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LeaderSHIP 2015

Die europäische Schiffbauindustrie kämpft mit besonderen Problemen, denen die Politik angemessen begegnen muss. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern, hat die Kommission eine hochrangige Beratungsgruppe namens LeaderSHIP 2015 eingesetzt und sie beauftragt, Empfehlungen für die Schiffbauindustrie abzugeben. In der vorliegenden Mitteilung stellt die Kommission diese Empfehlungen vor und setzt sie in konkrete Maßnahmen um.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 21. November 2003 „LeaderSHIP 2015 - Die Zukunft der europäischen Schiffbau- und Schiffsreparaturindustrie sichern: Wettbewerbsfähigkeit durch Kompetenz" [KOM(2003) 717 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Im Januar 2003 richtete die Kommission eine Beratungsgruppe namens „LeaderSHIP 2015" ein und beauftragte sie mit der Ausarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiffbau- und Schiffsreparaturindustrie. In der vorliegenden Mitteilung stellt sie diese Empfehlungen vor, die acht für die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors vordringliche Bereiche betreffen.

Weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen im Schiffbau

Der europäische Schiffbau leidet hauptsächlich unter den unlauteren Wettbewerbspraktiken einiger Länder. Das sind konkret Preise unterhalb der Herstellungskosten und schädigende Subventionen. Die Kommission begrüßt in dieser Hinsicht die folgenden drei Empfehlungen der Gruppe LeaderSHIP 2015:

  • Fortführung der gegenwärtigen EU-Handelspolitik (EN),
  • Anwendung der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO (EN) (ES) (FR)) im Schiffbau,
  • Verhandlungen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD (EN) (FR)) über ein Schiffbau-Übereinkommen und die Anwendung der bestehenden Regelungen.

Forschung, Entwicklung und Innovation

Damit der Schiffbausektor ausreichende Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten für seine Forschungstätigkeit erhalten kann, hat die Kommission die Vorschriften für Innovationsbeihilfen für den Schiffbau entsprechend geändert.

Finanzierung

Der Schiffbausektor ist auf eine sichere Finanzierung sowohl während des Baus (Vorfinanzierung) als auch während des Betriebs von Schiffen (Endfinanzierung) angewiesen. Viele Banken verlieren jedoch das Interesse am Schiffbau. Die Kommission schlägt deshalb vor, dass die Europäische Investitionsbank die Vor- und die Endfinanzierung unterstützt.

Angesichts der Risiken bei Geschäften in fremden Währungen schlägt die Kommission vor, ein System für die Versicherung von Wechselkursrisiken einzurichten.

Sicherheit und Umwelt

Die Kommission befürwortet alle Empfehlungen der Gruppe LeaderSHIP 2015 zur Seeverkehrssicherheit und zum Schutz der Meeresumwelt:

  • strikte Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften auch außerhalb Europas;
  • transparentere, einheitlichere, rationellere und unabhängigere Schiffsbegutachtungen;
  • Einführung eines weltweiten Qualitätsbewertungssystems für Werften, das Schiffsneubauten und -reparaturen erfasst;
  • Ausbau der Schiffsreparaturkapazitäten;
  • Einsetzung eines Sachverständigenausschusses, der die Kommission und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs unterstützt;
  • Ausschöpfung des Potenzials des Kurzstreckenseeverkehrs

Ein europäisches Konzept für den Marineschiffbau

Die Interessen des Marineschiffbaus sind anders gelagert als die des Handelsschiffbaus. Die Kommission befürwortet die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Rüstungsgüter. Sie stimmt gleichfalls den folgenden Vorschlägen zu:

  • stärkere Zusammenarbeit von Werften, insbesondere von Werften aus mehreren Mitgliedstaaten; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas durch die Schaffung hoch integrierter europäischer Unternehmen;
  • Harmonisierung der Exportregelungen der Mitgliedstaaten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die industrielle Zusammenarbeit zu verstärken.

Rechte an geistigem Eigentum

Die Kommission unterstützt die folgenden Initiativen, die die Schiffbauindustrie vor dem Raub geistigen Eigentums schützen sollen:

  • bestmögliche Anwendung der bestehenden Schutzinstrumente (Urheberrechte, Patente, eingetragene Muster und Marken, Patente, Geheimhaltungs- und Kooperationsvereinbarungen);
  • Aufbau einer Datenbank über den Stand der Technik, bestehende Patente, die Wettbewerbssituation bei bestimmten Produkten und die wichtigsten Rechteinhaber;
  • Prüfung und gegebenenfalls wirksamere Gestaltung der internationalen Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums.

Aus- und Fortbildung

Folgende Maßnahmen werden empfohlen, damit qualifizierte Arbeitskräfte gehalten und junge Menschen für den Schiffbau interessiert werden können:

  • Programme für die Schulung in Führungsaufgaben im Schiffbau, denn für die Anpassung an die neue Struktur der Schiffbauindustrie (einige wenige Großunternehmen und eine Vielzahl von Zulieferern) werden neue Managementmethoden gebraucht;
  • Intensivierung des sektoralen sozialen Dialogs, der auf die Erfüllung der neuen Qualifikationsanforderungen abzielen sollte (die Kommission hat im Übrigen einen Ausschuss für den sozialen Dialog für Schiffbau eingesetzt);
  • Austausch von Personal und Know-how zwischen Betrieben und Universitäten;
  • Durchführung einer Informations- und Imagekampagne zugunsten des Schiffbaus;
  • Aufbau regionaler Kompetenzzentren, an denen sich Unternehmen und Bildungseinrichtungen beteiligen könnten, und die den Austausch von Studenten, die Weitergabe von Kenntnissen und Erfolgsrezepten und die EU-weite Anerkennung von Qualifikationen erleichtern und damit zur Umsetzung all dieser Empfehlungen beitragen könnten.

Aufbau einer zukunftsfähigen Branchenstruktur

Die Schiffbaubranche hat besondere Probleme, für die geeignete Lösungen gefunden werden müssen. Die Mitgliedstaaten sollten die strategische Bedeutung von Schiffbau und Schiffsreparatur für Europa anerkennen und ein politisches Konzept für diese Branche ausarbeiten, damit sie nicht in den nächsten Jahren aus der Industrielandschaft verschwindet. Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, Kapazitäten sowohl im Handels- als auch im Marineschiffbau zu erhalten.

Außerdem kann eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Seeverteidigung und dem Schiffbau in Europa auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche beitragen.

VERBUNDENER RECHTSAKT

Arbeitsdokument der Kommission - Fortschrittsbericht zu LeaderSHIP 2015 [KOM(2007) 220 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Strategie LeaderSHIP 2015 zeigt Wirkung. Der Schiffbau gilt nicht mehr als eine im Niedergang begriffene, subventionierte Branche, sondern als eine moderne und rationelle Industrie, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt. Die Kommission möchte die Maßnahme fortsetzen und in mehreren Bereichen noch beschleunigen.

Letzte Änderung: 07.02.2008

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