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Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

1) ZIEL

Aktualisierung der im zweiten Kohäsionsbericht vom Januar 2001 dargelegten Analyse des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und Beschreibung des Stands der Debatte über die künftige Regionalpolitik nach 2006.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. Januar 2002: Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt [KOM(2002) 46 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission erstellt alle drei Jahre einen „Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und über die Art und Weise, in der die [Gemeinschaftspolitiken und sonstigen Mittel] hierzu beigetragen haben" (Artikel 159 EG-Vertrag). Der im Januar 2001 vorgelegte zweite Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verfolgt zwei Ziele: Er dient der Analyse der Entwicklung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer erweiterten Europäischen Union mit 27 Mitgliedstaaten und eröffnet die Debatte über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik.

Im Dezember 2001 vertrat der Europäische Rat von Laeken die Auffassung, dass, sofern das derzeitige Tempo der Verhandlungen beibehalten werde, alle Beitrittsländer mit Ausnahme Bulgariens und Rumäniens demnächst der Union beitreten könnten. Es zeichnet sich somit ab, dass die Union im Jahr 2004 bereits 25 Mitgliedstaaten haben könnte.

Der Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dient dementsprechend folgenden Zielen:

  • Aktualisierung der Analyse des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts im zweiten Kohäsionsbericht vom Januar 2001, wobei erstmals auch die Disparitäten in einer Union der 25 Berücksichtigung finden;
  • Beschreibung des Stands der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik nach 2006.

SITUATION UND ENTWICKLUNGSTENDENZEN

4. Der Zwischenbericht enthält statistische Angaben zum BIP-Niveau auf regionaler Ebene für 1999 und zur Beschäftigung sowie zur Arbeitslosigkeit für das Jahr 2000. Die aktualisierte Analyse des Wachstums, der Beschäftigung und der Faktoren, die die nachhaltige Entwicklung begünstigen, bestätigt die im zweiten Kohäsionsbericht verzeichneten Entwicklungen:

  • Zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten gibt es weiterhin wirtschaftliche Disparitäten, selbst wenn diese seit 1998 zurückgegangen sind.Die größten Veränderungen sind in denjenigen Ländern zu verzeichnen, die aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden. Spanien, Griechenland und Portugal haben innerhalb von 10 Jahren ein Drittel ihres Entwicklungsrückstands aufgeholt. In Irland ist das BIP zwischen 1988 und 2000 von 64 % auf 119 % des Gemeinschaftsdurchschnitts angestiegen.
  • Die Disparitäten zwischen den Regionen haben innerhalb der Gemeinschaft (15 Mitgliedstaaten) ebenfalls abgenommen, allerdings in geringerem Maße als diejenigen auf nationaler Ebene.Innerhalb der Mitgliedstaaten haben sich diese Disparitäten dagegen in einigen Fällen sogar vergrößert. Die meisten Regionen werden ihren Rückstand somit erst langfristig aufholen können.
  • Bei der Erweiterung wird das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP deutlich zurückgehen, und die regionalen Disparitäten werden sich in einem Maße vergrößern, das sich mit keiner der bisherigen Erweiterungen vergleichen lässt.In einer Union mit 25 Mitgliedstaaten wird das BIP um 13 % niedriger ausfallen. Dieses Absinken des BIP und die Vergrößerung der Disparitäten fallen jedoch geringer aus als in dem zuvor untersuchten Szenario einer Union mit 27 Mitgliedstaaten.
  • Im Fall einer erweiterten Union mit 27 Mitgliedstaaten könnte zwischen drei Gruppen von Ländern unterschieden werden: A) 9 Beitrittsländern, deren Lebensstandard 41 % des Gemeinschaftsdurchschnitts erreicht; B) 3 Beitrittsländern (Zypern, Slowakei und Tschechische Republik) sowie drei Kohäsionsländern (Spanien, Griechenland, Portugal), deren BIP 87 % des künftigen Gemeinschaftsdurchschnitts erreicht; C) die übrigen derzeitigen Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP, das deutlich über dem neuen Durchschnittswert liegt.

