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Mobilität junger Menschen

Diese Schlussfolgerungen betonen die Bedeutung der grenzüberschreitenden Mobilität junger Menschen für deren eigene Entwicklung sowie für die Entwicklung Europas. Sie fordern die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zur Förderung der Mobilität junger Menschen zu ergreifen und eine effiziente und sektorenübergreifende europäische Mobilitätspolitik zu schaffen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. November 2008 zur Mobilität junger Menschen [Amtsblatt C 320 vom 16.12.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mobilität junger Menschen ist wichtig, um ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu fördern, die gesellschaftliche und berufliche Eingliederung zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sicherzustellen. Ungeachtet des Erfolgs des Erasmus-Programms ist die Mobilität junger Menschen jedoch nicht sehr ausgeprägt.

Alle jungen Menschen in Europa sollten Mobilitätsmöglichkeiten haben. Dies sollte die physische Mobilität umfassen, was bedeutet, dass sich der junge Mensch in einem anderen europäischen Land aufhält, um zu studieren, ein Praktikum zu absolvieren, eine Freiwilligentätigkeit auszuüben oder einer sonstigen Ausbildung nachzugehen. Im Bildungsbereich kann außerdem die „virtuelle Mobilität“ zur Mobilität junger Menschen beitragen. Durch Mobilität können junge Menschen ihre Kenntnisse und Kompetenzen entwickeln und dadurch ihre Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit verbessern.

Eine europäische Mobilitätspolitik sollte sektorenübergreifend sein, für Maßnahmen zur Vorbereitung und Unterstützung der Mobilitätsphasen sorgen und die Anerkennung der dabei gewonnenen Ausbildungskenntnisse sowie die Entwicklung von Mobilitätsmöglichkeiten für Lehrer und Ausbilder fördern. Spezielle Aufmerksamkeit muss den jungen Menschen gelten, die aus einem benachteiligten Umfeld stammen oder besondere Bedürfnisse haben.

In diesem Sinne werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,

  • weitere Möglichkeiten für eine grenzüberschreitende Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Freiwilligentätigkeit zu schaffen und auf diese Weise Mobilität zu einem verbreiteten Phänomen zu machen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der aktuellen Programme der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Bildung, Jugend, Kultur, Bürgersinn und Forschung umzusetzen;
  • auf der Arbeit des Hochrangigen Experten-Forums aufzubauen, um die Beteiligung aller jungen Menschen an Mobilitätsprogrammen zu erleichtern und die Mobilität aller in der Bildung Beschäftigten zu verbessern;
  • auf verschiedenen Ebenen und im Rahmen von Partnerschaften mit verschiedenen Beteiligten aktiv zu werden, um mehr Mobilitätsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Hindernisse, die der Mobilität entgegenstehen, auszuräumen und die Anerkennung von grenzüberschreitenden Mobilitätsphasen sicherzustellen. Insbesondere sollten sie

  • die Mobilitätsmöglichkeiten erweitern, indem sie die aktive Koordination zwischen den Akteuren fördern, um so die Handhabung der öffentlichen Unterstützung für die Mobilität zu verbessern, und indem sie die einschlägigen EU-Programme nutzen, die Bedürfnisse benachteiligter junger Menschen berücksichtigen und die Schaffung neuer Mobilitätsmöglichkeiten unterstützen;
  • über Mobilitätsprogramme informieren, indem sie mit verschiedenen Mitteln für die Unterrichtung der jungen Menschen und ihrer Familien, des Schulpersonals und der Jugendleiter sorgen und die Durchführung der einschlägigen EU-Programme fördern;
  • die Verfahren vereinfachen, die zur Durchführung der EU-Programme, zur Schaffung einer Strategie finanzieller Anreize und zur Verbesserung der Anerkennung von in Mobilitätsphasen erbrachten Lernleistungen genutzt werden;
  • für Quellen zur Finanzierung der Mobilität sorgen, und zwar durch geeignete Finanzinstrumente der Gemeinschaft wie die Strukturfonds und durch die Förderung der öffentlichen und privaten Finanzierung, wobei benachteiligte junge Menschen oder junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen spezielle Unterstützung erhalten sollten;
  • die Anwendung der in der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität festgelegten Grundsätze auf die Mobilitätsprogramme verbessern, indem sie den Austausch bewährter Praktiken hinsichtlich der Aufnahmebedingungen, die Schaffung angemessener Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die – insbesondere sprachliche und kulturelle – Vorbereitung auf die Mobilität fördern;
  • für eine umfassendere Kenntnis der Mobilität junger Menschen sorgen, indem sie vergleichbare statistische Daten erstellen, vorliegende Erhebungen nutzen und eine Folgenabschätzung zum kulturellen, akademischen und beruflichen Nutzen der Mobilität durchführen.

Weiterhin wird die Kommission ersucht, einen Arbeitsplan für die Einbeziehung der grenzüberschreitenden Mobilität in andere EU-Programme aufzustellen. Diesbezügliche Informationen sollten dann möglichst weit verbreitet werden, um die Programme bei jungen Menschen bekannt zu machen. Zu diesem Zweck sollten nationale Informationsschalter und ein europäisches Mobilitätsportal für junge Menschen eingerichtet werden. Zusätzlich hat die Kommission vor Ende 2010 einen Zwischenbericht über die Entwicklung der Mobilität junger Menschen in Europa vorzulegen, dem regelmäßige Berichte folgen werden. Schließlich wird die Kommission aufgefordert, den nationalen Behörden und anderen Akteuren einen Leitfaden zu europäischen Maßnahmen, die für die Unterstützung der Mobilität genutzt werden können, zur Verfügung zu stellen und neue Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu prüfen.

Hintergrund

Der Europäische Rat hat im März 2008 beschlossen, eine „fünfte Grundfreiheit“ zu schaffen und die Hemmnisse zu beseitigen, die dem freien Verkehr von Wissen entgegenstehen. Das beinhaltet auch eine verbesserte grenzüberschreitende Mobilität von Studenten, Forschern, Wissenschaftlern und Lehrpersonal.

Letzte Änderung: 04.03.2009

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