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Straßenverkehrssicherheit: Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der EU

Diese Mitteilung stellt eine Bilanz der Jahre 1993-1996 im Bereich der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit auf. Sie zielt weiterhin darauf, eine neue Politik zur Reduzierung der Zahl der Unfälle in der EU zu beschreiben.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der EU - Programm für 1997-2001 [KOM(97) 131 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung zieht die Kommission für die Jahre 1993-1996 eine Bilanz der Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union:

  • Fast sämtliche im 1993 vorgelegten Aktionsprogramm angekündigten gesetzgeberischen Maßnahmen wurden durchgeführt;
  • sämtliche angekündigten Studien wurden durchgeführt. Diese Studien befassten sich in erster Linie mit den Fahrzeugen (passive Sicherheit), mit Telematikanwendungen und der Verhaltensanalyse;
  • nicht gesetzgeberische Maßnahmen wie das Jahr des jungen Kraftfahrers 1995 und die Yes-Kampagnen wurden durchgeführt;
  • das CARE-Projekt (EN) wurde ins Leben gerufen und hat zur Schaffung einer nicht aggregierten Datenbank über Straßenverkehrsunfälle mit Todes- oder Verletzungsfolge in den einzelnen Mitgliedstaaten geführt.

Trends und Besonderheiten der Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union:

  • die Zahlen unterscheiden sich sehr stark von Land zu Land;
  • der explosive Anstieg der Zahl der Kraftfahrzeuge in manchen Mitgliedstaaten hat zu einer verschlechterten Situation in diesen Ländern geführt;
  • die Zahl tödlicher Unfälle nimmt ab;
  • das Risiko, bei einem Verkehrsunfall ums Leben zu kommen, liegt für Fußgänger, Radfahrer und Motorrad-/Mopedfahrer sowie für junge Erwachsene und ältere Menschen höher;
  • Alkohol ist ein Hauptunfallfaktor, obwohl Unfälle unter Alkoholeinfluss in verschiedenen Ländern, die spezielle Aktionsprogramme durchgeführt haben, abnehmen.

Für die künftige Festlegung ihrer Straßenverkehrssicherheitspolitik macht die Kommission folgende Kosten-Nutzen-Rechnung auf:

Alle Straßenverkehrsunfälle zusammen kosten schätzungsweise 45 Mrd. Euro, wovon 15 Milliarden auf die medizinische Behandlung, Aufwendungen für die Polizei und Fahrzeugreparaturen und 30 Milliarden auf den gesamtwirtschaftlichen Verlust für getötete und verletzte Personen entfallen. Bei 45 000 Verkehrsopfern pro Jahr bedeutet die Vermeidung eines Verkehrstoten eine Ersparnis von 1 Mio. Euro für die Gemeinschaft. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind also alle Maßnahmen zur Rettung eines Menschenlebens gerechtfertigt, die eine Million kosten („Eine Million-Euro-Kriterium").

Auf dieser Grundlage hat die Kommission mehrere Aktionsfelder identifiziert. Die wichtigsten sind:

  • das Anlegen des Sicherheitsgurts;
  • die Konstruktion der Kraftfahrzeuge (Verringerung der Risiken für Fußgänger, Verbesserung der passiven Sicherheit);
  • die Verwendung von Kollisionswarnsystemen und Geschwindigkeitsregelungsystemen;
  • das Fahren mit Licht auch bei Tag;
  • die Geschwindigkeit;
  • der Alkoholspiegel am Steuer;
  • der Einfluss von Drogen und Medikamenten auf das Fahrverhalten;
  • Infrastrukturmaßnahmen.

Ziel dieser neuen Politik wäre eine Verringerung der Zahl der jährlichen Verkehrsopfer auf 18 000 im Jahr 2010 (gegenüber 27 000 bei Beibehaltung der derzeitigen Politik).

Die Kommission hat dabei vor allem folgende Aufgaben:

  • allgemeine Überwachung der Straßenverkehrssicherheit in der Union;
  • Sammlung, Auswertung und Verbreitung von Informationen zu sämtlichen Aspekten der Straßenverkehrssicherheit;
  • Sicherstellung der Übertragung der wirksamsten Verfahren auf ganz Europa;
  • Sammlung von Informationen über Verkehrsvergehen, die zu schweren Verkehrsunfällen in der Union geführt haben;
  • Unterstützung der Forschung.

Hauptelemente des Programms 1997-2001:

  • Empfehlung der Kommission zur Berücksichtigung der sehr hohen Kosten von Straßenverkehrsunfällen durch Anwendung von Kosten-Nutzen-Untersuchungen hinsichtlich Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen;
  • integriertes EU-Informationssystem mit Informationen über Unfallstatistiken, Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsmaßnahmen, Forschung...;
  • Maßnahmen gegen Übermüdung und gegen Fahren unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten und Drogen;
  • Technologie- und Telematikanwendungen für mehr Sicherheit beim Fahren;
  • Koordinierung und Förderung eines Programms zur Bewertung von Neufahrzeugen, um den Verbrauchern wissenschaftlich fundierte Informationen über die Sicherheit der Fahrzeuge geben zu können.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Europäisches Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit. Halbierung der Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in der Europäischen Union bis 2010: eine gemeinsame Aufgabe [KOM(2003) 311 endg. - Nicht im Amtblatt veröffentlicht]

Das neue von der Kommission vorgeschlagene Programm soll 20000 Menschenleben auf den europäischen Straßen retten.

Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit [Amtsblatt C 218 vom 31.7.2000]. Der Rat begrüßt die Veröffentlichung des Fortschrittsberichts (siehe Punkt 8), der sich in den Rahmen des zweiten gemeinschaftlichen Aktionsprogramms zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit in der Europäischen Union für den Zeitraum 1997-2001 einfügt. Der Rat hält Fortschritte in drei Bereichen für unerlässlich:

  • Im legislativen Bereich schlägt der Rat vor, Maßnahmen zur Ausdehnung der Gurtanlegepflicht zu ergreifen, die Rechtsvorschriften über Geschwindigkeitsbegrenzer auf Kraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen auszudehnen, Vorschriften über die Helmpflicht für Benutzer motorisierter Zweiräder sowie über den maximal zulässigen Blutalkoholspiegel für die Führer von Kraftfahrzeugen zu erlassen;
  • Im Forschungsbereich möchte der Rat die bereits eingeleiteten Forschungsprogramme fortführen (Bewertung von Neufahrzeugen, Einfluss von Drogen und Medikamenten auf das Fahrverhalten, telematische Systeme, Sicherheitssysteme…) sowie weitere Forschungsmaßnahmen einleiten (Nebenwirkungen der Auslösung des Airbags, Auswirkungen der Helmpflicht…);
  • Schließlich möchte der Rat Aufklärungskampagnen und den Informationsaustausch im Bereich der Straßenverkehrssicherheit fördern.

Fortschrittsbericht und Einstufung der Maßnahmen: Prioritäten für die Sicherheit des Straßenverkehrs in der EU. Mitteilung der Kommission vom 17. März 2000 [KOM(2000) 125 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung greift Vorschläge des Rates und des Europäischen Parlamentes hinsichtlich der Erstellung eines Fortschrittsberichtes zum Aktionsprogramm auf. Ferner werden in dieser Mitteilung zukünftige Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene eingestuft und gegenüber Entscheidungsträgern auf allen Ebenen Empfehlungen ausgesprochen, um verstärkt der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die finanziellen Aufwendungen für die Vermeidung von Unfällen im Allgemeinen erheblich niedriger sind als die ökonomische Belastung durch Personen- und Sachschäden infolge von Unfällen.

Das Aktionsprogramm 1997-2001 kann als erfolgreicher laufender Prozess betrachtet werden. In den strategisch wichtigen Bereichen der verbesserten Durchsetzung der Bestimmungen der verschiedenen Straßenverkehrsordnungen, in der Aufklärung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr und in Bezug auf die Erfassung und Verbreitung sicherheitsrelevanter Informationen wurden erhebliche Fortschritte erzielt.

Nach einer Mehrkriterienanalyse und einer Bewertung der Kostenwirksamkeit der im Programm 1997-2001 genannten Maßnahmen wurden kurz- und mittelfristig die folgenden Prioritäten für die Straßenverkehrssicherheit in der EU definiert:

  • Weitere Umsetzung und Weiterentwicklung des EuroNCAP (European New Car Assessment Programme = Europäisches Programm zur Bewertung von Neufahrzeugen);
  • Kampagnen und Rechtsvorschriften zur Verwendung von Sicherheitsgurten und Kinderrückhaltesystemen;
  • Empfehlung an die Mitgliedstaaten zum maximalen Blutalkoholspiegel im Verkehr;
  • Rechtsvorschriften zu Geschwindigkeitsbegrenzern für leichte Nutzfahrzeuge;
  • Ausarbeitung von Leitlinien zur Behandlung von Unfallschwerpunkten und Entwicklung „entschärfter" Straßenauslegungen (d. h. weniger gefährliche Straßenauslegung);
  • Rechtsvorschriften zu Fahrzeugfrontkonstruktionen, die bei Unfällen für Fußgänger und Radfahrer weniger gefährlich sind.

Über diese Schlüsselprioritäten hinaus werden in dieser Mitteilung fünf weitere Maßnahmen genannt, für die weiterführende Untersuchungen hinsichtlich der Kostenwirksamkeit wünschenswert wären: Medizinische Anforderungen für die Ausstellung von Führerscheinen, Standards für Führerscheinprüfungen, Fahren mit Abblendlicht bei Tag, Auswirkungen von Medikamenten auf das Fahrverhalten und Unfallopferversorgung.

Außerdem wurde drei begleitenden Maßnahmen hohe Priorität eingeräumt: der Führung der CARE-Unfallstatistiken, einem integrierten Informationssystem und den Forschungen im Bereich der Fahrzeugstandards und der Telematik.

Und schließlich enthält diese Mitteilung eine Empfehlung der Kommission, welche die Regierungen sowie die örtlichen und regionalen Behörden der Mitgliedstaaten ermutigen soll, die Kosten und die Auswirkungen von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu ermitteln und Mechanismen zu entwickeln, welche die Vorteile der Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr unmittelbarer für diejenigen deutlich machen sollen, die entsprechende Entscheidungen treffen und die Umsetzung dieser Entscheidungen finanzieren.

Letzte Änderung: 31.08.2007

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