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Island - Regionalpolitik

Die EU-Beitrittskandidaten führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. In diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Annahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und insbesondere um die Prioritäten, die Kommission und Beitrittskandidaten gemeinsam anlässlich der analytischen Prüfung (Screening) des politischen und rechtlichen EU-Besitzstands definiert haben. Die Kommission prüft jedes Jahr die von den Beitrittskandidaten erzielten Fortschritte, um festzustellen, welche weiteren Anstrengungen bis zu ihrem Beitritt notwendig sind. Das Ergebnis dieser Beobachtungen wird in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1202 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 weist darauf hin, dass Island durch die Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ein hohes Maß an Angleichung an den Besitzstand der Europäischen Union (EU) erreichen konnte. Das Land muss jedoch seine Verwaltungs- und Kontrollkapazitäten im Bereich der Kohäsionspolitik verstärken.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik besteht überwiegend aus Rahmen- und Durchführungsverordnungen, die keine Umsetzung in innerstaatliche Rechtsvorschriften erfordern. Sie definieren die Regeln zur Ausarbeitung, Genehmigung und Durchführung von Programmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, die die Gebietseinteilung eines jeden Landes widerspiegeln. Diese Programme werden mit der Kommission verhandelt und abgeschlossen, die Umsetzung jedoch verbleibt in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Rechtsvorschriften generell beachten, zum Beispiel bei der Auswahl und Realisierung von Projekten in den Sektoren öffentliches Auftragswesen, Wettbewerb und Umwelt. Die Mitgliedstaaten müssen einen institutionellen Rahmen sowie eine leistungsfähige Verwaltung zur Verfügung haben, um Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung im Hinblick auf Management und Finanzkontrolle in einwandfreier und kosteneffektiver Weise gewährleisten zu können.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich der Regionalpolitik und Koordinierung der europäischen Strukturinstrumente kann Island einige Fortschritte verzeichnen. Ein globaler Aktionsplan zur Stärkung der Verwaltungskapazität des Landes ist in Vorbereitung. Zudem muss das Land festlegen, welche Behörden für die Umsetzung der Kohäsionspolitik zuständig sind. Außerdem müssen geeignete Mechanismen für die Verwaltung, Finanzkontrolle, Überwachung der Maßnahmen und Bewertung der Programme eingeführt werden.

See also

  • Website der Generaldirektion Erweiterung, Beitrittsverhandlungen mit Island (EN)

Letzte Änderung: 13.10.2011

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