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Effizienz und Verantwortlichkeit in der Normung

1) ZIEL

Bewertung der Effizienz und Verantwortlichkeit in der europäischen Normung im Rahmen des neuen Konzepts sowie Verbesserungsvorschläge.

2) RECHTSAKT

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 13. Mai 1998: Effizienz und Verantwortlichkeit in der europäischen Normung im Rahmen des neuen Konzepts [KOM (98) 291 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Bericht kommt die Kommission der Aufforderung des Rates "Binnenmarkt" auf seiner Tagung im November 1997 nach, zusammen mit den europäischen und nationalen Normenorganisationen und den zuständigen europäischen Komitees einen Bericht über die Effizienz der europäischen Normung anzufertigen. Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem neuen Konzept und der Normung und unterstreicht die Bedeutung der Verantwortlichkeit und der Effizienz in der europäischen Normung. Er enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung des Normungsverfahrens.

Zunächst erinnert die Kommission an die Grundsätze des 1985 festgelegten neuen Konzepts für die technische Harmonisierung und die Normung (Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über ein neues Konzept für die technische Harmonisierung und für Normen:

  • Verwendung von Normen für die Erfüllung der in den Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen
  • Gliederung nach großen Produktgruppen (Maschinen, Bauprodukte, Spielzeug, Verpackungen usw.) oder nach branchenübergreifenden Risiken (z. B. elektromagnetische Verträglichkeit)
  • Bei normgerechten Produkten wird von der Konformität mit den grundlegenden Anforderungen ausgegangen
  • Wahl zwischen mehreren Konformitätsbewertungsverfahren
  • Freiwilligkeit der Normung
  • Unabhängigkeit der Normenorganisationen

Die Kommission stellt fest, dass die Normung gerade deswegen, weil sie auf freiwilliger Grundlage erfolgt, nicht immer zu den gewünschten Ergebnissen führt. Dies gilt vor allem in den Bereichen, in denen der Markt nicht ausreichend an der europäischen Normung interessiert ist, wie etwa bei Bauprodukten und elektrischen Steckvorrichtungen.

Schließlich hebt die Kommission hervor, dass der Rückgriff auf die Normung zur Unterstützung der Gemeinschaftsvorschriften sich nur dann rechtfertigen lässt, wenn das Normungswesen offen und transparent ist und die Normen von allen großen Interessenparteien gestützt und in der ganzen Gemeinschaft einheitlich angewendet werden. Daher darf der Grundsatz der Verpflichtung in der Normung nicht abgeschafft werden, auch wenn dies die Normenerstellung verlangsamen kann. Die Grundsätze dieser Verpflichtungen wurden in den (zurzeit überarbeiteten) Allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen CEN und CENELEC und der Europäischen Kommission von 1984 und in der Entschließung des Rates vom 18. Juni 1992 über die Rolle der europäischen Normung in der europäischen Wirtschaft (Amtsblatt C 92 vom 09.07.1992) festgelegt.

Nach Auffassung der Kommission gewährleisten die nationalen Normenorganisationen derzeit als Einzige die Einhaltung dieser Verpflichtungen.

Außerdem könnten öffentlich verfügbare Spezifikationen (PAS) und ähnliche Festlegungen im Rahmen des neuen Konzepts der Verantwortlichkeit beim Normungsprozess schaden. Obwohl diese Spezifikationen im Vergleich zu Normen schneller verabschiedet werden können, hat ihre Verwendung im Rahmen des neuen Konzepts ihre Grenzen, da bei ihnen keine festen Bedingungen eingehalten werden müssen und es ihnen daher an demokratischer Legitimität und Verantwortlichkeit fehlt.

Die Effizienz des Normungsverfahrens wird von der Kommission wie folgt definiert: Das Verfahren muss zu Normen hoher Qualität führen, die rechtzeitig vorliegen, und sie müssen auf dem Markt wirklich eingehalten werden. Beteiligt daran sind öffentliche Stellen, die Unternehmen und die Sozialpartner. Die Effizienz der Normung kann danach bewertet werden, ob die Normen geeignet sind, zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen beizutragen. Auch kann eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt werden mit einem Vergleich der Auswirkungen der Normung in Europa mit den Normungsauswirkungen in anderen Teilen der Welt, einschließlich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. In ihrem Bericht spricht sich die Kommission für ein pragmatisches Vorgehen aus, um die Dauer der Normenerstellung weitestmöglich zu verkürzen, ohne dabei die Verantwortlichkeit zu vernachlässigen.

Trotz bedeutender Fortschritte bei der Normenerstellung und obwohl die Normungsarbeiten in einzelnen Bereichen praktisch abgeschlossen sind, gibt es in einigen Branchen noch erhebliche Rückstände. Die Ausarbeitung der Normen nimmt zwischen 24 und 75 Monaten in Anspruch.

Der Bericht enthält mehrere Vorschläge zum Abbau dieser Rückstände und, allgemeiner, zur Verbesserung der Effizienz des europäischen Normungswesens. Diese betreffen das Normungsmanagement, die Rolle der Behörden, Sensibilisierungsmaßnahmen und die finanzielle Förderung der europäischen Normung. Dagegen hält die Kommission nichts von den Vorschlägen für eine Neuordnung der europäischen Normenorganisationen oder eine Anerkennung neuer Normenorganisationen.

