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Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der EU

Einwanderung, zum Schutz der Flüchtlinge und zur Verstärkung der Kontrolle und Überwachung der Seeaußengrenzen. Vorgeschlagen wird die Maximierung der FRONTEX-Kapazitäten, die Schaffung eines Küstenpatrouillennetzes, die Einrichtung eines Europäischen Überwachungssystems, die Zusammenstellung eines für die erste Einschätzung der aufgegriffenen Personen zuständigen Expertenpools und die größtmögliche Ausschöpfung der finanziellen Mittel der Europäischen Gemeinschaft.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission: Ausbau von Grenzschutz und -verwaltung an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union (KOM(2006) 733 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

ZUSAMMENFASSUNG

In dieser Mitteilung sind die wichtigsten Empfehlungen der Kommission für eine Verbesserung von Grenzschutz und Grenzverwaltung an den südlichen Seegrenzen dargestellt.

Maximierung der FRONTEX-Kapazitäten

Die Kommission empfiehlt,

  • die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen dahingehend zu ändern, dass die FRONTEX systematisch Zugang zu den von den Verbindungsbeamten gesammelten Daten erhält und an den Sitzungen des Netzes der Verbindungsbeamten teilnehmen kann;
  • die Mitgliedstaaten aufzufordern, technische Ausrüstungsgegenstände zu bündeln. Die FRONTEX sollte dem Rat und der Kommission regelmäßig über die Umsetzung der diesbezüglichen Vorhaben Bericht erstatten.

Die Kommission schlägt weiters vor, dass die FRONTEX

  • im Hinblick auf gemeinsame Operationen prüft, ob insbesondere in der Zeit zwischen Frühjahr und Spätherbst 2007 an den südlichen Seeaußengrenzen ständig Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden könnten, wobei der Tatsache Rechnung getragen werden sollte, dass dies zu einer Umleitung der Migrationsströme führen könnte;
  • an ihrem Hauptsitz die für eine Echtzeitkoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten notwendigen Einrichtungen schafft;
  • Arbeitsvereinbarungen mit den auf diesem Gebiet zuständigen internationalen Organisationen trifft, beispielsweise mit dem Amt des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) und mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM).

Küstenpatrouillennetz

Die Kommission empfiehlt,

  • ein festes Küstenpatrouillennetz an den südlichen Seeaußengrenzen einzurichten, wie dies im Rahmen der Durchführbarkeitsstudie „MEDSEA" nahegelegt wurde, welche die FRONTEX am 14. Juli 2006 vorgelegt hat;
  • den Betrieb dieses Netzes der FRONTEX zu übertragen und sie prüfen zu lassen, ob an den südlichen Seeaußengrenzen mehrere regionale Kommandozentralen eingerichtet werden könnten. Diese Zentralen (von denen jede für eine bestimmte Patrouillenzone zuständig ist, also für die Kanarischen Inseln, das westliche, das mittlere und das östliche Mittelmeer) würden in erster Linie für die täglichen Patrouillen genutzt, könnten aber auch bei der Durchführung gemeinsamer Seeoperationen zum Einsatz kommen;
  • dass die FRONTEX die Möglichkeit ins Auge fasst, zur Verwaltung dieser Kommandozentralen in der Region eine auf die Seegrenzen spezialisierte Zweigstelle zu errichten.

Europäisches Überwachungssystem

Die Kommission schlägt vor, ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) zu schaffen. In einer ersten Stufe könnte das EUROSUR die zurzeit an den südlichen Seeaußengrenzen genutzten nationalen Überwachungssysteme miteinander verknüpfen. In einer zweiten Stufe sollte dieses System die nationalen Überwachungssysteme an den Land- und Seegrenzen schrittweise ersetzen.

Verbesserter Umgang mit gemischten Migrationsströmen

Die Kommission schlägt vor, aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten einen Pool aus Experten zusammenzustellen, die kurzfristig eine erste Einzelfalleinschätzung direkt am Ankunftsort vornehmen können, so insbesondere zur Bewertung des Gesundheitszustands der Einwanderer und Flüchtlinge und zur Ermittlung von Personen, die möglicherweise internationalen Schutz suchen oder die in ihr Herkunfts- oder Transitland zurückgeführt werden können. Die Teams aus Asylexperten, die aus diesem Pool zusammengestellt würden, sollten den um Unterstützung ersuchenden Mitgliedstaat vorübergehend bei der Erstprofilerstellung unterstützen, so insbesondere durch die Bereitstellung von Verdolmetschung und von Rat und Tat bei der Bearbeitung der Fälle. Gegebenenfalls ist auch die Mitarbeit von Bediensteten einschlägiger internationaler Organisationen wie des UNHCR ins Auge zu fassen.

Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten und die internationalen Organisationen, für die Einsetzung dieser Teams auf Projektbasis kurzfristig von den einschlägigen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft Gebrauch zu machen. Die Kommission schlägt vor, für die Zukunft auch weiter darüber nachzudenken, welche Rolle eine etwaige europäische Unterstützungsagentur für alle Formen der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der gemeinsamen europäischen Asylregelung bei der Zusammenstellung dieser Teams spielen könnte.

