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Künftige Asylstrategie

Dieses Strategiepapier legt den Fahrplan für den Abschluss der zweiten Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems fest. Es basiert auf einer Drei-Punkte-Strategie, deren Schwerpunkt auf der Harmonisierung der Schutzstandards, der praktischen Zusammenarbeit und der Solidarität liegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 17. Juni 2008 – Künftige Asylstrategie: Ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz [KOM(2008) 360 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung skizziert die künftige Strategie zum Abschluss der zweiten Phase bei der Einrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Die Asylstrategie basiert auf drei Punkten, um die folgenden Ziele des gemeinsamen europäischen Asylsystems zu erreichen:

  • Gewährleistung von Asyl für diejenigen, die es benötigen;
  • Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylverfahrens;
  • Schaffung eines einheitlichen Status für Asyl sowie für subsidären Schutz;
  • Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte und der Situation hilfsbedürftiger Gruppen;
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) bei praktischen Fragen;
  • Festlegung von Vorschriften für die Ermittlung der Zuständigkeiten der EU-Länder und für Solidaritätsmechanismen;
  • Gewährleistung der Kohärenz zwischen Asyl und anderen Maßnahmen in Bezug auf internationalen Schutz.

Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes

Während in der ersten Phase der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinsichtlich der Rechtsinstrumente deutliche Fortschritte erzielt wurden, konnte das gewünschte Gleichmaß nicht erreicht werden, und auch die Unterschiede bei der Umsetzung der Asylpolitik in den EU-Ländern bestehen fort. Die Kommission beabsichtigt daher die Änderung bestehender Rechtsvorschriften, nämlich:

  • der Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern (Mindestnormen-Richtlinie) durch Begrenzung des erheblichen Ermessensspielraums, den die EU-Länder besitzen. Eine geänderte Mindestnormen-Richtlinie sollte für die weitere Harmonisierung und Verbesserung der Aufnahmestandards, einschließlich Verfahrensgarantien im Falle einer Gewahrsamnahme, sorgen;
  • der Asylverfahrensrichtlinie, um ein Auseinanderdriften der Verfahrensregeln der EU-Länder zu verhindern. Durch die Angleichung dieser Verfahren wird in der Europäischen Union (EU) unter gleichen Bedingungen Schutz gewährt;
  • der Anerkennungsrichtlinie, um die unterschiedlichen Auslegungen der Richtlinie durch die EU-Länder aufgrund des Wortlauts bestimmter Vorschriften zu verhindern. Eine geänderte Version der Anerkennungsrichtlinie wird auch die Einführung einheitlicher Rechtsstellungen fördern.

Neben der Änderung bestehender Rechtsvorschriften erwägt die Kommission auch die Schaffung neuer Instrumente. Hierzu gehören Mechanismen zum Übergang des Schutzes. Des Weiteren wird die Angleichung nationaler Schutzformen, die nicht von der aktuellen EU-Regelung erfasst werden, untersucht.

Funktionierende und geförderte praktische Zusammenarbeit

Aufgrund der geringen Einheitlichkeit bei den Standards und der unterschiedlichen einzelstaatlichen Gepflogenheiten werden in der EU widersprüchliche Asylentscheidungen getroffen und die Chancen, Schutz zu erhalten, variieren von einem EU-Land zum anderen sehr stark. Folglich muss mit der Harmonisierung der Rechtsvorschriften die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern einhergehen. Die Errichtung einer Europäischen Unterstützungsagentur (EASO), wie sie im Haager Programm und im Grünbuch vom 6. Juni 2007 zum künftigen gemeinsamen europäischen Asylsystem vorgeschlagen wurde, um die praktische Zusammenarbeit zu unterstützen und zu koordinieren, fand breiten Rückhalt. Daher initiierte die Europäische Kommission eine Durchführbarkeitsstudie, anhand derer ein Legislativvorschlag zur Errichtung der europäischen Unterstützungsagentur vorgelegt werden soll.

