die öffentliche Förderung zugunsten der Marktdurchdringung der aus erneuerbaren Energien erzeugten Elektrizität (EE-Strom).

In den bestehenden Förderregelungen kommen folgende Komponenten zum Tragen:

  • Einspeisetarife gibt es in den meisten Mitgliedstaaten. Diese Regelungen zeichnen sich durch einen bestimmten Preis aus, der im Allgemeinen für ca. sieben Jahre festgelegt wird und der von den Stromunternehmen, üblicherweise den Vertriebsunternehmern, an die einheimischen Erzeuger von Ökostrom gezahlt werden muss.
  • Das System der so genannten grünen Zertifikate, das derzeit in Schweden, im Vereinigten Königreich, in Italien, in Belgien und in Polen zur Anwendung kommt. Der EE-Strom wird zum üblichen Marktpreis verkauft. Um die Mehrkosten der Lieferung von Ökostrom zu finanzieren und sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge davon produziert wird, werden alle Verbraucher verpflichtet, von den EE-Strom-Erzeugern eine bestimmte Menge grüner Zertifikate bei den Erzeugern von EE-Strom entsprechend einem festgelegten Prozentsatz (Quote) ihres Gesamtstromverbrauchs bzw. ihrer Gesamtstromerzeugung zu erwerben.
  • Ausschreibungsverfahren bestehen in zwei Mitgliedstaaten (Irland und Frankreich). Im Rahmen dieses Verfahren vergibt der Staat eine Reihe von Aufträgen für die Lieferung von EE-Strom zu Marktpreisen. Die Mehrkosten werden durch eine spezielle Umlage an den Endverbraucher weitergegeben.
  • Steuerliche Anreize gibt es nur in Malta und in Finnland.

Bei der Bewertung dieser Förderregelungen sind folgende Aspekte einzubeziehen:

  • Die beträchtlichen Unterschiede bei den nationalen, regionalen und landwirtschaftlichen Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten. Je größer der Abstand zwischen den „Erzeugungskosten" und der „Förderung", desto geringer ist die Kostenwirksamkeit der Regelung.
  • Die Wirksamkeit der verschiedenen Förderregelungen. Die Wirksamkeit bezieht sich auf die Frage, ob eine Förderregelung in der Lage ist, die Lieferung von Ökostrom zu gewährleisten.
  • Vergleich der Vorteile vom Standpunkt der Investoren und der Wirksamkeit, um beurteilen zu können, ob der Erfolg einer bestimmten Politik vor allem auf bedeutende Finanzmittel zurückzuführen ist oder ob sich andere Aspekte in den betreffenden Ländern entscheidend auf die gewerbliche Lieferung ausgewirkt haben.

Die verschiedenen Arten erneuerbarer Energie, die von diesen Regelungen betroffen sind, umfassen:

  • Die Windenergie, für die Analysen belegen, dass die Förderung in einem Viertel der Mitgliedstaaten nicht ausreicht, um eine Eigendynamik dieses Sektors zu erreichen. Ein weiteres Viertel der Mitgliedstaaten bietet zwar ausreichende Förderung, dennoch sind die Ergebnisse nur mittelmäßig. Die Einspeisetarife sind derzeit die wirksamsten Systeme für die Windenergie in Deutschland, Dänemark und in Spanien.
  • Die forstliche Biomasse schließt den Einsatz von Stroh ein, das in den Analysen zur forstlichen Biomasse gerechnet wird. Dänemark ist das Land, das diese Art von Biomasse am häufigsten einsetzt. In fast der Hälfte der europäischen Länder bleibt die Förderung für diese Art erneuerbare Energie zu gering, um eine Entwicklung dieses Sektors mit eigentlich hohem Potenzial zu ermöglichen.
  • Der Biogassektor ist eng mit der Umweltpolitik für die Abfallbehandlung verknüpft. Fast 70 % der EU-Länder gewähren keine ausreichende Förderung für eine echte Entwicklung dieser Technologie.
  • Die anderen erneuerbaren Energien, bei denen eine Förderung stattfindet, sind die Stromerzeugung aus Wasserkraft, die Sonnenenergie und die Photovoltaik (vor allem in Deutschland). Weitere Formen erneuerbarer Energie (geothermische Energie, Wellen- und Gezeitenkraft sowie Solarthermieanlagen, usw.) werden zwar in einigen Mitgliedstaaten gefördert, aber noch nicht in industriellem Maßstab genutzt.

Die Präsenz erneuerbarer Energien im Binnenmarkt

Die Förderung von EE-Strom kann nicht losgelöst vom Elektrizitätsbinnenmarkt betrachtet werden. Mittel- und langfristig ist die Vereinbarkeit der verschiedenen Regelungen für die Förderung erneuerbarer Energiequellen mit der Entwicklung eines Elektrizitätsbinnenmarkts von wesentlicher Bedeutung. Die Förderung erneuerbarer Energiequellen fällt unter den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen, nationale Bestimmungen für staatliche Beihilfen können den Inhalt der Förderregelungen beeinflussen.

