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ARTEMIS

Eingebettete IKT-Systeme – obschon für uns meist unsichtbar - tragen zu einem erheblichen Teil zur Verbesserung unserer tägliches Lebens bei. Darüber hinaus bieten sie industrielle Spitzenanwendungen, die für die europäische Wirtschaft von großem Nutzen sind. Um Größenvorteile zu ermöglichen, die Kosten zu reduzieren und die Vermarktung der auf diesen Technologien beruhenden Produkte anzukurbeln, ruft die Europäische Union (EU) eine öffentlich-private Partnerschaft im Bereich der Forschung über eingebettete Informations- und Kommunikationstechnologien ins Leben, die mit dem Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS verwirklicht wird.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 74/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Umsetzung einer gemeinsamen Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme.

ZUSAMMENFASSUNG

Ob Mobiltelefon, Bankkarte, Auto oder Flugzeug - eingebettete Computer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Zudem steigt in den wichtigsten Industriesektoren der Anteil eingebetteter Systeme am Wert der Endprodukte immer weiter an.

Jüngsten Zahlen zufolge eröffnen diese Technologien einen vielversprechenden Markt:

  • 98 % der Computer sind in andere Geräte eingebettet;
  • 2007 wurden mehr als 4 Milliarden eingebettete Systeme verkauft;
  • der weltweite Markt hat ein Volumen von 60 Mrd. € bei einer jährlichen Wachstumsrate von 14 %;
  • Prognosen zufolge wird es bis zum Jahr 2010 mehr als 16 Milliarden eingebettete Datenverarbeitungsgeräte geben (bis 2020 sogar über 40 Milliarden).

Mit ihrem neuen Gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS möchte die Europäische Union (EU) sich auf diesem Markt behaupten.

Das Gemeinsame Unternehmen ARTEMIS setzt die gemeinsame Technologieinitiative (GTI) für eingebettete IKT-Systeme um.

Mit dieser öffentlich-privaten Partnerschaft soll in erster Linie die gemeinsame Finanzierung europaweiter Forschungsinitiativen gefördert und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren des Sektors verbessert werden.

Das Gemeinsame Unternehmen, das seinen Sitz in Brüssel hat, stellt eine Einrichtung der Gemeinschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Es wird für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2017 eingerichtet. Gründungsmitglieder des Gemeinsamen Unternehmens sind die Gemeinschaft (vertreten durch die Kommission), Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Finnland, Schweden, das Vereinigte Königreich und die Vereinigung ARTEMISIA, die auf dem Gebiet der eingebetteten Datenverarbeitung tätige europäische Unternehmen und Einrichtungen der Forschung und Entwicklung (FuE) vertritt. Dem gemeinsamen Unternehmen ARTEMIS können auch neue Mitglieder beitreten.

Ziele

ARTEMIS trägt zur Durchführung des spezifischen Programms „Zusammenarbeit” des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (7. FRP) bei.

Folgende Ziele werden verfolgt:

  • Definition und Umsetzung einer „Forschungsagenda“ für die Entwicklung der Schlüsseltechnologien für eingebettete IKT-Systeme;
  • finanzielle Unterstützung verschiedener FuE-Tätigkeiten;
  • Förderung einer öffentlich-privaten Partnerschaft, die die auf nationaler und Gemeinschaftsebene unternommenen Anstrengungen (des öffentlichen und des privaten Sektors) und Investitionen bündeln sowie die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Sektoren intensivieren soll;
  • verbesserte Koordinierung der FuE-Maßnahmen auf dem Gebiet der eingebetteten IKT-Systeme;
  • Förderung der Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Arbeitsweise

