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Jahresbericht zur Menschenrechtslage 2006

Dieser achte Jahresbericht der Europäischen Union (EU) zur Menschenrechtslage deckt den Zeitraum von Juli 2005 bis Juni 2006 ab. Er gibt einen Überblick über die Aktivitäten der EU in Bezug auf die Menschenrechtslage in Drittländern, über die multilateralen Maßnahmen und bestimmte wichtige Themen. Wie in den Vorjahren bilden die Außenbeziehungen ebenso einen Schwerpunkt dieses Berichts wie die Situation innerhalb der EU.

RECHTSAKT

Jahresbericht der Europäischen Union zur Menschenrechtslage 2006. Coreper / Rat der Europäischen Union vom 12. Oktober 2006.

ZUSAMMENFASSUNG

Ein Teil dieses Berichts ist den Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte gewidmet. Bei den Anhörungen zu diesem Thema lag der Schwerpunkt auf Israel und Ägypten, dem Europa-Mittelmeer-Raum zehn Jahre nach der Erklärung von Barcelona, Südostasien, Nepal, den Frauenmorden in Mexiko und Guatemala, den EU-Leitlinien betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Äthiopien ein Jahr nach den Wahlen und verschiedenen Menschenrechtsdialogen der EU mit Drittländern. Im Dezember 2005 hat das Europäische Parlament seinen jährlichen Menschenrechtspreis, den Sacharow-Preis für geistige Freiheit, an die Damen in Weiß (Damas de Blanco) in Würdigung ihres Eintretens für die politischen Gefangenen auf Kuba, an Hauwa Ibrahim in Anerkennung ihrer Arbeit als Anwältin für in Nigeria nach den Gesetzen der Sharia angeklagte Frauen und Kinder sowie an die Organisation „Reporter ohne Grenzen" für deren Kampf für die Pressefreiheit in der Welt vergeben.

Dieser Bericht wird als nützliches Instrument zur Bewertung der Wirksamkeit der EU-Menschenrechtspolitik wie auch als Mittel zur Förderung der Transparenz und der Interaktion mit der Zivilgesellschaft angesehen.

Zentrales Thema im Berichtszeitraum sind die verschiedenen Instrumente, die der EU zur Förderung der Menschenrechte und Demokratie zur Verfügung stehen. Besondere Aufmerksamkeit wurde vor allem der Einbeziehung der Menschenrechte in alle Politikbereiche und Maßnahmen geschenkt sowie den Menschenrechtsaspekten wichtiger thematischer Fragen, wie der Tätigkeit der EU im Bereich der Krisenbewältigung.

Im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus wurden Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs ergriffen. Die EU hat ihr Engagement gegen die Todesstrafe erneut bekräftigt und einzelne Fälle aufgegriffen, in denen die völkerrechtlichen Mindeststandards nicht eingehalten wurden. Außerdem hat sie sich mit den Ländern befasst, deren Haltung zur Todesstrafe im Wandel begriffen ist. Sie begrüßt, dass Liberia, Mexiko und die Philippinen im Berichtszeitraum die Todesstrafe abgeschafft haben, und zeigt sich erfreut darüber, dass 45 von 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert haben.

Im Hinblick auf die Zusammenarbeit zur weltweiten Abschaffung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe hat sich die EU an einige Länder gewandt und sie ermutigt, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter (EN) (FR) beizutreten und mit den bestehenden diesbezüglichen Mechanismen zusammenzuarbeiten. Die EU hat insbesondere begrüßt, dass das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, mit dem ein ergänzendes System für nationale und internationale Inspektionsbesuche in Hafteinrichtungen geschaffen werden soll, am 22. Juni 2006 in Kraft getreten ist. Am 27. Juni 2005 hat die EU eine Verordnung betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwenden werden könnten, angenommen. Diese Verordnung untersagt die Aus- und Einfuhr von Gütern, deren einziger Verwendungszweck die Vollstreckung der Todesstrafe oder der Vollzug von Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ist.

Als interne Maßnahme wurde in der Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie vom 4. Juli 2006 ein umfassender Ansatz zur aktiven Wahrung und zum aktiven Schutz der Rechte von Kindern zugrunde gelegt. Auf internationaler Ebene hat die EU bestimmte vorrangige Länder ausgewählt, in denen intensivere Anstrengungen im Bereich Kinder und bewaffnete Konflikte unternommen werden müssen, und sie hat betont, dass es unerlässlich ist, die eigenen Möglichkeiten zur Behandlung dieses Problems im Rahmen von Maßnahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu stärken. Hinsichtlich der Verteidigung der Menschenrechte hat die EU weltweite Kampagnen zugunsten der freien Meinungsäußerung und von Frauen eingeleitet, die die Menschenrechte verteidigen.

