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Island – Außenbeziehungen, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die EU-Beitrittskandidaten führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. In diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Annahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und insbesondere um die Prioritäten, die die Kommission und die Beitrittskandidaten gemeinsam anlässlich der analytischen Prüfung (Screening) des politischen und rechtlichen EU-Besitzstands definiert haben. Die Kommission prüft jedes Jahr die von den Beitrittskandidaten erzielten Fortschritte, um festzustellen, welche weiteren Anstrengungen bis zu ihrem Beitritt notwendig sind. Das Ergebnis dieser Beobachtungen wird in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 bewertet die von Island insbesondere im Bereich der Entwicklungshilfepolitik und der humanitären Hilfe erzielten Fortschritte. Das Land muss in Fragen der Außenpolitik einen regelmäßigen Dialog mit der Europäischen Union (EU) führen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der betreffende Besitzstand besteht hauptsächlich aus unmittelbar geltender EU-Gesetzgebung, die keine Umsetzung in nationales Recht erfordert. Diese EU-Rechtsvorschriften ergeben sich sowohl aus bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen der EU als auch aus einer Anzahl von autonomen Handelspräferenzen. Bei der humanitären Hilfe und der Entwicklungspolitik müssen die Mitgliedstaaten das Recht und die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union befolgen und ihre Mitwirkung an der Entwicklungs- und der humanitären Politik der EU sicherstellen. Beitrittswillige Staaten sind aufgefordert, ihre Politiken gegenüber Drittländern und ihre Positionen innerhalb der internationalen Organisationen schrittweise den Politiken und Positionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten anzupassen.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beruhen auf Rechtsakten, einschließlich rechtsverbindlicher internationaler Übereinkünfte, und auf politischen Dokumenten. Der Besitzstand besteht aus politischen Erklärungen, Maßnahmen und Vereinbarungen. Die Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, im Rahmen der GASP politische Gespräche zu führen, Angleichungen an Erklärungen der EU vorzunehmen, sich an Maßnahmen der EU zu beteiligen sowie vereinbarte Sanktionen und restriktive Maßnahmen anzuwenden. Von beitrittswilligen Staaten wird verlangt, daß sie sich schrittweise an EU-Erklärungen anpassen sowie, falls erforderlich, Sanktionen und restriktive Maßnahmen einleiten.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Island hat auf dem Gebiet der Außenbeziehungen bereits ein hohes Maß an Angleichung an die europäischen Rechtsvorschriften erreicht. Dabei hat das Land weitere Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. So wurde vor allem eine neue Strategie auf den Weg gebracht, um mittelfristig die staatliche Entwicklungshilfe zu fördern. Darüber hinaus hat das Land die internationalen Abkommen bewertet, die geändert oder aufgehoben werden müssen. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Standpunkte, die das Land innerhalb der Welthandelsorganisation (WHO) vertritt, denen der EU anzugleichen.

Zugleich hat Island im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein hohes Maß an Angleichung erreicht. Das Land hat die meisten Erklärungen der EU sowie die Ratsbeschlüsse angenommen, wenn es dazu aufgefordert wurde. Die Annahme einer Resolution über die Politik für die Arktis unterstreicht das Engagement des Landes zu Gunsten einer aktiven Beteiligung an den regionalen Organisationen Nordeuropas und der Arktis.

See also

Letzte Änderung: 13.10.2011

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