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Bekämpfung des Schulabbruchs

Die Kommission analysiert die Gründe für Schulabbruch und dessen Folgen. Sie erläutert, welche Instrumente den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung dieses Phänomens zur Verfügung stehen, sowie die Maßnahmen, die die Union ergreifen muss, um die Schulabbruchquote in der EU zu senken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 31. Januar 2011 „Bekämpfung des Schulabbruchs – ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020“ [KOM(2011) 18 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

2009 haben etwa sechs Millionen junge Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, also 14,4 %, vorzeitig das Bildungssystem verlassen. Die Senkung der Quote des Schulabbruchs * in der Europäischen Union (EU) auf unter 10 % und die Erhöhung des Anteils der Hochschulabsolventen auf 40 % gehören zu den Zielen der Strategie Europa 2020.

Die Herausforderungen

Die Bekämpfung des Schulabbruchs ist zunächst eine Investition in die Zukunft. Die jungen Leute, die vorzeitig die Schule verlassen, sind eher von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Sie haben oftmals unsichere und schlechter bezahlte Beschäftigungen als diejenigen, die eine Ausbildung vorweisen können.

Ein Schulabschluss zahlt sich wirtschaftlich und sozial aus. Er sorgt für qualifizierte Arbeitnehmer, die einen Motor für Wachstum und Innovation darstellen.

Dank der positiven Wirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung trägt eine Verringerung der Schulabbruchquote zur Umsetzung weiterer Ziele der Strategie Europa 2020 bei, nämlich: eine Beschäftigungsquote von 75 % der 20-64-Jährigen zu erreichen und 20 Mio. Menschen aus der Armut zu retten.

Die Gründe

Schulabbruch ist das Ergebnis einer Reihe individueller, bildungsbedingter und sozioökonomischer Faktoren. Diese Merkmale unterscheiden sich je nach Land und Region.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Kinder aus sozial benachteiligten Kreisen mit niedrigem Bildungsstand eher Gefahr laufen, das Bildungssystem vorzeitig zu verlassen. Dasselbe gilt für Kinder mit Behinderungen, Kinder, die mit der öffentlichen Fürsorge aufgewachsen sind, und junge Menschen mit Migrationshintergrund. Außerdem sind Jungen mehr von diesem Phänomen betroffen als Mädchen.

Im Bildungsbereich kann sich der Übergang zwischen Schulen und anderen Bildungsniveaus für Schüler aus Risikogruppen als besonders schwierig erweisen.

Die Ansätze

Die Strategien zur Bekämpfung des Schulabbruchs müssen sich auf eine Analyse der nationalen, regionalen und lokalen Besonderheiten des Phänomens stützen. Sie müssen globaler Art sein und Politikbereiche wie Soziales, Jugend, Familie, Gesundheit und Beschäftigung umfassen.

Es muss sich um systematische Strategien handeln, die sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:

  • Prävention: die Entstehung von Bedingungen verhindern, die zu einem Schulabbruch führen;
  • Intervention: die Schwierigkeiten der Schüler angehen, sobald diese auftreten;
  • Kompensation: Schulabbrechern Möglichkeiten für die allgemeine und berufliche Bildung bieten.

Die Maßnahmen der EU

Die EU kann den Mitgliedstaaten dabei helfen, kohärentere und umfassende Strategien zu erarbeiten, um den Schulabbruch zu verringern.

Auf EU-Ebene werden verschiedene Maßnahmen vorgesehen:

  • Festlegung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für Strategien zur Bekämpfung des Schulabbruchs und bis 2012 Annahme umfassender nationaler Strategien in den Mitgliedstaaten;
  • Annahme einer Mitteilung zur frühkindlichen Erziehung und Betreuung, die deren Wirkung auf die Prävention von Schulabbruch unterstreichen wird;
  • Vorlage einer Mitteilung für eine neue europäische Agenda zur Integration, die das Thema Schulabbruch von Schülern mit Migrationshintergrund einbezieht;
  • Annahme einer Agenda zur Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit spezifischen Maßnahmen zur Verringerung der Abbruchquote;
  • Vorschlag einer Benchmark zur Messung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen;
  • Einrichtung einer Gruppe von Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, die dazu beitragen soll, wirksame Strategien und Verfahren zu ermitteln, mit denen gemeinsame Herausforderungen in den Mitgliedstaaten bewältigt werden können;
  • Organisation von Diskussionen und Konferenzen, um das Aufgreifen neuer politischer Ansätze und Maßnahmen zu verbessern und bewährte Verfahren hervorzuheben;
  • Intensivere Nutzung des Programms für lebenslanges Lernen und damit verbundener Programme im Bereich Forschung und Innovation, um innovative Ansätze zur Senkung der Schulabbrecherquote zu unterstützen;
  • Verbesserte Investitionen des Europäischen Strukturfonds zur Bekämpfung des Schulabbruchs.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Schulabbruch: Ausscheiden aus der allgemeinen oder beruflichen Bildung vor Abschluss der Sekundarstufe II oder einer gleichwertigen Stufe in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („Allgemeine und berufliche Bildung 2020“) [Amtsblatt C 119 vom 28.5.2009].

Letzte Änderung: 21.06.2011

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