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Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste

In dieser Mitteilung bekräftigt die Kommission, dass eine verbindliche Festlegung von Normen für die Interoperabilität im Bereich des digitalen Fernsehens nicht unbedingt notwendig ist. Sie setzt vielmehr auf freiwillige Normungsinitiativen der Branche. Ziel ist die erfolgreiche Digitalumstellung, deren unverzichtbare Voraussetzung die Interoperabilität ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2006 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Überprüfung der Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste gemäß der Mitteilung der Kommission KOM(2004) 541 vom 30. Juli 2004 [KOM(2006) 37 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung schätzt die Kommission die Entwicklung des interaktiven digitalen Fernsehens seit der Veröffentlichung ihrer letzten Mitteilung zu diesem Thema im Juli 2004 ein.

Angesichts der Entwicklung auf diesen Märkten prüft die Kommission die tatsächlich erreichte Interoperabilität * des interaktiven digitalen Fernsehens. Sie geht dabei auf die Einführung des interaktiven digitalen Fernsehens in Europa über die Anwendungsprogrammschnittstellen (oder API-Normen) unter Beteiligung der verschiedenen Akteure ein.

Förderung einer gemeinsamen Einführung

Dank einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe, der alle beteiligten Seiten angehören (Rundfunkveranstalter, Netzbetreiber, Industrieverbände, Ministerien und Regulierungsbehörden), konnte die Einführung der MHP-Norm („Multimedia Home Platform" oder „mulimediale Heimplattform") als gemeinsames Ziel festgelegt werden.

Das digitale Fernsehen ermöglicht es dem Fernsehzuschauer, über einen Rückkanal in direkten Kontakt mit dem Fernsehanbieter zu treten. Die interaktiven Funktionen und das Rücksignal, mit denen der MHP-Decoder („Set-top-Box") ausgestattet ist, machen diese Interaktivität erst möglich. Interaktive Anwendungen erfordern im Empfangsgerät ein Softwaremodul, das auch als API bezeichnet wird. Von den 47 Millionen Empfangsgeräten, die in Europa im Einsatz sind, haben jedoch 26 Millionen eine herstellereigene API und nur 4 Millionen können die MHP-Norm nutzen.

Die Kommission erkennt die MHP-Norm als offen und interoperabel an. Sie kommt zu dem Schluss, dass dem Markt weiterhin durch freiwillige Normungsinitiativen der Branche am besten gedient ist.

Marktentwicklung

Die gemeinsame Einführung der MHP-Norm ermöglicht zwar die Interoperabilität, reicht allein aber nicht aus, um auch die Durchsetzung und Ausbreitung interaktiver digitaler Fernsehdienste zu gewährleisten. Es sind zusätzliche geschäftliche und technische Anstrengungen erforderlich, denn das interaktive Fernsehen hat bisher noch immer nur mäßigen Erfolg, während sich die Digitalumstellung beschleunigt hat.

Das italienische Beispiel hat gezeigt, wie eine effektive Interoperabilität durch das flexible und einvernehmliche Vorgehen der Marktteilnehmer erreicht werden kann. Die MHP-Norm hat sich dadurch auf dem italienischen Markt durchgesetzt. Ausschlaggeben für diesen Erfolg waren:

  • die staatlichen Zuschüssen für den Erwerb eines interaktiven Decoders (Set-top-Box), die der Angleichung der Nachfrage an das vorhandene Angebot dienten;
  • der starke Wettbewerb auf dem italienischen Markt der MHP-Decoder, durch den die Preise auf unter 100 gefallen sind;
  • das freiwillige Einvernehmen der italienischen Rundfunkveranstalter über die MHP-Verwendung.

In Nordeuropa (Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen) hat sich die MHP-Norm trotz des Einvernehmens unter den Rundfunkanbietern noch immer nicht durchsetzten können. Aufgrund fehlender staatlicher Zuschüsse herrscht weiterhin ein hohes Preisniveau, das den Verkauf solcher Geräte bremst. In Deutschland wurde die MHP-Unterstützung zwar angekündigt, aber die Koordinierung zwischen allen Beteiligten ist nicht so gut wie in Italien.