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Union in ihrer derzeitigen Zusammensetzung und in den Beitrittsländern

Für den Zeitraum 1995-1999 kann nunmehr die Entwicklung des Pro-Kopf-BIP auf regionaler Ebene analysiert werden. Aufgrund der in dem Zwischenbericht präsentierten Analyse kann Folgendes festgestellt werden:

  • Mit jährlich 3,2 % war die Wachstumsrate in den zwölf Beitrittsländern in diesem Zeitraum höher als in den derzeitigen Mitgliedstaaten (2,4 %).
  • Die Europäische Union hat im Jahre 2000 drei Millionen Arbeitsplätze geschaffen.Die Beschäftigung hat in der Europäischen Union (15 Mitgliedstaaten) im Jahre 2000 um 1,8 % zugenommen. Die Arbeitslosenquote ist von 9,1 % (1999) auf 8,4 % (2000) gesunken. Dies ist der stärkste Rückgang seit einem Jahrzehnt. Von diesem Rückgang der Arbeitslosigkeit profitierten auch die am stärksten benachteiligten Gruppen: die Langzeitarbeitslosen, die Jugendlichen und die Frauen. Trotzdem gibt es bei der Arbeitslosigkeit weiterhin große Disparitäten, vor allem zwischen den Regionen: In den Regionen mit den niedrigsten Arbeitslosenquoten (in denen 10 % der EU-Bevölkerung lebten) waren im Durchschnitt 2,7 % der Bevölkerung arbeitslos. In den am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen (in denen ebenfalls 10 % der Bevölkerung der EU-15 lebten) waren es dagegen 21,9 %. Im selben Zeitraum ist die Beschäftigung in den Beitrittsländern um 1,4 % zurückgegangen, was einem Nettoverlust von rund 600 000 Arbeitsplätzen entspricht. Im Zuge der Umstrukturierung in einigen Sektoren, etwa der Landwirtschaft und der Industrie, könnte sich dieser Trend künftig weiter verstärken. Die Beschäftigung im Dienstleistungssektor, z.B. im Bereich Finanz-, Unternehmens- und Personendienstleistungen, in Mittel- und Osteuropa entspricht lediglich 75 % des Unionsdurchschnitts. Die Langzeit- und die Jugendarbeitslosigkeit sind dort erheblich, während die Frauen weniger stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind.
  • Die demographische Konzentration verschärft sich.Die Regionen mit der höchsten jährlichen Bevölkerungszunahme sind häufig Regionen, die ohnehin eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte aufweisen. Ebenso handelt es sich bei den Regionen mit Bevölkerungsrückgang um solche, die ohnehin nur dünn besiedelt sind.Vor dem allgemeinen Hintergrund eines sich verlangsamenden Bevölkerungswachstums und einer zunehmenden Überalterung der Bevölkerung in der Union sind auf regionaler Ebene stärker differenzierte Entwicklungen zu erkennen.
  • Beim Bildungsniveau der Bevölkerung gibt es trotz des allgemeinen Anstiegs weiterhin große Disparitäten.Der Humanfaktor wird für das Aufschließen der weniger entwickelten Regionen von entscheidender Bedeutung sein. Aus diesem Grunde stellen allgemeine und berufliche Bildung zwei wichtige Themen dar, bei denen sichergestellt werden muss, dass alle Europäer in der Lage sind, das Wissen und die notwendige Expertise zu erlangen, um in der Informationsgesellschaft zu leben und zu arbeiten. Deshalb müssen die Regionen beim Ausbau ihrer technischen Infrastrukturen und ihrer Forschungs- und Innovationskapazität unterstützt werden.Die Bevölkerung mit niedrigem Bildungsniveau ist weiterhin im Süden der Union (Portugal, Griechenland, Spanien, Italien) konzentriert, ferner in Irland und in einigen Regionen Nordfrankreichs und Belgiens. Die Bevölkerung mit dem höchsten Bildungsniveau findet sich in den nordischen Ländern, im Vereinigten Königreich, in Deutschland und in den Beneluxländern sowie in Paris, Madrid und im Baskenland.Die Internetanschlussquote (Prozentsatz der Haushalte, die daheim Zugang zum Internet haben) liegt in den Kohäsionsländern weiterhin unter 30 %, während sie in den nordischen Ländern und den Niederlanden um die 60 % beträgt.

Die aktualisierten Daten bestätigen das Vorliegen einer starken Konzentration der Wirtschaftstätigkeiten im Dreieck zwischen North Yorkshire (Vereinigtes Königreich), der Franche-Comté (Frankreich) und Hamburg (Deutschland).

