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Informationsnetz landwirschaftlicher Buchführungen

Mit dem Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB ist es möglich, Informationen über die Einkommensentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinschaft zu erhalten. In der vorliegenden Verordnung geht es um die Bildung des Informationsnetzes und um seine Funktionsweise.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 79/65 des Rates vom 15. Juni 1965 zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EWG [siehe Änderungsrechtsakte].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen INLB, das 1965 geschaffen wurde, ist ein Instrument, mit dessen Hilfe die Einkommensentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bewertet werden können. Hierzu werden die Daten einer Stichprobe von EU-weit bis zu 105 000 landwirtschaftlichen Betrieben erfasst und analysiert.

Jeder Mitgliedstaat bezeichnet zwei Stellen, die an der Erhebung teilnehmen:

  • eine Verbindungsstelle, die die Daten erfasst und an die Kommission weiterleitet, und
  • einen nationalen Ausschuss, der für die Auswahl der Buchführungsbetriebe verantwortlich ist. Mitgliedstaaten mit mehreren Gebieten können für jedes dieser Gebiete einen INLB-Gebietsausschuss bilden.

Die Buchstellen füllen für alle Buchführungsbetriebe, für die sie zuständig sind, einen Betriebsbogen aus. Der Betriebsbögen enthält die wichtigsten wirtschaftlichen und physischen Daten des landwirtschaftlichen Betriebs (Wert der pflanzlichen und tierischen Produktion, Vorräte, Zukäufe, Kosten, Vermögen, Beihilfen, Steuern, Standort, Umfang des Viehbestandes, Arbeitskräfte, Anbauflächen etc.), anhand deren sich das Betriebseinkommen feststellen lassen.

Die Kommission wird außerdem von dem Gemeinschaftsausschuss des INLB unterstützt.

Weitere Bestimmungen

Es ist nicht gestattet, die auf der Grundlage dieser Verordnung erfassten einzelbetrieblichen Buchführungsdaten oder alle sonstigen Einzelangaben für steuerliche Zwecke zu verwenden oder für andere Zwecke als die in der Verordnung genannten zu verbreiten oder zu verwenden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung Nr. 79/65/EWG

13.7.1965

-

ABl. 109 vom 23.6.1965

AUFHEBUNG DES AKTES

Verordnung (EG) Nr. 636/2007 [Amtsblatt L 146 vom 8.6.2007]

Rumänien wird als einziger Bezirk betrachtet.

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EWG) Nr. 2835/72

1.1.1973

-

ABl. L 298 vom 31.12.1972

Verordnung (EWG) Nr. 2910/73

30.10.1973

-

ABl. L 299 vom 27.10.1973

Verordnung (EWG) Nr. 2143/81

1.8.1981

-

ABl. L 210 vom 30.07.1981

Verordnung (EWG) Nr. 3644/85

1.1.1986

-

ABl. L 348 vom 24.12.1985

Verordnung (EWG) Nr. 3768/85

1.1.1986

-

ABl. L 362 vom 31.12.1985

Verordnung (EWG) Nr. 3577/90

1.1.1991

-

ABl. L 353 vom 17.12.1990

Verordnung (EG) Nr. 2801/95

13.10.1995

-

ABl. L 291 vom 06.12.1995

Verordnung (EG) Nr. 1256/97

9.7.1997

-

ABl. L 174 vom 02.07.1997

Verordnung (EG) Nr. 806/2003

5.6.2003

-

ABl. L 122 vom 16.05.2003

Verordnung (EG) Nr. 2059/2003

2.12.2003

-

ABl. L 308 vom 25.11.2003

Verordnung (EG) Nr. 660/2004

16.4.2004

-

ABl. L 104 vom 08.04.2004

Verordnung (EG) Nr. 1791/2006

1.1.2007

-

ABl. L 363 vom 20.12.2006

Die verschiedenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EWG) Nr.79/65 wurden in den Basisrechtsakt einbezogen. Diese konsolidierte Fassung (PDF) dient lediglich als Dokumentationsquelle.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1995 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe [Amtsblatt L 220 vom 17.8.1985].

Siehe konsolidierte Fassung (PDF).

Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 [Amtsblatt L 190 vom 14. Juli 1983]

Mit Durchführungsvorschriften für die Führung der Buchhaltung zum Zweck der Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Siehe konsolidierte Fassung (PDF).

Verordnung (EWG) Nr. 1859/82 der Kommission vom 12. Juli 1982 [Amtsblatt L 205 vom 13.7.1982]

über die Auswahl der Buchführungsbetriebe zum Zweck der Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Siehe konsolidierte Fassung (PDF).

Verordnung (EWG) Nr. 2237/77 der Kommission vom 23. September 1977 [Amtsblatt L 263 vom 17.10.1977]

über den zur Feststellung der Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben zu benutzenden Betriebsbogen.

Siehe konsolidierte Fassung (PDF).

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB).

Letzte Änderung: 05.04.2008

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