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Sechstes Rahmenprogramm (2000-2006): Lebensmittelqualität und -sicherheit

Dieses spezifische Programm zielt darauf, die Erzeugung und den Vertrieb unbedenklicherer, gesünderer und abwechslungsreicherer Lebensmittel (Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte) zur Steigerung der Sicherheit und des Vertrauens der europäischen Bürger zu garantieren.

RECHTSAKT

Entscheidung 2002/835/EG des Rates vom 30. September 2002 über ein spezifisches Programm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration: „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" (2002-2006) [Amtsblatt L 294 vom 29.10.2002].

ZUSAMMENFASSUNG

Für die Verbraucher ist die Sicherheit das Wichtigste bei der Ernährung. Die jüngsten Krisen haben das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit der Lebensmittelindustrie, die Sicherheit der Lebensmittel zu garantieren, erschüttert.

Trotz der wissenschaftlichen und technologischen Kenntnisse und immer strengerer Gesetze im Landwirtschafts- und Ernährungssektor gab es in den vergangenen zehn Jahren immer mehr Warnungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln (spongiforme Rinder-

enzephalopathie (BSE), Dioxin, Listeriose, Salmonellen).

Bürger und Verbraucher erwarten von der Forschung, dass sie ihren Beitrag dazu leistet, dass in den Handel gebrachte Lebensmittel und Produkte von hoher Qualität und gesund sind und ohne Bedenken verzehrt werden können.

Im Jahr 2000 veröffentlichte die Kommission das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit, das ein Gesetzesreformprojekt vorsieht, mit dem ein kohärentes und transparentes Regelwerk geschaffen und den wissenschaftlichen Stellungnahmen eine stärkere Stellung eingeräumt werden soll.

In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinschaft mit ihrer Maßnahme, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), gesunde Lebensmittel für die Europäer garantieren, dank eines besseren Verständnisses der Auswirkungen von Ernährung und Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit.

Die Herausforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind nicht auf Fragen der Qualitätsüberwachung und -kontrolle beschränkt. Die Biotechnologie hat ein weites Feld der Erforschung neuer landwirtschaftlicher Produktionsmethoden und Erfindungen im Bereich der Ernährung eröffnet, wie z. B. die so genannten „funktionellen" Lebensmittel (Lebensmittel mit einer günstigen Wirkung auf die Gesundheit, die über den physiologischen Wert der enthaltenen Nährstoffe hinausgeht).

Im 6. Rahmenprogramm ist für diese Priorität (EN) ein Haushaltsbetrag von 685 Millionen Euro vorgesehen. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:

  • Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zur Erzeugung sichererer, gesünderer und abwechslungsreicherer Lebensmittel und Futtermittel auf der Grundlage von landwirtschaftlichen Systemen mit geringem Eintrag, und Förderung des ökologischen Landbaus;
  • Epidemiologie der ernährungsbedingten Erkrankungen und Allergien, einschließlich der Auswirkungen der Ernährung auf die Gesundheit von Kindern und Analyse der Lebensmittelallergien;
  • Auswirkungen von neuartigen Lebensmitteln, von Erzeugnissen aus dem biologischen Landbau, funktionellen Lebensmitteln, Erzeugnissen mit genetisch veränderten Organismen (GVO) und biotechnologisch hergestellten Erzeugnissen auf die Gesundheit;
  • Verfahren der „Rückverfolgbarkeit" über die gesamte Produktionskette, besonders hinsichtlich der GVO;
  • Methoden zur Analyse, zum Nachweis und zur Begrenzung chemischer Kontaminanten und bekannter oder neuer pathogener Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Hefepilze, Pilze etc…);
  • Auswirkung der Tierernährung, einschließlich der Futtermittel mit GVO, auf die menschliche Gesundheit;
  • umweltbedingte Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelkette und Kombinationswirkung zugelassener Stoffe sowie Langzeitauswirkungen der Belastung durch niedrige Dosen (Toxikologie).

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 1513/2002/EG

Beginn der Geltungsdauer: 01.01.2003Ende der Geltungsdauer 31.12.2006

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Letzte Änderung: 04.01.2007

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