Das sozioökonomische Gewicht der Grenzregionen nimmt zu; diese Entwicklung wird sich mit der Erweiterung noch verstärken. Die Bergregionen, Küsten- und Meeresgebiete, Inseln und Archipele werden sich auf einen wesentlichen Teil des Gebiets der erweiterten Union erstrecken. Die spezifischen Bedürfnisse dieser geographischen Gebiete sind Gegenstand von Studien über die natürlichen Nachteile, mit denen diese Regionen sich auseinandersetzen müssen: Eine erste Analyse betrifft die Inselregionen (einschließlich der Regionen in äußerster Randlage), eine zweite beschäftigt sich mit den Berggebieten (einschließlich der arktischen Gebiete). Mit Hilfe der Studien wird es möglich sein, eine spezifische Datenbank mit statistischen Angaben zu diesen Gebieten (auf der Grundlage der Sammlung sozioökonomischer, ökologischer, demografischer Indikatoren usw.) aufzubauen, die auf den verschiedenen Ebenen (lokal, regional, national, gemeinschaftlich) vorliegen und Themen betreffen, die für die nachhaltige Entwicklung dieser Regionen von Bedeutung sind.

Eine Union mit 25 Mitgliedstaaten

Der Zwischenbericht enthält eine erste Bewertung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in einer Union mit 25 Mitgliedstaaten:

  • Nach den derzeitigen Kriterien für die Förderfähigkeit im Rahmen von Ziel 1 der Strukturfonds würden die Regionen, deren Pro-Kopf-BIP unterhalb der festgelegten Schwelle von 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts (25 Mitgliedstaaten) liegt, 115 Mio. Einwohnern oder 25 % der Gesamtbevölkerung entsprechen.
  • Die Zahl der Regionen, die nach den derzeitigen Kriterien als Regionen mit Entwicklungsrückstand angesehen werden, ist in den Beitrittsländern besonders groß.Von den genannten 115 Millionen Einwohnern würden 40 % in einer der Regionen der heutigen 15 Mitgliedstaaten leben, die anderen 60 % dagegen in den Beitrittsländern. Daraus folgt, dass sich die künftige Regionalpolitik verstärkt nach Osten verlagern wird.
  • Von den derzeit im Rahmen von Ziel 1 geförderten Regionen würden Regionen mit insgesamt 37 Mio. Einwohnern nach der Erweiterung über der Schwelle von 75 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP liegen.Für etwa zwei Drittel dieser Regionen, also eine Bevölkerung von 25 Millionen Menschen, würde sich diese Situation aus einem statistischen Absinken des Gemeinschaftsdurchschnitts um rund 13 % automatisch ergeben.Das übrige Drittel liegt bereits jetzt - ohne Erweiterung - über der 75 %-Schwelle. Dies ist ein deutliches Zeichen für die reale Konvergenz bestimmter Regionen Europas.

BILANZ DER DISKUSSION ÜBER DIE KÜNFTIGE KOHÄSIONSPOLITIK

Europäisches Kohäsionsforum

Auf dem europäischen Kohäsionsforum, das am 20. und 21. Mai 2001 stattfand, versammelten sich über 1800 Politiker aus den derzeitigen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern, um über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik zu diskutieren.

Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Kohäsionsanstrengungen verstärkt werden müssen. Die Kohäsionspolitik ist Ausdruck der Solidarität der Europäischen Union und zeugt davon, dass es in der Gemeinschaft ein spezifisches Entwicklungsmodell gibt. Mit der Erweiterung wird sich das Regionalgefälle noch vergrößern. Deshalb muss besonders denjenigen Regionen geholfen werden, die diese Hilfe am nötigsten brauchen. Der Wert der für die Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel darf die durch den Europäischen Rat von Berlin festgesetzte Schwelle von 0,45 % des EU-BIP nicht unterschreiten, weil sonst die Glaubwürdigkeit dieser Politik in Frage gestellt würde. Hinzu kommt, dass die Kohäsionspolitik nicht nur denjenigen Regionen nützt, die Finanzhilfen erhalten, sondern auch ihren Partnern in den übrigen Regionen des Binnenmarktes.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen des Kohäsionsforums sind wie folgt:

