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Bericht über die demografische Alterung 2009

Die Europäische Union (EU) sieht sich mit einem demografischen Wandel konfrontiert, der hohe Kosten verursachen kann. Strukturreformen müssen durchgeführt werden, um das Wachstumspotenzial und das Humankapital der EU zu stärken. Ziel dieser Reformen ist die Förderung von Gesundheit, Bildung und Lebensqualität der Bürger.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. April 2009 - Die Auswirkungen der demografischen Alterung in der EU bewältigen (Bericht über die demografische Alterung 2009) [KOM(2009) 180 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission stützt sich in ihrer Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der demografischen Alterung auf die von Eurostat im Jahr 2008 vorgelegten Projektionen.

Wirtschaftliche Auswirkungen der demografischen Alterung

Nach diesen Projektionen wird sich die Beschäftigungsquote von 65,5 % im Jahr 2007 auf 70 % im Jahr 2060 erhöhen. Auch die Erwerbsquote der Frauen und älterer Menschen wird sich ebenso wie die Nettozuwanderung erhöhen. Allerdings wird diese Entwicklung den globalen Beschäftigungsrückgang nur verzögern, da die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter insgesamt abnimmt. Kommen in der gegenwärtigen Konjunktur vier Erwerbstätige auf einen Rentner, werden im Jahr 2060 nur mehr zwei Erwerbstätige auf einen Rentner kommen.

Die Bevölkerungsalterung wird sich demnach auf das jährliche Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auswirken, denn die Produktivität der Arbeitskräfte wird die Hauptquelle künftigen Wirtschaftswachstums sein.

Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte

Die Mitgliedstaaten werden mit neuen Haushaltszwängen konfrontiert sein. Die Reform der Rentensysteme soll die Leistungen an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen, dabei gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer staatlichen Altersrente verschärfen und kapitalgedeckte Systeme entwickeln.

Die erhöhte Nachfrage nach Gesundheitsleistungen wird bis 2060 zu einem Anstieg des europäischen BIP um 1,5 % führen. Zudem wird sich die Dauer der Pflege verlängern und der Bedarf an formeller Pflege zunehmen. Gleichzeitg dürfte in den Bereichen medizinische Forschung und Seniorendienste ein starkes Wachstum zu verzeichnen sein.

Trotz rückläufiger Geburtenrate, werden die Ausgaben für lebensbegleitendes Lernen wesentlich zur Stärkung der Produktivität und des Humankapitals beitragen.

Auswirkungen der internationalen Finanzkrise

Die auf die Bewältigung der demografischen Herausforderung abzielende Strukturreformagenda der EU erfordert die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen auf dem Weg zu einem ausgewogenen Haushalt, zum Abbau der Staatsverschuldung, zur Erhöhung von Beschäftigung und Produktivität sowie zur Sicherstellung der Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme und des Gesundheitswesens.

Allerdings müssen die Mitgliedstaaten 2009 dem Europäischen Konjunkturprogramm Priorität einräumen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die Ziele überarbeitet, um sich für die Anforderungen einer alternden Bevölkerung zu rüsten. Mit den nationalen Maßnahmen sollen gefördert werden:

  • die Geburtenrate, indem günstige Bedingungen für Familien geschaffen werden;
  • die Teilnahme insbesondere junger und älterer Arbeitnehmer am Beschäftigungsmarkt. Die Teilnahme älterer Arbeitnehmer erfordert angepasste Arbeits- und Gesundheitsschutzbedingungen;
  • die wirtschaftliche Produktivität und die Entwicklung hin zu einer wissensbasierten Wirtschaft. In diesem Bereich müssen Investitionen in Bildung, neue Technologien und Dienste für ältere Menschen getätigt werden;
  • die Bedingungen für die Aufnahme von Einwanderern. Die internationale Finanzkrise wirkt sich gleichzeitig auf die Situation der Entwicklungsländer und auf die Zuwanderungsströme aus. Allerdings könnte es für Einwanderer künftig schwieriger werden, in Europa Arbeit zu finden;
  • die Tragfähigkeit der öffentlichen Ausgaben und die Fortsetzung der Reformen in Zusammenhang mit dem Bevölkerungsrückgang.

Die auf Gemeinschaftsebene ergriffenen Maßnahmen orientieren sich am Stabilitäts- und Wachstumspakt, der die Basis der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2008-2010 und der erneuerten Lissabon-Strategie darstellt. Die Kommission fördert:

  • die verstärkte Überwachung der Haushaltspolitik und die Koordinierung der nationalen Politik;
  • die Reform der nationalen Rentensysteme;
  • den Schutz der Finanzmärkte, insbesondere in Bezug auf deren Auswirkung auf die Rentensysteme;
  • die regelmäßige Bewertung der Fortschritte und der Erfordernisse in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Forschung und Entwicklung.

Letzte Änderung: 25.09.2009

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