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Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs

Die vorliegende Mitteilung stellt ein Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs in der Europäischen Union (EU) vor. Dieses Programm besteht aus legislativen, technischen und operativen Aktionen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: Programm zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs [KOM(2003) 155 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik bis 2010 hebt den Beitrag hervor, den der Kurzstreckenseeverkehr leisten kann, um den Anstieg des Schwerlastverkehrs zu bremsen, eine ausgewogenere Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsträger zu erreichen und die Engpässe im Landverkehr zu umgehen.

Der Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs kann darüber hinaus dazu beitragen, die Zunahme des Straßenverkehrs einzudämmen, für eine ausgewogenere Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Verkehrsträger zu sorgen, Engpässe zu umgehen und die nachhaltige Entwicklung und die Sicherheit zu fördern.

Das Programm der Kommission umfasst insgesamt 14 in Maßnahmen eingeteilte Aktionen und legt für jede Maßnahme sowohl die zuständigen Akteure als auch den Zeitplan für ihre Durchführung (von 2003 bis 2010) fest.

Das Programm beschreibt die Initiativen auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und Industrieebene, die auf den Ausbau des Kurzstreckenverkehrs in legislativer, technischer und operativer Hinsicht abzielen.

Die legislativen Aktionen bestehen aus:

  • der Umsetzung der Richtlinie über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der EU-Länder: Diese Richtlinie vereinfacht die Verwaltungsverfahren im Seeverkehr. So müssen die EU-Länder in Zukunft, die FAL-Formulare der Internationalen Seeschifffahrtorganisation (IMO) (EN) akzeptieren. Auf diese Weise erhalten sie alle erforderlichen Meldeformalitäten für Schiffe beim Ein- oder Auslaufen in Papierform. Diese Richtlinie über Meldeformalitäten wurde nun durch die Richtlinie 2010/65/EU ersetzt, die eine elektronische Datenübermittlung als Standard festlegt.
  • der Umsetzung des Programms „Marco Polo": Die Programme Marco Polo und Marco Polo II- mit einem durchschnittlichen Jahreshaushalt von 18,75 Mio. EUR sollen dazu beitragen, jährlich 12 Milliarden Tonnenkilometer auf den Kurzstreckenseeverkehr, die Schiene und Binnenwasserstraßen zu verlagern.
  • der Normung und Harmonisierung intermodaler Ladeeinheiten: Die Vielfalt unterschiedlicher Auslegungen dieser Ladeeinheiten (Container und Wechselbehälter) verursacht Verzögerungen beim Umschlag zwischen Verkehrsträgern.
  • dem Ausbau der Hochgeschwindigkeitsseewege: Die Hochgeschwindigkeitsseewege sollten dazu beitragen, die Engpässe im europäischen Landverkehr als Teil umfassender Haus-zu-Haus-Logistikketten zu umgehen. Dabei sollten effiziente, regelmäßige Dienste mit hoher Frequenz angeboten werden, die im Hinblick auf die Beförderungsdauer und -kosten mit dem Straßenverkehr konkurrieren können.
  • der Verbesserung der Umweltverträglichkeit des Kurzstreckenseeverkehrs: Der Seeverkehr verursacht pro Tonne Fracht oder befördertem Passagier in der Regel weniger Umweltbelastungen. Eine Verkehrsverlagerung auf den Kurzstreckenseeverkehr könnte beispielsweise zur Erfüllung der im Kyoto-Protokollfestgelegten Zielvorgaben beitragen.