  • Die Kohäsion darf sich nicht allein auf die Strukturpolitik beschränken.Auch die anderen Gemeinschaftspolitiken und vor allem die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), insbesondere die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, sowie die Umweltpolitik und die Verkehrspolitik müssen einen wirksameren Beitrag dazu leisten.
  • Die Union braucht eine Kohäsionspolitik, die auf drei Kategorien von Regionen und Strukturproblemen eingeht: 1) die Regionen mit erheblichem Entwicklungsrückstand, die sich zu 60 % in den Beitrittsländern befinden; 2) die Regionen der EU-15, in denen der Prozess der realen Konvergenz noch nicht abgeschlossen ist (insbesondere die drei Kohäsionsländer); 3) Regionen mit gravierenden Strukturproblemen, zum Beispiel einige Städte, industrielle Umstellungsgebiete, ländliche Gebiete, die stark von der Landwirtschaft und/oder der Fischerei abhängig sind, sowie Gebiete mit natürlichen und geographischen Nachteilen (Inseln, Berggebiete, Regionen in äußerster Randlage usw.). Um eine zu breite Streuung der Mittel zu vermeiden, muss sich die Kohäsionspolitik auf Maßnahmen mit einem gemeinschaftlichen Mehrwert konzentrieren. Es geht darum, zwischen den Mittelzuweisungen der Union, dem Mehrwert der Gemeinschaftsaktionen und den erzielten Ergebnissen einen engeren Zusammenhang herzustellen.
  • Die Regionen und lokalen Körperschaften wünschen eine echte Partnerschaft mit den europäischen Organen.Es besteht die Notwendigkeit, die Dezentralisierung voranzutreiben und die Rollenverteilung zu klären, damit die Partnerschaft nicht allein auf die nationale Ebene beschränkt bleibt. Vor dem Hintergrund des Weißbuches zum Thema "Regieren in Europa" wünschen sich die Regionen die volle Anerkennung ihrer vor Ort durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Sie hoffen, dass sie bei der Festlegung von Politiken, die sie unmittelbar angehen, künftig eine größere Rolle einnehmen können.Die Kommission ist aufgefordert, die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen künftig nach dem Subsidiaritätsprinzip klarer als bisher festzulegen.

Die Diskussion auf institutioneller Ebene

Am 13. und 14. Juli 2001 fand unter dem belgischen Ratsvorsitz in Namur eine informelle Tagung der für Raumordnung zuständigen Minister statt. Thema der Tagung waren die Herausforderungen an den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt mit Blick auf die Erweiterung. Breites Einvernehmen bestand darüber, dass eine starke Kohäsionspolitik beibehalten werden muss. Die Regionen mit Entwicklungsrückstand sollen in einer erweiterten Union Vorrang haben. Die Konzentration der Strukturfondsinterventionen auf die Aktionen mit dem größten gemeinschaftlichen Mehrwert ist ebenso anzustreben wie mögliche Synergien mit den anderen Gemeinschaftspolitiken.

Mehrere Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Debatte und gaben Stellungnahmen zur Zukunft der Kohäsionspolitik ab. So übermittelte die spanische Regierung der Kommission im Juni 2001 ein Memorandum zu den Auswirkungen der Erweiterung auf die Regionalpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Kohäsionsfondsländer. Litauen, Italien, die Niederlande und Deutschland übermittelten ebenfalls Arbeitspapiere oder Studien zu diesem Thema.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine Stellungnahme zum zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt abgegeben [ABl. C 193 vom 10.7.2001]. Er spricht sich dafür aus, den gegenwärtigen Schwellenwert für die Förderfähigkeit im Rahmen von Ziel 1 der Strukturfonds anzuheben und die Gemeinschaftsunterstützung weiter auf die Regionen mit Entwicklungsrückstand zu konzentrieren. Der Ausschuss der Regionen gelangt in seiner Stellungnahme zum selben Bericht zu dem Ergebnis, dass die regionale Dimension der Kohäsionspolitik gestärkt werden sollte und diejenigen derzeitigen Ziel-1-Regionen, in denen der Prozess der Konvergenz noch nicht abgeschlossen ist, auch nach der Erweiterung förderfähig bleiben müssen. Er spricht sich außerdem dafür aus, die abrupte Einstellung der Strukturhilfen durch Gewährung einer Übergangsunterstützung zu vermeiden. Das Europäische Parlament betont in seiner Entschließung vom 7. Februar 2002, dass die Entwicklungsdisparitäten zwischen den Regionen abgebaut werden müssen. Auf technischer Ebene bedauert das Parlament, dass gegen Mitgliedstaaten, die gegen den Grundsatz der Additionalität verstoßen, keine Sanktionen eingeleitet werden können. Der Kohäsionsfonds sollte im Falle seiner Beibehaltung zu einem Instrument der Strukturpolitik umgewandelt werden, das den Regeln der Strukturfonds unterliegt. Das Europäische Parlament hält es außerdem für erforderlich, über operationelle Mechanismen zur Förderung der Koordinierung zwischen den Strukturfonds einerseits und den Programmen EEF, PHARE und MEDA andererseits zu verfügen.