Die Kommission hebt die Dominanz eines oder weniger Energieunternehmen hervor, die oft vertikal integriert sind. Die Präsenz von Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern sollte für alle Erzeuger gleichen Zugang bei Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften garantieren. Darum ist die Unabhängigkeit dieser Betreiber Grundvoraussetzung für das korrekte Funktionieren der Förderregelungen.

Die Regierungen müssen sicherstellen, dass die Verbraucher darüber unterrichtet werden, welche Auswirkungen die Förderung der erneuerbaren Energien für sie hat.

Dabei muss zwischen dem physischen Handel mit elektrischer Energie und dem ökologischen Wert des Stroms unterschieden werden. Der EE-Strom unterliegt den gleichen Auflagen wie konventionell erzeugter Strom in Bezug auf die Pflicht zur Offenlegung der Herkunft. Aufgrund dieser Verpflichtung muss der Verbraucher über den Anteil der einzelnen Energiequellen am Gesamtenergiemix informiert werden.

Die Förderung innerhalb des gemeinschaftlichen Rahmens für staatliche Beihilfen für den Umweltschutz kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese wirtschaftlichen Auswirkungen könnten gerechtfertigt und durch den Nutzen für die Umwelt aufgewogen werden. Da die Verwendung erneuerbarer Energiequellen in der Gemeinschaftspolitik eine prioritäre Stellung einnimmt, ist der genannte Gemeinschaftsrahmen für derartige Förderregelungen eher von Vorteil. Etwa sechzig Förderregelungen für EE-Strom wurden von der Kommission im Zeitraum 2001-2004 bereits genehmigt.

Perspektiven für eine Harmonisierung der Vorschriften

Die Harmonisierung zwischen Potenzialen und Entwicklungsstand der erneuerbaren Energien ist je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Auf kurze Sicht erscheint eine Harmonisierung wenig wahrscheinlich. Die Kommission betrachtet eine Harmonisierung der Vorschriften in diesem Bereich als wünschenswert, weil jede kurzfristige Änderung an dem System bestimmte Märkte zu stören droht.

Mögliche Vorteile einer solchen Harmonisierung:

  • Die Integration der erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt würde zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des EE-Stroms beitragen.
  • Auf der Grundlage einer Harmonisierung der Systeme für grüne Zertifikate oder der Einspeisetarife könnte eine Senkung der Kosten für die Erreichung des als Ziel für 2010 festgelegten Anteils an EE-Strom erfolgen. Diese Vorausschätzungen gehen von einer Beseitigung der kommerziellen Hemmnisse aufgrund der Förderung für traditionelle Energien aus.
  • Die Einrichtung eines umfassenderen und damit liquideren Zertifikatesystems auf europäischer Ebene würde eine größere Preisstabilität auf den nationalen Märkten begünstigen.
  • Es könnte ein europaweit einheitliches System für Einspeisetarife aufgebaut werden, das die Verfügbarkeit lokaler Ressourcen berücksichtigt. Dadurch könnten die Kosten aller Technologien für erneuerbare Energien in den Mitgliedstaaten gesenkt werden, weil die Einrichtungen nicht mehr auf einige Mitgliedstaaten beschränkt wären.

Mögliche Nachteile einer solchen Harmonisierung:

  • Übermäßige Schwankungen im Preis für die grünen Zertifikate können zu steigender Unsicherheit bei den Investoren und damit zu einem verringerten Ausbau der erneuerbaren Energiequellen führen.
  • Entstehung von Kosten im Zusammenhang mit der Information über die Technologien und mit der Haltung der Kosten auf einem niedrigen Niveau.
  • Entwicklung allein der wettbewerbsfähigen Technologien im Rahmen der grünen Zertifikate, weil das System vor allem die Wirtschaftlichkeit fördert. Die Investitionen in andere aussichtsreiche Technologien wären zu gering.

Berücksichtigt werden muss auch der Wille der Mitgliedstaaten, die EE-Strom einführen. Diese sind vielleicht nicht bereit, für die Kosten aufzukommen, ohne von den Vorteilen auf lokaler Ebene profitieren zu können, wie dies der Fall wäre, wenn sie erneuerbare Energien in ihrem Hoheitsgebiet erzeugten. Auch wäre es denkbar, dass die Ausfuhrländer von EE-Strom nicht an höheren Kapazitäten für EE-Strom interessiert sind, wenn ihre Bürger die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien in ihrem Land ablehnen.