Die technischen Aktionen bestehen aus:

  • dem Leitfaden für die Zollverfahren im Kurzstreckenseeverkehr: Die Kommission hat einen Leitfaden für die Zollverfahren im Kurzstreckenseeverkehr veröffentlicht, der zwei Zwecken dient. Zum einen erläutert er die Zollvorschriften für den Kurzstreckenseeverkehr einschließlich der Möglichkeiten einer Anwendung vereinfachter Verfahren und zum anderen ermittelt er notwendige konkrete weitere Vereinfachungen.
  • der Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen, die einem größeren Erfolg des Kurzstreckenseeverkehrs entgegenstehen: Seit 1999 befasst sich die Kommission mit einer Liste von Engpässen, die dem Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs entgegenstehen. Diese Hindernisse können in fünf Kategorien eingeteilt werden: Image einer überholten Industrie, mangelnde Integration in die intermodale Logistikkette, komplexe Verwaltungsverfahren, mangelhafte Effizienz in Häfen sowie mangelhafte Anwendung von Regeln und Verfahren in den einzelnen EU-Ländern.
  • der Angleichung einzelstaatlicher Anwendungen und Automatisierung der gemeinschaftlichen Zollverfahren: Die Initiative „eCustoms" dient der Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren zur Deklaration der Fracht. Einer der ersten Schritte der Initiative besteht in der Umsetzung des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NCTS), wobei in ca. 3000 Zolldienststellen in 22 Staaten Verwaltungsakte bei Beförderungen mit dem Einheitspapier auf elektronische Verarbeitung umgestellt werden.
  • Forschung und technologischer Entwicklung: Die Forschungsarbeiten dienen der Verbesserung der Qualität, Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Seeverkehrs. Dabei wurden im Rahmen des Thematischen Netzes Themen bearbeitet, die direkt den Kurzstreckenseeverkehr betreffen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Sechsten Rahmenprogramm.

Die operativen Aktionen bestehen aus:

  • „Verwaltung aus einer Hand": in den Häfen zielt darauf ab, die Formalitäten bei der Ankunft, Abfahrt und Abfertigung von Schiffen zu vereinfachen. Eine „Verwaltung aus einer Hand“ begrenzt die Zahl der verschiedenen Behörden, deren Vertreter sich zu Kontrollzwecken an Bord der Schiffe begeben, und errichtet für die Hafenbenutzer in jedem Hafen eine einzige Anlaufstelle oder Informationsstelle für Verwaltungsformalitäten.
  • Gewährleistung einer zentralen Rolle der Ansprechpartner für den Kurzstreckenseeverkehr: Die Gewährleistung einer kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den Ansprechpartnern und der Kommission durch regelmäßige Zusammenkünfte sowie Gewährleistung einer kontinuierlichen Informationsverbreitung mittels des internetgestützten Informationsinstruments „CIRCA" (Communication and Information Resource Centre Adminstrator) ist notwendig. Eine Einbindung der Beitrittsländer in die Arbeit ist notwendig, damit sich diese der Bedeutung des Kurzstreckenseeverkehrs bewusst werden.
  • Gewährleistung des guten Funktionierens und orientierender Unterstützung der Förderzentren für den Kurzstreckenseeverkehr: Diese Förderzentren werden von Geschäftsinteressen geleitet und bieten ein praktisches Instrument zur Förderung des Kurzstreckenseeverkehrs auf nationaler Ebene. Die nationalen Förderzentren werden derzeit im Europäischen „Kurzstreckenseeverkehrsnetz (ESN)" organisiert, das ein gemeinsames Instrument zur Förderung des europäischen Kurzstreckenseeverkehrs bietet. Die Vernetzung dient dem Austausch von Informationen und bewährten Verfahren und bietet praktische Empfehlungen in Bezug auf beide Endpunkte einer Beförderung im Kurzstreckenverkehr.
  • Propagierung des Kurzstreckenseeverkehrs als attraktive Beförderungsalternative: Der Kurzstreckenseeverkehr sollte sich durch die Hervorhebung seines derzeitigen Potenzials (Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Regelmäßigkeit und Frachtsicherheit in hohem Maße) ein moderneres und dynamischeres Image erwerben.
  • Erhebung statistischer Informationen: Die EU-Statistiken zum Kurzstreckenseeverkehr sind nicht ausreichend detailliert. Ziel ist es, statistische Informationen zum Kurzstreckenseeverkehr dank der Beiträge der Organisation Europäischer Seehäfen (ESPO) zu erfassen, bis die Richtlinie über die statistische Erfassung des Seeverkehrs ausreichende Informationen für Vergleiche liefert.

Letzte Änderung: 05.09.2011

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