Im Laufe des Jahres 2002 veranstaltet die Kommission Seminare zu den 10 Fragen für die Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2006. Die Debatte, die darauf ausgerichtet ist, die Maßnahmen mit einem hohen gemeinschaftlichen Mehrwert zu ermitteln, erstreckt sich auf folgende Themen:

  • Da sich die Disparitäten zwischen den Regionen noch verschärft haben, herrscht Einvernehmen darüber, dass den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand Vorrang eingeräumt werden sollte. Im Mittelpunkt der Diskussion steht nunmehr die Frage, wie weit man bei der Bestimmung der Regionen mit Entwicklungsrückstand gehen soll und welche Kriterien dabei anzuwenden sind.Der Bericht nennt die vier Optionen für die künftige Förderfähigkeit von Regionen mit Entwicklungsrückstand: 1.) die Anwendung des jetzigen Grenzwertes von 75 %, unabhängig von der Zahl der beitretenden Länder; durch diese Option würden allerdings zahlreiche Regionen der EU-15 den Status der Förderfähigkeit verlieren; 2.) gleicher Ansatz, zusätzlich erhalten alle Regionen über diesem Grenzwert, die derzeit im Rahmen von Ziel 1 förderfähig sind, eine befristete, modulierbare Übergangsunterstützung; 3.) Festlegung eines Grenzwertes für das Pro-Kopf-BIP, der über 75 % des Durchschnittswertes liegt, und zwar auf einem Niveau, bei dem der automatische Effekt des Ausschlusses der betreffenden Regionen in der EU-15 (der allein aufgrund der durch die Erweiterung eintretenden Verringerung des durchschnittlichen BIP der EU eintritt) beseitigt wird; 4.) Festlegung von zwei Grenzwerten für die Förderfähigkeit (einer für die Regionen in der EU-15 und einer für die Bewerberländer), was de facto zur Schaffung von zwei Kategorien von Regionen mit Entwicklungsrückstand führen würde.
  • Nationales oder regionales Konzept?Einige Studien empfehlen ein nationales Konzept an Stelle eines regionalen Konzepts, und zwar sowohl für die Förderfähigkeit der Beitrittsländer im Rahmen von Ziel 1 als auch für die Entwicklungsstrategie in den derzeitigen Mitgliedstaaten, die Aufteilung der Gemeinschaftsmittel und die Bestimmung der einzelnen Regierungs- und Verwaltungsebenen. Ein solches Konzept würde den Mitgliedstaaten mehr Handlungsspielraum gewähren. Allerdings müsste beim nationalen Konzept ein Förderkriterium angewendet werden, das nur schwer mit dem Vertragstext und dem daraus abgeleiteten Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen scheint. Das regionale Konzept ist insofern ehrgeizig, als es mehr Autonomie und mehr Flexibilität auf lokaler Ebene anstrebt.
  • Der zweite Kohäsionsbericht befasst sich nicht mit den finanziellen Auswirkungen der Erweiterung auf die Kohäsionspolitik.Er beschränkt sich darauf, in Erinnerung zu rufen, dass im Zeitraum 2000 - 2006 Mittel in Höhe von 0,45 % des BIP der Union für die Regionalpolitik zur Verfügung stehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass unterhalb dieser Schwelle die Glaubwürdigkeit ihrer Kohäsionspolitik in Frage gestellt würde.
  • Die Vereinfachung der Verfahren zur Abwicklung von Transferleistungen sowie zur Verwaltung der Strukturfonds muss auch für die künftige Kohäsionspolitik ein wichtiges Ziel darstellen.Die Kommission verpflichtet sich, in diesem Bereich weitere Maßnahmen einzuleiten. Sie teilt mit, dass die Grundlagendokumente für die künftige Kohäsionspolitik so frühzeitig wie möglich angenommen werden sollen, damit die Fördermaßnahmen in den Regionen bei Beginn des nächsten Programmplanungszeitraums im Jahre 2007 sofort anlaufen können.
  • Die übrigen Gemeinschaftspolitiken müssen den Aspekt des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts stärker als bisher berücksichtigen.Im Interesse einer ausgewogenen Raumentwicklung dürfen sie ihre Tätigkeit nicht allein auf die wohlhabendsten Gebiete der Union konzentrieren.

Die Kommission ist sich der Herausforderung, die die Erweiterung für die Regionalpolitik darstellt, bewusst und wird die Anregungen, die aus dieser großen Debatte hervorgegangen sind, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für die Kohäsionspolitik nach 2006 berücksichtigen. Diese Anregungen werden in den dritten Kohäsionsbericht einfließen.

Weitere Informationen über den zweiten Kohäsionsbericht:

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 20.04.2004

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