In dem Bestreben, Straffreiheit zu verhindern und Verbrechen von internationaler Tragweite zu verhüten, setzt sich die EU nachdrücklich für eine weltweite Beteiligung am Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) ein. Im Berichtszeitraum hat sie Demarchen in Drittländern unternommen, um diese Länder zur Ratifizierung und Umsetzung des Römischen Statuts zu bewegen. 2005 und 2006 handelte die Europäische Kommission mit Jordanien, Moldau und der Ukraine die Aufnahme von IStGH-Klauseln in die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) aus. Zu den bedeutenden Ereignissen zählt die Ausstellung der ersten Haftbefehle des Gerichtshofs im Oktober 2005 und die Verhaftung von Thomas Lubanga, der wegen Kriegsverbrechen angeklagt ist und von der Demokratischen Republik Kongo überstellt wurde.

Demarchen und Erklärungen sind ein Mittel, Anliegen der EU in Bezug auf die Menschenrechte vorzubringen. Sie werden auch für die Übermittlung positiver Botschaften eingesetzt. Im Berichtszeitraum hat die EU eine Reihe von positiven Entwicklungen begrüßt, zum Beispiel die Wahlen in Afghanistan, die Beteiligung von Frauen (18. September 2005), die Annahme der Resolution über die Einrichtung des Menschenrechtsrates (16. März 2006), die Abschaffung der Todesstrafe auf den Philippinen (26. Juni 006) und die Verlängerung des Mandats des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien (26. Juni 2006).

Der Menschenrechtsdialog mit China wurde fortgesetzt (wobei die fortwährende Anwendung von Folter und Todesstrafe, die Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere über das Internet, und die Wahrung der Rechte von Minderheiten, vor allem in Tibet und Xinjiang, wichtige Anliegen waren). Ebenso wurde der Menschenrechtsdialog mit dem Iran und mit einigen Ländern der AKP-Gruppe fortgesetzt.

Auf internationaler Ebene begann 2006 mit der Einrichtung des Menschenrechtsrates am 26. März eine neue Ära der Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen. Während der Verhandlungen hat sich die EU für die Einrichtung des Menschenrechtsrates eingesetzt, mit dem die Menschenrechte die zentrale Rolle erhalten, die ihnen in der Charta der Vereinten Nationen zugedacht ist. Auf der 60. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die EU einige wichtige Erfolge mit der Vorlage von sechs länderspezifischen Resolutionen erzielt, von denen fünf angenommen wurden (Myanmar, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Usbekistan und Turkmenistan).

Die EU arbeitet zusammen mit dem Europarat aktiv an einer Reihe gemeinsamer landesspezifischer Projekte, die über die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert werden. Daneben gibt es gemeinsame multilaterale thematische Programme, die sich beispielsweise mit nationalen Minderheiten, wie den Roma, oder mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption befassen. Ferner hat die EU im Ständigen Rat der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Fragen zu Menschenrechtsverletzungen in Belarus, Turkmenistan und Usbekistan, zur Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika, zu den Wahlen in der Kirgisischen Republik, Aserbaidschan und Kasachstan oder zum Erlass des russischen Gesetzes über gemeinnützige Organisationen zur Sprache gebracht.

In Bezug auf länderspezifische Fragen sind für den Zeitraum 2005-2006 unter anderem folgende Aspekte hervorzuheben: Die EU hat ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Lage der Menschenrechte im Mittelmeerraum fortgesetzt. Rumänien und Bulgarien können beträchtliche Fortschritte auf diesem Gebiet vorweisen, doch gibt es nach wie vor Anlass zu Besorgnis, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption. Was die Palästinensische Behörde betrifft, richtete sich die Aufmerksamkeit im Jahr 2005 hauptsächlich auf den Rückzug Israels aus dem Gazastreifen und aus Teilen des nördlichen Westjordanlandes. Viele Menschen fielen innerpalästinensischen Auseinandersetzungen zum Opfer, und die Palästinensische Behörde war nicht in der Lage, die Rechtsstaatlichkeit in den Palästinensergebieten wiederherzustellen. Zwei Mal im Jahr finden Konsultationen zwischen der EU und Russland über die Menschenrechte statt, deren Lage die EU weiterhin mit Sorge erfüllt (vor allem die Menschenrechtslage in Tschetschenien, die Lage der NRO und die Freiheit der Medien). In Bezug auf Afrika wurden 2005 ein Gemeinsamer Standpunkt zur Verhinderung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten in Afrika festgelegt und die EU-Strategie für Afrika angenommen.

Letzte Änderung: 21.12.2006

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