Die Gremien des Gemeinsamen Unternehmens sind

  • der Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS und dem Vorsitzenden des Wirtschafts- und Forschungsausschusses zusammensetzt. Er sorgt für den Gesamtbetrieb des Unternehmens und überwacht die Durchführung seiner Tätigkeiten;
  • der Exekutivdirektor: Er wird vom Verwaltungsrat für drei Jahre ernannt und ist der Hauptverantwortliche für die laufende Geschäftsführung des Gemeinsamen Unternehmens sowie sein rechtlicher Vertreter;
  • der Rat der öffentlichen Körperschaften: Er setzt sich zusammen aus den öffentlichen Beteiligten des Gemeinsamen Unternehmens, die ihre Vertreter und ihren Hauptvertreter ernennen. Er genehmigt unter anderem den Gegenstandsbereich von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und deren Veröffentlichung und entscheidet über Auswahl und Finanzierung der Vorschläge;
  • der Wirtschafts- und Forschungsausschuss, der sich aus höchstens 25 Mitgliedern zusammensetzt, die von der Vereinigung ARTEMESIA ernannt werden. Er erstellt den Entwurf der mehrjährigen Strategieplanung und erarbeitet Vorschläge für die Strategie des Gemeinsamen Unternehmens.

ARTEMIS wird durch Beiträge der Mitglieder und der Gemeinschaft sowie durch Einnahmen, die das Gemeinsame Unternehmen ARTEMIS selbst erwirtschaftet, finanziert. Rechtspersonen, die nicht Mitglied sind, können finanzielle oder Sachleistungen zu den Mitteln von ARTEMIS beisteuern.

Die Kosten von ARTEMIS gliedern sich wie folgt:

  • Betriebskosten, die die Mitglieder tragen: ARTEMISIA leistet hierzu auch einen Beitrag von höchstens 20 Mio. EUR oder höchstens 1 % der Summe der Gesamtkosten der Projekte. Der Beitrag der Gemeinschaft darf 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Die Artemis-Mitgliedstaaten tragen mit Sachleistungen zur Deckung der Betriebskosten bei.
  • Kosten der FuE-Tätigkeiten: Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag von höchstens 410 Mio. EUR. Die Finanzbeiträge der Artemis-Mitgliedstaaten, die sich insgesamt mindestens auf das 1,8-fache des Gemeinschaftsbeitrags belaufen, laufen nicht über das Gemeinsame Unternehmen, sondern werden den Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die an den Projekten mitwirken, direkt ausbezahlt. Daneben bringen diese Einrichtungen auch Sachleistungen ein, deren Gesamtwert während des Bestehens des Gemeinsamen Unternehmens mindestens dem Beitrag der öffentlichen Körperschaften entspricht.

Die FuE-Tätigkeiten werden mit Hilfe von Projekten durchgeführt, die im Anschluss an offene und wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgenommen werden. Diese Projekte werden mit Beiträgen der Gemeinschaft und der mitwirkenden Mitgliedstaaten wie auch mit Sachleistungen der an den Projekten des Gemeinsamen Unternehmens beteiligten Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen unterstützt.

Da es sich um eine Gemeinschaftsinitiative handelt, gilt für das Gemeinsame Unternehmen - wie auch für sein Personal - das Gemeinschaftsrecht. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist zuständig für Streitfälle zwischen den Mitgliedern und für Entscheidungen über Klagen gegen das Gemeinsame Unternehmen ARTEMIS. Die Kontrollen bei den Empfängern der Mittel des Gemeinsamen Unternehmens führen Kommission und Rechnungshof durch.

Hintergrund

Das Programm von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung hat besonders auf Investitionen in den Bereichen Wissen und Innovation abgehoben. Hierzu werden im Rahmen des 7. FRP durch Gemeinsame Unternehmen umgesetzte öffentlich-private Partnerschaften, die GTI, ins Leben gerufen. Diese GTI sind das Ergebnis der europäischen Technologieplattformen, die mit dem 6. FRP geschaffen wurden.

Gleichzeitig zur Initiative „ARTEMIS“ sind fünf weitere GTI geplant, und zwar in den Bereichen Nanoelektronik (ENIAC), innovative Arzneimittel (IMI), Luft- und Raumfahrt (CLEAN SKY), Wasserstoff und Brennstoffzellen (FUEL CELL (EN)) und globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES).

Bezug

Rechtsakt

Inkrafttreten

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 74/2008 [Annahme: Konsultation CNS/2007/088]

7.2.2008

-

ABl. L 30 vom 4.2.2008

See also

  • Zusätzliche Informationen auf der Website des gemeinschaftlichen Informationsdienstes für Forschung und Entwicklung - CORDIS

Letzte Änderung: 03.06.2008

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