In der belgischen Region Flandern sind Partnerschaften zwischen den Rundfunksendern und Inhaltsanbietern einerseits und den Kabelbetreibern andererseits geschlossen worden.

Technische Interoperabilität

Die verschiedenen Normen für das interaktive Fernsehen kommen zu den bereits bestehenden Normen hinzu. Jede von ihnen hat ihre Besonderheiten, alle erleichtern aber die Entwicklung interaktiver Inhalte und verbessern die Interoperabilität.

Die Normen MHEG-5 und WTVML wurden vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI (EN)) verabschiedet und danach in die Normenaufstellung aufgenommen, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wie in der Mitteilung der Kommission vom Juli 2004 angekündigt.

  • Die MHEG-5-Norm ist einfacher als die MHP-Norm, es wird davon ausgegangen, dass MHP in mehr als 7 Millionen Decodern verwendet wird;
  • Die Norm WTVML ist eine Erweiterung der Wireless Mark-up Language (WML) für das Fernsehen. Es handelt sich dabei um einen Mikrobrowser für interaktive Fernsehanwendungen. Es wird davon ausgegangen, dass WTVML in mehr als 7 Millionen Decodern verwendet wird.

Weitere Normen wie PCF (Portable Content Format), kommen ebenfalls für die baldige Aufnahme ins Normenverzeichnis in Frage. Diese Norm verbessert die Interoperabilität, weil Inhaltsanbieter damit ihre Inhalte nur einmal erstellen müssen und dann auf verschiedenen API-Plattformen laufen lassen können. PCF eignet sich für etwa 80 % der Anwendungen des interaktiven Fernsehens.

Prioritäten der Kommission

Die Kommission konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

  • genaue Verfolgung der Entwicklung in den Mitgliedstaaten. Die Umstellungspläne werden ausgewertet, damit der digitale Übergang ein Erfolg wird;
  • Förderung offener Normen und Standards, die von europäischen Normenorganisationen ausgearbeitet werden;
  • Wiederholung der Erfahrung mit der MHP-Umsetzungsgruppe, die gezeigt hat, wie wichtig ein Forum für den Meinungsaustausch zwischen allen interessierten Seiten ist. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin zur Mitarbeit in der Untergruppe „Rundfunk" des Kommunikationsausschusses einladen, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des digitalen Fernsehens sicherzustellen;
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Bezug auf offene Standards und Interoperabilität beim digitalen Fernsehen, damit Inhalte weltweit ausgetauscht werden können;
  • Durchsetzung des Wettbewerbsrecht bei der Nutzung herstellereigener Technologien.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Interoperabilität: Fähigkeit zweier Systeme, sich gegenseitig zu verstehen und zusammenzuarbeiten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk [KOM(2005) 204 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Durch die Festlegung eines Abschlusstermins, nämlich spätestens Anfang 2012, möchte die Kommission die in den Mitgliedstaaten laufende Digitalumstellung beschleunigen. In dieser Mitteilung erinnert die Kommission daran, dass die Vorteile der digitalen Übertragung nur dann vollständig zum Tragen kommen, wenn die Gesamtheit der einzelstaatlichen Umstellungsprozesse rechtzeitig abgeschlossen wird.

Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 2004 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste [KOM(2004) 541 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung erläutert die Kommission ihren Standpunkt zur Interoperabilität interaktiver digitaler Fernsehdienste. Sie stützt sie dabei auf ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zur Interoperabilität digitaler interaktiver Fernsehdienste vom März 2004 (SEK(2004) 346) und auf die Ergebnisse der dazu durchgeführten öffentlichen Konsultation, die als SEK(2004) 1028 veröffentlicht wurden.

Mitteilung der Kommission vom 17. September 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk (digitaler Übergang und Analogabschaltung) [KOM(2003) 541 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung unterstreicht die enorme Bedeutung des digitalen Übergangs und macht insbesondere deutlich wie wichtig es ist, die unternehmerische Freiheit zu respektieren und Anreize zur Verwirklichung dieses Ziels zu schaffen. Das Eingreifen der Politik erfolgt vor allem auf nationaler Ebene, aber die EU wird ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die Binnenmarktaspekte.

Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24. April 2002]

Letzte Änderung: 13.03.2006

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