Praktische Anwendung des internationalen Seerechts

Die Kommission wird eine Studie zum internationalen Seerecht vorlegen, die die Lücken im internationalen Recht analysieren und die Aspekte ermitteln soll, denen weiter nachzugehen ist. Sie schlägt vor,

  • genauer festzulegen, wie beim Abfangen von Schiffen zu verfahren ist, auf denen sich nachweislich oder mutmaßlich illegale Einwanderer auf dem Weg in die Europäische Union befinden. Regionale Vereinbarungen wären in diesem Zusammenhang insofern von Nutzen, als sie das Recht auf Überwachung und Abfangen von Schiffen in den Hoheitsgewässern bestimmter Herkunfts- und Transitländer festschreiben könnten und dadurch den Weg für die Durchführung gemeinsamer Operationen durch die FRONTEX ebnen würden;
  • die Frage zu untersuchen, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der Nichtzurückweisung zur Schutzgewährung verpflichtet sind, wenn ihre Schiffe in den unterschiedlichsten Situationen Abfang-, Such- oder Rettungsmaßnahmen durchführen. So müssten praktische Leitlinien erarbeitet werden, die festlegen, unter welchen Umständen ein Staat zur Prüfung eines Asylantrags verpflichtet werden kann, wenn er an gemeinsamen Operationen oder an Operationen in den Hoheitsgewässern eines anderen Mitgliedstaates oder auf hoher See teilgenommen hat.

Auch unterstreicht sie, wie wichtig es ist, dass das Protokoll von Palermo zur Bekämpfung der Einschleusung von Einwandern auf dem Land-, See- und Luftweg von den Mitgliedstaaten sowie von den afrikanischen Staaten ratifiziert wird.

Größtmögliche Ausschöpfung der finanziellen Mittel der Europäischen Gemeinschaft

Aus dem Haushalt der FRONTEX (33,98 Millionen Euro für 2007) werden gemeinsame Operationen und Pilotprojekte mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen finanziert. Dazu zählen die Einrichtung eines Küstenpatrouillennetzes und regionaler Kommandozentralen sowie einer auf die Seegrenzen spezialisierten Zweigstelle in der Region.

Nach Auffassung der Kommission wird ein wirkungsvoller und rascher Einsatz der im Rahmen des neuen Außengrenzenfonds bereitzustellenden Mittel (1,82 Milliarden Euro für den Zeitraum 2007-2013, von denen 170 Millionen Euro bereits 2007 zur Verfügung stehen) für die Durchführung der geplanten Maßnahmen von zentraler Bedeutung sein. Darüber hinaus wird für die Finanzierung von Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Beseitigung der von der FRONTEX in ihrer Risikoanalyse an strategischen Grenzpunkten ermittelten Schwachstellen eine jährliche Rückstellung in Höhe von 10 Millionen Euro gebildet.

Längerfristig sieht die Kommission auch für ihr 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung Forschungsarbeiten vor, die eine bessere Umsetzung des integrierten Grenzschutzsystems ermöglichen sollen.

Im Zusammenhang mit dem Haushaltsvorentwurf 2007 sprach sich das Europäische Parlament dafür aus, im Jahr 2007 vorbereitende Maßnahmen (in Höhe von 15 Millionen Euro, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bestätigung dieses Betrags) zur Aktion „Migrationssteuerung/praktizierte Solidarität" durchzuführen, die den Mitgliedstaaten bei der Aufnahme auf dem Seeweg eintreffender illegaler Einwanderer helfen soll.

Die Kosten, die mit der Einsetzung von Asylexpertenteams verbunden sind, können durch Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) abgedeckt werden. Darüber hinaus wird es beim EFF III einen Mechanismus geben, der es den Mitgliedstaaten mit besonders hohem Migrationsdruck ermöglicht, rasch und problemlos eine Notfinanzhilfe aus dem Fonds zu erhalten.

Hintergrund

In den vergangenen zwei Jahren haben der Zustrom illegaler Einwanderer in die Mitgliedstaaten und der damit verbundene Migrationsdruck zugenommen. Die vorliegende Mitteilung ist die Antwort auf das Ersuchen des Rates vom 5. Oktober 2006 und betrifft hauptsächlich den ersten Teil eines zweigleisigen Vorgehens: Der erste Teil behandelt die operativen Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, zum Schutz der Flüchtlinge und zur Verstärkung der Kontrolle und Überwachung der Seeaußengrenzen. Der zweite Teil stellt ab auf die Fortsetzung und Intensivierung des Dialogs der Europäischen Union mit den Drittländern über diese operativen Maßnahmen im Rahmen der Assoziationsabkommen, der ENP-Aktionspläne und des Abkommens von Cotonou.

Letzte Änderung: 15.10.2007

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