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Prioritäten für die berufliche Bildung (2011-2020)

Der Rat legt die Prioritäten für die berufliche Bildung im Zeitraum 2011-2020 sowie die Ziele fest, die auf nationaler Ebene kurzfristig umzusetzen sind. Zudem erläutert er die Unterstützung durch die Europäische Union (EU).

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat legt die Prioritäten des Kopenhagen-Prozesses für den Zeitraum 2011-2020 fest. Der Kopenhagen-Prozess soll die Qualität und die Attraktivität der beruflichen Bildung durch eine verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verbessern.

Diese aktualisierten Ziele werden zur Verwirklichung der Prioritäten und Initiativen der Strategie Europa 2020 beitragen. Die berufliche Bildung ist für das Erreichen zweier Ziele dieser Strategie ausschlaggebend, nämlich bis 2020 den Anteil der 30- bis 34jährigen, die einen tertiären Abschluss erwerben, auf mindestens 40 % zu erhöhen und die Schulabbrecherquote auf weniger als 10 % zu reduzieren.

Eine globale Vision

Nach Ansicht des Rats sollte die Politik im Bereich der Bildung zur Erhöhung der Effizienz einen globalen Ansatz verfolgen, der die Sozial- und Beschäftigungspolitik mit einbezieht.

Im Jahr 2020 sollte die berufliche Bildung attraktiver und für alle zugänglich sein, eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglichen und sich durch eine hohe Arbeitsmarktrelevanz auszeichnen. Sie sollte flexibel genug sein, um die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Teilen des Systems zu gewährleisten (Schulbildung, Hochschulbildung usw.). Die berufliche Weiterbildung sollte leicht zugänglich und laufbahnorientiert sein. Zudem sollten mehr Möglichkeiten bestehen, einen Teil der Schul- oder Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren.

Ziele 2011-2020

Es werden mehrere strategische Ziele festgelegt, die bis 2020 erreicht sein sollen, sowie entsprechende kurzfristige Ziele (2011-2014), die auf nationaler Ebene umzusetzen sind. Zudem wird die Unterstützung der Europäischen Union (EU) präzisiert. Sechs strategische Ziele werden festgeschrieben:

  • Berufliche Erstausbildung als attraktive Lernoption. Was die kurzfristigen Ziele anbetrifft, so werden die nationalen Behörden aufgefordert, die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen und Aktivitäten zu unterstützen, bei denen Schüler verschiedene Berufsfelder und mögliche Laufbahnen kennenlernen können.
  • Förderung von Exzellenz, Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung. Zwischen 2011 und 2014 sollte die Umsetzung der nationalen Rahmen für die Qualitätssicherung weiter vorankommen. Zudem sollte die Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen gestärkt werden, insbesondere durch Praktika für Lehrer in Unternehmen. Die Berufsbildungseinrichtungen sollten Rückmeldung zur Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen erhalten.
  • Ermöglichung eines flexiblen Zugangs zu Ausbildung und Qualifikationen. Auf nationaler Ebene sollten kurzfristig die Nutzung von Anreizen zur Teilnahme an der beruflichen Bildung sowie die Rechte und Pflichten aller beteiligten Akteure überprüft werden. Die nationalen Behörden sollten zudem geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung zu fördern. Bis 2012 sollten die Niveaus der nationalen Qualifikationsrahmen an denen des europäischen Qualifikationsrahmens ausgerichtet sein.
  • Förderung der internationalen Mobilität in der beruflichen Bildung. Die EU-Länder sollten insbesondere Auszubildende und Fachkräfte der beruflichen Bildung dazu ermuntern, an einem Mobilitätsprogramm teilzunehmen. Ebenso sollten sie lokale und regionale Behörden sowie Berufsbildungseinrichtungen dazu auffordern, Strategien für die Internationalisierung zu entwickeln. Der Fremdsprachenerwerb sollte in die Programme integriert werden.
  • Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist sowie der Nutzung neuer Technologien. Auf nationaler Ebene sollten Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen sowie Design-, Kunst-, Forschungs- und Innovationszentren gefördert werden. Die Berufsbildungseinrichtungen sollten mit der erforderlichen Ausrüstung für den Einsatz neuer Technologien ausgestattet werden. Zudem sollten praktische Erfahrungen in Unternehmen ermöglicht werden, um den Unternehmergeist zu wecken.
  • Eröffnung des Zugangs zur beruflichen Bildung für alle, insbesondere dadurch, dass die berufliche Bildung so viel wie möglich zur Senkung der Schulabbrecherquote beiträgt. Die Beteiligung von Geringqualifizierten und anderen „Risikogruppen“ an der beruflichen Bildung sollte durch den Einsatz neuer Technologien und bestehender Beobachtungssysteme gefördert werden.

Der Rat hat zudem fünf Querschnittsziele festgelegt:

  • stärkere Einbeziehung der Akteure der beruflichen Bildung und stärkere Hervorhebung der Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit;
  • koordinierter Einsatz der europäischen und nationalen Instrumente im Bereich der Transparenz, der Anerkennung, der Qualitätssicherung und der Mobilität;
  • engere Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildungspolitik und anderen relevanten Politikbereichen;
  • Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit von Daten für die Gestaltung der EU-Politik im Bereich der beruflichen Bildung;
  • sinnvolle Nutzung der EU-Unterstützung.

Hintergrund

Mit dem Kommuniqué von Brügge nahmen am 7. Dezember 2010 die Bildungsminister aus 33 europäischen Ländern, die Sozialpartner und die Kommission die in diesen Schlussfolgerungen festgelegten Ziele an.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung im Zeitraum 2011-2020 (ABl. C 324 vom 1.12.2010, S. 5-15)

Letzte Aktualisierung: 24.09.2015

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