Empfehlungen zur den Hindernissen auf der Verwaltungsebene und beim Zugang zum Netz

Diese Art von Hindernissen treten auf, wenn Projektentwickler und Investoren neue Produktionskapazitäten erschließen oder Zugang zum Netz erlangen wollen. Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu der Frage eröffnet, wie diese Hindernisse wahrgenommen werden, und empfiehlt eine Reihe von Korrekturmaßnahmen:

  • Die Vielzahl der betroffenen Behörden (nationale, regionale und kommunale Behörden) und die mangelnde Koordinierung zwischen ihnen führt zu Unsicherheit vor allem im Hinblick auf Investitionen. Es sollten zentrale Dienste für Genehmigungsfragen eingerichtet werden;
  • Bis zur Erteilung der notwendigen Genehmigungen können mehrere Jahre vergehen, was zu einem kompletten „Einfrieren" der Marktentwicklung führen kann. Die Mitgliedstaaten müssen klare Leitlinien aufstellen und die Zuständigkeiten eindeutig zuweisen;
  • Die unzureichende Berücksichtigung der erneuerbaren Energien bei der Raumordnung muss verbessert werden, indem die Behörden ermuntert werden, die Entwicklung künftiger EE-Stromprojekte mit Hilfe geeigneter Mechanismen vorausschauend einzuplanen. Beim Planungs- und Genehmigungsprozess muss auch das europäische Umweltrecht eingehalten werden.

Die Probleme des Netzzugangs spielen im Hinblick auf die Steigerung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien eine zentrale Rolle. Die meisten Mitgliedstaaten haben entsprechende Maßnahmen getroffen, damit die Netzbetreiber die Übertragung und Verteilung von EE-Strom gewährleisten. Nach Auffassung der Kommission sind transparente Vorschriften erforderlich, damit die Investitionskosten für das Netz gerecht getragen und aufgeteilt werden können, denn das Fehlen solcher Vorschriften verursacht viele Schwierigkeiten.

Dänemark, Finnland, Deutschland und die Niederlande haben Regeln für eine gute Praxis bei der Aufteilung der Kosten der verschiedenen Investitionen in das Netz aufgestellt. Diese gute Praxis gestattet einen so genannten „flachen" Kostenansatz, bei dem die Anschlusskosten von den Projektentwicklern übernommen oder mit den Netzbetreibern gemeinsam getragen werden. Diese Vorschriften müssen absolut transparent und diskriminierungsfrei sein.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Infrastruktur des Netzes, um die zu erwartende Steigerung der Produktion von EE-Strom absorbieren zu können.

Die Kommission empfiehlt schließlich, dass Mitgliedstaaten ein System einrichten, mit dem sich die Herkunft des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms nachweisen lässt, um so den Handel und die Transparenz für den Verbraucher zu fördern.

Angemessenheit eines koordinierten Vorgehens

Nach Einschätzung der Kommission befindet sich die Harmonisierung noch im Anfangsstadium, ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf die Förderregelungen für erneuerbare Energien wäre jedoch wünschenswert, wobei folgende Aspekte beachtet werden sollten:

  • Eine Zusammenarbeit der Länder ist sicher von Vorteil bei der Entwicklung der verschiedenen Förderregelungen in Europa, bevor eine Teilharmonisierung erfolgt.
  • Optimierung der nationalen Systeme, die sich als ineffizient erweisen und Kostensteigerungen für den Verbraucher verursachen.

Bei der Optimierung ihrer Förderregelungen sollten die Mitgliedstaaten wie folgt vorgehen:

  • Konsolidierung des Rechtsrahmens und Begrenzung der Risiken, die sich für Investitionen aus der mangelnden Kontinuität der nationalen Fördersysteme ergeben. Das System muss sich für die Wirtschaftsakteure auf lange Sicht stabil und zuverlässig darstellen, um auch zu einer höheren Transparenz der Marktpreise beitragen zu können.
  • Förderung der Technologievielfalt, selbst wenn die Technologien für erneuerbare Energien gegenwärtig die wettbewerbsfähigsten bleiben. In diesem Zusammenhang müssen die Möglichkeiten von Ausnahmen und Steuervorteilen für erneuerbare Energien stärker genutzt werden.
  • Es muss für Kompatibilität mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt gesorgt werden, um diese Regelungen in einen liberalisierten Energiemarkt einbeziehen zu können.
  • Förderung der Beschäftigung und positiver Effekte auf lokaler und regionaler Ebene.
  • Begleitung der nationalen Regelungen durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nachfragesteuerung, damit die durch EE-Strom erreichten Fortschritte nicht durch eine übermäßige Zunahme des Verbrauchs wieder neutralisiert werden.

Hintergrund

Die Kommission wird die Entwicklungen bei der europäischen Politik im Bereich erneuerbare Energien genau beobachten. Sie wird spätestens bis Ende 2007 einen Bericht über den in den nationalen Systemen angestrebten Umfang der Förderung des EE-Stroms vorlegen. Sie wird bekannt geben, wenn der Elektrizitätsbinnenmarkt vollendet ist, und wird die Möglichkeiten und Auswirkungen einer etwaigen Harmonisierung genau analysieren.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33)

Letzte Änderung: 21.05.2007

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