Die Kommission stellt fest, dass für die Verbesserung der Effizienz der Normung in erster Linie die europäischen Normenorganisationen zuständig sind, schlägt aber zur Verbesserung des Normungsmanagements doch folgende Maßnahmen vor:

  • Aufstellung realistischer Zeitpläne für Normungsprogramme und Erarbeitung detaillierter Berichte über die von den europäischen Normenorganisationen zur Verbesserung der Effizienz bereits eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen
  • Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in einem Stadium vor der endgültigen Annahme einer Norm
  • Beteiligung repräsentativer europäischer Interessengruppen an Strategiediskussionen und an der Festlegung der Politik
  • Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel. 1997 beteiligte sich die Kommission mit 1,6 Mio. ECU am INES-Projekt (dem Internet-Netz des CEN für die europäische Normung). Nach Ansicht der Kommission sollte die Zusammenarbeit zwischen CEN, CENELEC und ETSI auf diesem Gebiet ausgebaut werden
  • Verkürzung der Zeit für die Umsetzung europäischer Normen
  • Förderung der pränormativen Forschung

Auch die nationalen und europäischen Behörden haben im europäischen Normungswesen eine Aufgabe zu erfüllen:

  • Wenn die Aufträge nicht klar genug formuliert sind, sollte die Kommission auf Ersuchen der europäischen Normenorganisationen eine Klärung herbeiführen
  • Die Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Fortschritte bei der Durchführung der Programme stärker überwachen. Zu diesem Zweck will die Kommission die Fortschritte bei der Normung auf dem "Binnenmarkt-Anschlagbrett" (Internal Market Scoreboard) kundtun
  • Die Effizienz der Komitees und Sachverständigengruppen muss verbessert werden. Die Kommission wird darüber einen Bericht erstellen
  • In bestimmten Bereichen, in denen die fachliche Mitwirkung der Behörden an der Normung wichtig ist, sollten die Behörden mit ihrer Fachkompetenz in den Arbeitsgruppen vertreten sein. Dies gilt etwa für die Bereiche Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit
  • Die Kommission wird für die rasche Veröffentlichung der Fundstellen europäischer Normen im Amtsblatt sorgen

In dem Bericht werden mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen vorgeschlagen:

  • Die Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Kommission und den europäischen Normenorganisationen unter Beteiligung des NORMAPME, das die Interessen der KMU vertritt, könnte dazu beitragen, die Marktteilnehmer besser für die europäische Normung zu sensibilisieren
  • Die europäischen Normenorganisationen sollten Zwischenberichte über die Fortschritte der Normung in den einzelnen Bereichen im Internet veröffentlichen
  • Die Kommission könnte eine Konferenz mit allen interessierten Gruppen über die Verbesserung der Effizienz veranstalten

Seit 1986 hat die Gemeinschaft 60 Mio. ECU für Normungsarbeiten im Rahmen des neuen Konzepts auf europäischer Ebene aufgewendet. Der Durchschnittsbetrag für die Erarbeitung einer Norm ging von 50 000 ECU auf 30 000 ECU zurück. Um die finanzielle Unterstützung bestmöglich zur Wirkung kommen zu lassen, veranstaltet die Kommission regelmäßig Sitzungen mit den europäischen Normenorganisationen, um die Ausführung der Verträge zu überprüfen. Außerdem erinnert die Kommission daran, dass die Finanzierungpolitik 1996 und 1997 angepasst wurde, um die "Unabhängigkeit" der Normung zu stärken. Weiter fordert die Kommission die europäischen Normenorganisationen auf, eine unabhängige Bewertung des künftigen Finanzierungsbedarfs für die europäische Normungsarbeit durchzuführen.

Eine Aufstellung im Anhang enhält die bis zum 13. Mai 1998 im Rahmen des neuen Konzepts durchgeführten Normungsarbeiten:

RICHTLINIEFUNDSTELLE

GEGENSTAND

IN AUFTRAG GEGEBEN

Ratifiziert

GENEHMIGUNGSVER-FAHRENLÄUFT

IN ARBEIT

90/384/EWG

Nichtselbsttätige Waagen

1

1

-

-

87/404/EWG

Einfache Druckbehälter

47

38

5

4

88/378/EWG

Spielzeugsicherheit

10

6

1

3

89/392/EWG

Maschinensicherheit

894

241

370

310

89/686/EWG

Persönliche Schutzausrüstungen

300

159

47

94

93/42/EWG

Medizinprodukte einschließlich

-

-

-

-

90/385/EWG

aktiver implantierbarer medizinischer Geräte

248

127

60

61

90/396/EWG

Gasverbrauchseinrichtungen

91

45

32

14

93/15/EWG

Explosivstoffe für zivile Zwecke

51

0

0

51

94/9/EG

Explosionsgefährdete Bereiche

50

5

8

37

94/25/EG

Sportboote

49

15

11

23

95/16/EG

Aufzüge

17

4

3

10

94/62/EG

Verpackungen und Verpackungsabfall

21

0

0

21

89/336/EWG

Elektromagnetische Verträglichkeit

128

79

11

38

92/75/EWG

Energieetikettierung

5

3

1

1

91/263/EWG

Telekommunikationsendeinrichtungen

30

25

-

5

93/97/EWG

Satellitenfunkanlagen

8

5

-

3

89/106/EWG

Bauprodukte

-

-

-

-

97/23/EG

Druckgeräte

771

280

250

241

KOM/96/643 endg.

In-vitro-Diagnostika

22

0

4

18

KOM/97/34 endg.

Eisenbahnen

104

12

28

64

KOM/93/322 endg.

Edelmetalle

8

0

2

6

5) weitere arbeiten

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Maßnahmen auf Grundlage der Entschließungen über die europäische Normung, die 1999 vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden [KOM (2001) 527 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschließung des Rates vom 28. Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa [Amtsblatt C 141 vom 19.5.2000]

Schlussfolgerungen des Rates vom 1. März 2002 zur Normalisierung [Amtsblatt C 66 vom 15.3.2002].

See also

Für weitere Informationen siehe:

Website der Generaldirektion Unternehmen über die Normalisierung (EN).

Letzte Änderung: 04.06.2004

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