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Vorbereitung der künftigen Mitgliedstaaten auf die Durchführung der Regionalpolitik im Zeitraum 2004-2006

1) ZIEL

Bewertung des Standes der von den künftigen Mitgliedstaaten für die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds im Zeitraum 2004-2006 getroffenen Maßnahmen.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 16. Juli 2003 über die Umsetzung der Verpflichtungen, die von den Beitretenden Ländern im Rahmen der Beitrittsverhandlungen über Kapitel 21 - Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturpolitischen Instrumente - eingegangen worden sind [KOM(2003)433 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Bei den abschließenden Beitrittsverhandlungen mit den künftigen Mitgliedstaaten hat der Europäische Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 beschlossen, diesen zehn Ländern Mittel in Höhe von insgesamt 21,7 Mrd. Euro im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2004-2006 zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet eine signifikante Aufstockung der diesen Ländern gewährten Unterstützung aus den Finanzierungsinstrumenten zur Vorbereitung des Beitritts (Programm Phare, ISPA und SAPARD).

Wenngleich der Beitritt zum 1. Mai 2004 vorgesehen ist, gilt die Förderfähigkeit der künftigen Mitgliedstaaten im Rahmen der Strukturfonds bereits ab 1. Januar. Folglich müssen sie sich vor Ablauf des Jahres 2003 folgenden Herausforderungen stellen:

  • Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands auf dem Gebiet der Regionalpolitik;
  • Schaffung der Verwaltungsstrukturen zur Gewährleistung der Umsetzung, der Überwachung und Kontrolle der Programme zur regionalen Entwicklung.

Die Kommission hat mitgeteilt, dass sie keine Gemeinschaftsfinanzierung genehmigen kann, solange die Vorschriften der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds nicht vollständig angenommen sind und eingehalten werden.

Gemäß ihrer Verpflichtung veröffentlicht sie einen Bericht über den Stand der Vorbereitung der künftigen Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter Fragebögen, die den betreffenden Staaten zugesandt wurden. Bei den folgenden zehn Punkten besteht besonders dringlicher Handlungsbedarf:

  • Die Verzögerungen bei der Anpassung und Anwendung der Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen, die Umwelt staatlichen Beihilfen, die Umwelt sowie die Chancengleichheit geben besonderen Anlass zur Sorge.Technische Hilfe sollte in Anspruch genommen werden, um die Kapazität der nationalen Verwaltungen weiter auszubauen. Die Notifizierung der staatlichen Beihilferegelungen an die Kommission muss beschleunigt werden. Die Anwendung der Bestimmungen zur Bewertung der Umweltverträglichkeit, des Naturschutzes und der Abfallbewirtschaftung ist unerlässlich.
  • Die künftigen Mitgliedstaaten müssen die interministerielle Koordinierung verstärken.Die jeweilige Rolle der Verwaltungsbehörden und der zwischengeschalteten Stellen muss vollständig festgelegt werden. Es sind noch notwendige Klarstellungen vorzunehmen, die die Unabhängigkeit der Zahlstelle bei der Ausübung ihrer Bescheinigungsfunktion betreffen.
  • Schwachpunkte wurden im Bereich der Finanzverwaltung und -kontrolle festgestellt.Eine bessere Funktionsabgrenzung zwischen Verwaltungs- und Kontrollstellen ist erforderlich. Es muss deutlicher zwischen den Verwaltungskontrollen, die in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde oder der zwischengeschalteten Stellen fallen, und den unabhängigen Stichprobenkontrollen unterschieden werden. Große Anstrengungen sind hinsichtlich der Definition von Überwachungsindikatoren und der Schaffung eines elektronischen Systems für die Erfassung und den Austausch von Daten zu unternehmen.
  • Es haben noch nicht alle künftigen Mitgliedstaaten geeignete Rechnungsführungssysteme errichtet.
  • Es gibt Verzögerungen bei der Einstellung von zusätzlichem Personal für die Verwaltung der Strukturfonds. Dies gilt insbesondere für die zwischengeschalteten Stellen und die regionalen Verwaltungen.
  • Die Verhandlungen für die regionalen Entwicklungsprogramme müssen bis Ende 2003 abgeschlossen sein.Auf diese Weise können die Interventionen ab Januar 2004 beginnen. Die künftigen Mitgliedstaaten verfahren nach einem vereinfachten Programmplanungsansatz mit einer reduzierten Anzahl operationeller Programme, Prioritäten und Maßnahmen aufgrund der Kürze des Zeitraums (zwei Jahre). Die vorgelegten Programme weisen jedoch keinen kohärenten strategischen Rahmen auf.
  • Die derzeit geplanten Aktionen zum Aufbau einer Projektpipeline sind nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass die erheblichen Mittelzuweisungen 2004 voll ausgeschöpft werden. Es ist vorrangig technische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Im Zuge der Projektvorbereitung ist eine detaillierte Planung der nationalen Kofinanzierungsmittel für die Strukturfonds und den Kohäsionsfond vorzunehmen.
  • Es sind Anstrengungen zur Umsetzung des Partnerschaftsprinzips zu unternehmen.
  • Bei der Errichtung der Begleitsysteme ist es zu starken Verzögerungen gekommen.

Im November 2003, also sechs Monate vor dem Beitritt, wird die Kommission einen detaillierten Kontrollbericht über die Durchführung der von den zehn künftigen Mitgliedstaaten in allen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands eingegangenen Verpflichtungen vorlegen. Besondere Aufmerksamkeit wird sie der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2004-2006 schenken.

Nach der Genehmigung der Programme und dem Abschluss der Durchführungsvereinbarungen wird die Kommission die Konformität der Systeme überprüfen.

Ergänzende Informationen über den Beginn der Programmplanung für die künftigen Mitgliedstaaten: Zypern (EN) (FR), Estland (EN) (FR), Ungarn (EN) (FR), Lettland (EN) (FR), Litauen (EN) (FR), Malta (EN) (FR), Polen (EN) (FR), Tschechische Republik (EN) (FR), Slowakei (EN) (FR), Slowenien (EN) (FR)

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 27.08.2003

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