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Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1356/96 – Regeln für den Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr zwischen EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie soll sicherstellen, dass Binnenschifffahrtsunternehmer, die Güter oder Personen befördern, die Freiheit haben, diese Dienstleistungen zwischen EU-Ländern zu erbringen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Verordnung gilt für den Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr zwischen EU-Ländern und für den Durchgangsverkehr durch diese Länder.
  • Alle Binnenschifffahrtsunternehmer, die Güter oder Personen befördern, sind zu diesen Dienstleistungen zwischen EU-Ländern zugelassen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen:
    • Sie sind in einem EU-Land in Übereinstimmung mit dessen Rechtsvorschriften niedergelassen;
    • sie sind in diesem Land zur Durchführung von grenzüberschreitenden Güter- und Personenbeförderungen in der Binnenschifffahrt befugt;
    • sie setzen Schiffe ein, die in einem EU-Land eingetragen sind oder für die in dem Fall, dass keine Eintragung erfolgt ist, eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Flotte eines EU-Landes vorliegt;
    • sie erfüllen die Bedingungen aus Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr eines EU-Landes, in dem sie nicht ansässig sind (die sogenannte „Kabotage“).
  • Besondere Vorschriften bezüglich der Rechte von Verkehrsunternehmern aus Nicht-EU-Ländern sind in der Revidierten Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte) und dem Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (Belgrader Konvention) geregelt oder ergeben sich möglicherweise aus anderen internationalen Vereinbarungen oder Verträgen, bei denen die EU Vertragspartei ist.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. August 1996 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu Binnenwasserstraßen erhältlich.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1356/96 des Rates vom 8. Juli 1996 über gemeinsame Regeln zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 175 vom 13.7.1996, S. 7-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EWG) Nr. 3921/91 des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Binnenschiffsgüter- und - personenverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 1-3)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2016

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