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Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 234/2008/EG zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik eingesetzt, ein beratendes Organ, das an der Ausarbeitung und der Umsetzung der Politik der EU im Bereich statistischer Information beteiligt ist.

Mit ihm wird Beschluss 91/116/EWG des Rates aufgehoben.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Ausschuss trägt zur engen Zusammenarbeit bei der statistischen Programmplanung zur Verbesserung des staatlichen Handelns im Europäischen Statistischen System und der Qualität europäischer Statistiken bei.

Der Ausschuss dient dazu, die Anregungen der Nutzer, der Auskunftgebenden und der Produzenten statistischer Daten in Bezug auf die politischen Ziele der EU im Bereich der statistischen Information kanalisieren.

Aufgaben

Die Europäische Kommission konsultiert den Ausschuss im Zuge der Ausarbeitung des statistischen Programms der EU.

Der Ausschuss gibt Stellungnahmen zum Programm ab, insbesondere in Bezug auf:

  • die Relevanz des Programms für die Erfordernisse der europäischen Integration und Entwicklung;
  • die Relevanz des Programms für das Tätigwerden der EU unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und technischen Entwicklung;
  • die ausgewogene Verteilung von Prioritäten und Ressourcen auf verschiedene Bereiche des Programms;
  • die Frage, ob ausreichende Mittel zur Umsetzung des Programms zur Verfügung stehen;
  • die Kosten für die Bereitstellung von Daten durch die Lieferanten statistischer Information.

Der Ausschuss berät die Kommission über die Entwicklung und Verwendung statistischer Daten der EU.

Beziehung zu den anderen Gremien und Organen

Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission oder des Rates gibt der Ausschuss Stellungnahmen ab über:

  • die Politik der statistischen Information der EU;
  • die Prioritäten des europäischen statistischen Programms;
  • die Bewertung bestehender Statistiken;
  • die Datenqualität und deren Verbreitungspolitik.

Er erfüllt seine Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für das Europäische Statistische System.

Zusammensetzung

Der Ausschuss besteht aus 24 Mitgliedern mit einer Amtszeit von je fünf Jahren, wobei eine einmalige Wiederernennung zulässig ist.

Die Mitglieder werden in ausgewogenem Verhältnis ausgewählt von:

Der Ausschuss wählt seinen Vorsitzenden für eine Amtszeit von fünf Jahren, wobei eine einmalige Wiederwahl zulässig ist.

Die Kommission stellt dem Ausschuss Sekretariatsdienste zur Verfügung.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 15. Juni 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik ersetzt den Europäischen Beratenden Ausschuss für statistische Information im Wirtschafts- und Sozialbereich.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

kraft des Amtes: aufgrund seines/ihres Postens oder Amtes, in diesem Fall Generaldirektor.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 13-16)

Letzte Aktualisierung: 18.04.2018

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