EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Die Kohäsionspolitik und die Städte

In dieser Mitteilung werden Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen urbanen Wirtschaftswachstums und zur Verringerung von Armut, Ausgrenzung und Umweltverschmutzung in den Städten vorgeschlagen. Es wird vor allem die städtischen Komponente der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 herausgearbeitet.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2006 an den Rat und das Europäische Parlament „Die Kohäsionspolitik und die Städte - Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung in den Regionen" [KOM/2006/385 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit den strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik der Gemeinschaft im Zeitraum 2007-2013 sollen Wachstum und Beschäftigung gefördert werden.

In ihnen werden die wichtigsten Interventionsbereiche für die operationellen Programme 2007-2013 festgelegt, wobei der Schwerpunkt auf die spezifischen Bedürfnissen bestimmter Gebiete, wie etwa der Städte, sowie auf soziale und Umweltziele gelegt wird.

Ein nachhaltiges Wachstum in den Städten sollte mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Ausgrenzung und Umweltproblemen einhergehen. Deshalb sollen mit dieser Mitteilung einige Besonderheiten der städtischen Dimension aufgezeigt werden, die im Zusammenhang mit den strategischen Leitlinien von Bedeutung sind.

Diese Mitteilung sieht Maßnahmen in einer Vielzahl von Bereichen vor und berücksichtigt auch die mögliche Förderung durch die Strukturfonds. Erörtert werden Aktionen in den sechs folgenden Kategorien:

  • Vergrößerung der Attraktivität der Städte;
  • Förderung der Innovation, der unternehmerischen Initiative und der wissensbasierten Wirtschaft;
  • Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen;
  • Umgang mit Unterschieden innerhalb der Städte
  • bessere Verwaltung;
  • Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung.

Attraktive Städte

Um neuen Herausforderungen gewachsen zu sein und attraktiver zu werden, müssen die Städte mehr Investitionen anlocken und Arbeitsplätze schaffen. Hierbei sind vor allem folgende vier Punkte zu berücksichtigen:

  • Mobilität, Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln. So sollten Städte und Regionen beispielsweise für die optimale Nutzung der gesamten Verkehrsinfrastruktur sorgen;
  • Zugang zu modernen, effizienten und bezahlbaren Dienstleistungen und Einrichtungen;
  • die natürliche Umwelt;
  • ein kulturelles Angebot mit entsprechenden Einrichtungen.

Förderung der Innovation, der unternehmerischen Initiative und der wissensbasierten Wirtschaft

Die Städte können in der Förderung der Innovation, der unternehmerischen Initiative und der wissensbasierten Wirtschaft tätig werden. Insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Maßnahmen zur Wachstumsförderung durch Innovation und Wissenswirtschaft kommen hier in Frage. Dabei kommt z. B. Folgendes in Frage:

  • Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur und Einführung von Umweltmanagementsystemen;
  • Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Unternehmen;
  • Kooperationen zwischen lokalen Partnern und Zugang zu Finanzmitteln;
  • Ausarbeitung einer Innovationsstrategie für die gesamte Region;
  • Einbeziehung der Städte in Forschungs- und Entwicklungsprojekte (siehe 7. Rahmenprogramm) sowie in Projekte im Bereich der Informationsgesellschaft (siehe Initiative i2010).

Mehr und bessere Arbeitsplätze

Da in den Städten sowohl Hoch- als auch Geringqualifizierte überrepräsentiert sind, ist dort sowohl der Bedarf als auch das Potenzial besonders hoch. Im Rahmen des Konvergenz-Ziels kann mit den Strukturfonds Folgendes gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltung auf regionaler wie lokaler Ebene;
  • Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für Beschäftigungs- und Innovationspartnerschaften;
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Anhebung des allgemeinen und beruflichen Bildungsstands.

Unterschiede in den Städten

Für sozial benachteiligte Stadtviertel mit hoher Arbeitslosigkeit und anderen ungünstigen Voraussetzungen sind in der Mitteilung Maßnahmen vorgesehen

  • zur Förderung der sozialen Integration und der Chancengleichheit sowie
  • für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung lokaler Kriminalität und durch Schaffung von sicherheitsbezogenen Arbeitsplätzen.

Bessere Verwaltung

Um für eine bessere Verwaltung und ein besseres Management der städtischen Entwicklung zu sorgen, sind Maßnahmen vorgesehen

  • für eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise durch Partnerschaften zwischen Städten, Regionen und Staat oder durch die Verbesserung der Koordinierung der städtischen Behörden mit denen des ländlichen und des regionalen Raumes;
  • zur Ausarbeitung eines integrierten Konzepts für eine nachhaltige Entwicklung: So sollte z. B. ein langfristiger Plan für die verschiedenen Faktoren für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung konzipiert werden;
  • für eine verstärkte Beteiligung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger;
  • zur Schaffung von Netzwerken für den Erfahrungsaustausch.

Finanzierung der städtischen Entwicklung und Erneuerung

Projekte zur städtischen Entwicklung können durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds gefördert werden. Ferner wird eine Förderung durch die neuen Finanzinstrumente JASPERS, JEREMIE und JESSICA sowie durch öffentlich-private Partnerschaften angeregt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft [ABl. L 291 vom 21.10. 2006].

Mitteilung der Kommission vom 5. Juli 2005 - Die Kohäsionspolitik im Dienste von Wachstum und Beschäftigung - Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 [KOM/2005/0299 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 11.01.2007

Top