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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Regionalpolitik

Die EU-Beitrittskandidaten führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. In diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Annahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und insbesondere um die Prioritäten, die Kommission und Beitrittskandidaten gemeinsam anlässlich der analytischen Prüfung (Screening) des politischen und rechtlichen EU-Besitzstands definiert haben. Die Kommission prüft jedes Jahr die von den Beitrittskandidaten erzielten Fortschritte, um festzustellen, welche weiteren Anstrengungen bis zu ihrem Beitritt notwendig sind. Das Ergebnis dieser Beobachtungen wird in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien bei der Umsetzung des operativen Programms für die Regionalentwicklung und im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen einige Fortschritte erzielt hat.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik besteht überwiegend aus Rahmen- und Durchführungsverordnungen, die keine Umsetzung in innerstaatliche Rechtsvorschriften erfordern. Sie definieren die Regeln zur Ausarbeitung, Genehmigung und Durchführung von Programmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, die die Gebietseinteilung eines jeden Landes widerspiegeln. Diese Programme werden mit der Kommission verhandelt und abgeschlossen, die Umsetzung jedoch verbleibt in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Rechtsvorschriften generell beachten, zum Beispiel bei der Auswahl und Realisierung von Projekten in den Sektoren öffentliches Auftragswesen, Wettbewerb und Umwelt. Die Mitgliedstaaten müssen einen institutionellen Rahmen sowie eine leistungsfähige Verwaltung zur Verfügung haben, um Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung im Hinblick auf Management und Finanzkontrolle in einwandfreier und kosteneffektiver Weise gewährleisten zu können.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Einige Fortschritte wurden im Bereich Regionalentwicklung und Koordinierung der Strukturfonds erzielt. Bei der Umsetzung des IPA-Komponenten wurden im Rahmen des operativen Programms für die Regionalentwicklung und im Bereich der Entwicklung der Humanressourcen einige Fortschritte erzielt. Unzulängliche Kenntnisse und mangelnde institutionelle Koordinierung haben zu erheblichen Verzögerungen geführt. Die Eigenverantwortung der Behörden für die Programmdurchführung muss gestärkt werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2010 wies die Kommission darauf hin, dass zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Regionalentwicklung und der Koordinierung der Strukturfonds erforderlich sind. So war vor allem die Umsetzung des Programms für die Regionalentwicklung hinausgeschoben worden.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

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Letzte Änderung: 15.12.2011

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