Solidarität und Verantwortung innerhalb der EU und im Verhältnis zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern

Zur Förderung der Solidarität muss eine gemeinsame Lösung für die Probleme gefunden werden, die von der beträchtlichen Anzahl der Asylanträge verursacht werden, die in einigen EU-Ländern aufgrund ihrer geografischen Lage oder aus anderen Gründen gestellt werden. Die zuvor genannten und im Asylstrategiepapier vorgeschlagenen Maßnahmen sollten bereits zu einer Harmonisierung der Anwendungsbestimmungen führen, sodass die Sekundärbewegungen von Asylsuchenden eingedämmt werden. Folglich wird die Anzahl der Asylanträge gerechter auf die Mitgliedstaaten verteilt.

Zudem beabsichtigt die Kommission Änderungen der Dublin- und Eurodac-Verordnungen, wozu u. a. auch die Möglichkeit zählt, dass Behörden der EU-Länder und das Europäische Polizeiamt (Europol) zum Zwecke der Strafverfolgung Zugang zu Eurodac erhalten.

Außerdem beabsichtigt die Kommission statt der Einführung eines neuen übergeordneten Rechtsinstruments, um die Solidarität zwischen den EU-Ländern zu fördern, die Einrichtung verschiedener Solidaritätsmechanismen. Hierfür schlägt sie Folgendes vor:

  • Durchführung einer Studie, um die Möglichkeiten für eine gemeinsame Bearbeitung von Asylanträgen in der EU auszuloten;
  • Einrichtung eines Mechanismus für die vorübergehende Aussetzung der Vorschriften der Dublin-Verordnung für die Überstellung von Asylbewerbern;
  • Bildung von Spezialteams unter der Leitung der EASO, um EU-Länder bei der Bearbeitung von Asylanträgen zu unterstützen;
  • Bereitstellung von Finanzmitteln für die ggf. notwendige Umverteilung in der EU von Personen, die internationalen Schutz genießen.

Da Nicht-EU-Länder und Erstasylländer ein sehr viel höheres Flüchtlingsaufkommen bewältigen müssen, wird die EU im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung diesen Ländern mehr finanzielle Unterstützung zukommen lassen, um ihre Aufnahmekapazität zu erhöhen. Außerdem wird auch weiterhin der Kapazitätsaufbau im Asylbereich in die Entwicklungszusammenarbeit integriert.

Um ihrem aufrichtigen Engagement für Solidarität auch in ihren auswärtigen Beziehungen Ausdruck zu verleihen, schlägt die Kommission vor, dass sich die EU auf die folgenden Punkte konzentriert, um den Schutz der Flüchtlinge zu verbessern:

  • Regionale Schutzprogramme, die ausgehend von einer Evaluierung im Jahr 2008 in regionale Mehrjahres-Aktionspläne überführt werden;
  • Wiederansiedlung, für die die Kommission im Jahr 2009 einen Programmvorschlag unterbreiten wird, um daraus ein EU-weites, wirksames Schutzinstrument aufzubauen;
  • Besser organisierte Ankunft der Asylsuchenden, wofür die Kommission den Rückgriff auf geschützte Zulassungsverfahren untersuchen wird, um schutzbedürftige Personen von sonstigen Migranten zu unterscheiden, bevor sie die Grenze des potenziellen Aufnahmelandes erreichen. Des Weiteren plant die Kommission in enger Abstimmung mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen (UNHCR) für 2009 eine Studie über die Möglichkeit einer gemeinsamen Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb des EU-Hoheitsgebiets.

Hintergrund

Unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Jahr 1999 und basierend auf den Vorgaben des Europäischen Rates von Tampere vom 15. und 16. Oktober 1999 wurde mit der Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems begonnen. In der ersten Phase (1999-2005) bestand das Ziel darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Länder für die Asylgewährung auf der Grundlage gemeinsamer Mindeststandards zu harmonisieren. Die Ziele für die zweite Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems wurden im Haager Programm festgelegt.

Letzte Änderung: 17.05.2011

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