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IT-Agentur für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Diese Mitteilung gibt einen Überblick über das vorgeschlagene Legislativpaket zur Errichtung einer Agentur für die Entwicklung und Verwaltung der Operationen von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 24. Juni 2009– Legislativpaket zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht [KOM(2009) 292 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Dieser Mitteilung stellt das Legislativpaket vor, mit dem eine Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht errichtet werden soll. Die Agentur soll für folgende IT-Systeme verantwortlich sein:

Dieser Agentur könnte auch die Zuständigkeit zur Verwaltung anderer IT-Großsysteme in diesem Bereich übertragen werden.

SIS II und VIS werden derzeit von der Kommission entwickelt. Während einer Übergangszeit wird die Kommission für das Betriebsmanagement zuständig sein, bevor die Agentur ihre Arbeiten aufnehmen wird. Auch EURODAC wurde von der Kommission entwickelt. Sie ist für den Betrieb der Zentraleinheit zuständig. Außerdem gewährleistet sie die Sicherheit der Datenübertragung.

Die Agentur

Langfristig wäre eine Regulierungsagentur die kostengünstigste Lösung für die Verwaltung dieser drei IT-Systeme. Die Agentur könnte nach und nach Fachwissen und Know-how in IT-Großsystemen aufbauen und hätte damit das Potenzial, sich zu einem Exzellenzentrum für das Management von IT-Systemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu entwickeln.

Die Kernaufgabe der Agentur würde im Betriebsmanagement dieser Systeme bestehen, um sie 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche betriebsbereit zu halten. Zusätzlich hätte die Agentur folgende Aufgaben:

  • Erlass von Sicherheitsmaßnahmen;
  • Berichterstattung und Veröffentlichung;
  • Aufsicht;
  • Organisation spezieller Schulungen.

Die Verwaltungsstruktur der Agentur sollte erkennen lassen, dass eine heterogene Gruppe von Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten in unterschiedlichem Umfang an den IT-Systemen beteiligt sind. Länder, die bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und der EURODAC-bezogenen Maßnahmen assoziiert sind, beteiligen sich ebenfalls an der Agentur.

Legislativpaket

Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Pakets im Juni 2009 waren aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der IT-Systeme verschiedene Rechtsinstrumente für die Errichtung der Agentur erforderlich. Die auf der ersten Säule beruhenden Elemente von SIS II und VIS sowie EURODAC mussten durch eine Verordnung geregelt werden, die auf der dritten Säule beruhenden Elemente von SIS II und VIS mussten durch einen Beschluss geregelt werden.

Das Legislativpaket bestand daher aus folgenden Vorschlägen:

  • Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (in der die Struktur der Agentur, ihre Aufgaben und Abstimmungsverfahren beschrieben werden);
  • Beschluss des Rates zur Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betriebsmanagement der Systeme SIS II und VIS auf die mit Verordnung XX errichtete Agentur in Anwendung von Titel VI EU-Vertrag.

Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 wurde die bis dahin existierende Säulenstruktur der EU aufgelöst. Anschließend wurde am 19. März 2010 ein geänderter Vorschlag für eine Verordnung [KOM(2010) 93 endg.] verabschiedet, in dem die Veränderungen aufgrund des Inkrafttretens des neuen Vertrags berücksichtigt wurden und der die ursprünglich im Ratsbeschluss vorgeschlagenen materiellrechtlichen Bestimmungen enthält.

Letzte Änderung: 29.10.2010

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