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Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern

In dieser Mitteilung wird ein strategischer Rahmen für die Entwicklung eines Dialogs zwischen den Zivilgesellschaften der Europäischen Union (EU) und der Kandidatenländer festgelegt. Die Öffentlichkeit in den Mitgliedstaaten soll über die Auswirkungen der Erweiterung und die Öffentlichkeit in den Kandidatenländern über Geschichte, Funktionsweise und Werte der Union besser informiert werden. Dieser Dialog soll parallel zu den Beitrittsverhandlungen geführt werden und wird möglicherweise Neuausrichtungen erfordern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 29. Juni 2005: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern [KOM(2005) 290 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission will das bei der letzten Erweiterung aufgetretene Problem, dass die Bürger nicht ausreichend informiert und vorbereitet waren, beheben. Durch Aufnahme eines Dialogs mit der türkischen und der kroatischen Zivilgesellschaft will sie die Kontakte und den Erfahrungsaustausch verstärken sowie das gegenseitige Kennenlernen und das Verständnis füreinander fördern.

Die Kommission will eine möglichst weit gefasste Definition von Zivilgesellschaften *. Die Gemeinden und sonstigen lokalen Gemeinschaften sollen sich ebenfalls am Dialog beteiligen.

Das Konzept des Dialogs ist je nach Land - Kroatien oder Türkei - unterschiedlich. Die Kommission konzentriert sich stärker auf die Beziehungen zur Türkei. Sie schlägt vor, die laufenden Aktionen zu verstärken und durch neue zu ergänzen.

Ausbau der laufenden Aktionen

Kroatien

Die Union arbeitet mit der kroatischen Zivilgesellschaft im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zusammen (das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Kroatien ist am 1. Februar 2005 in Kraft getreten). Der Dialog wird durch die Beteiligung Kroatiens an verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen wie dem 6. FTE-Rahmenprogramm oder dem Tempus -Programm verstärkt.

Türkei

Bilaterale Maßnahmen mit der Türkei, die unter den zivilgesellschaftlichen Dialog fallen, wurden bereits von nationalen und gemeinschaftlichen Stellen entwickelt.

Die EU finanziert bereits mehrere Aktionen mit folgenden Zielen:

  • Entwicklung der Zivilgesellschaft durch ein Programm zur Förderung der NRO in dem Land, die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (IEDHR) sowie die EU-Heranführungshilfe;
  • Aufbau enger Beziehungen zu den Sozialpartnern und den zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Bereichen sozialer Dialog, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, wobei der Schwerpunkt auf dem Arbeitsrecht, der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierungen liegt;
  • Förderung der Teilnahme der Türkei an den Gemeinschaftsprogrammen im Bereich allgemeinen und beruflichen Bildung, d. h. den Programmen Socrates, Jugend und Leonardo da Vinci; auch wird geprüft, ob zusätzliche Heranführungsmittel bereitgestellt werden können, um mehr Stipendien finanzieren zu können; im akademischen Bereich besteht bereits das Jean-Monnet-Stipendienprogramm, das es türkischen Studenten ermöglicht, ihre Kenntnisse über die europäische Integration zu vertiefen; die Kommission will die Mittel für das Programm aufstocken und weitere Maßnahmen wie die Ausweitung des Programms auf Studienaufenthalte in der Türkei für Teilnehmer aus der EU prüfen;
  • Förderung der Marie-Curie-Aktionen, die ein zusammenhängendes Paket strukturierter Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität der Forscher darstellen; diese Maßnahmen dienen der Entwicklung und Weitergabe von Forschungskompetenzen, der Konsolidierung und Ausweitung der Laufbahnaussichten für Forscher sowie der Förderung von Spitzenleistungen in der europäischen Forschung.

Einführung neuer Maßnahmen

Bei dem zivilgesellschaftlichen Dialog handelt es sich um einen langfristigen Prozess, der sich entsprechend den Bedürfnissen der Zivilgesellschaften entwickelt. Die Kommission erwartet von den zivilgesellschaftlichen Akteuren, dass sie den Dialog aktiv vorantreiben.

Kroatien

Die weitere Entwicklung des zivilgesellschaftlichen Dialogs mit Kroatien wird von der Vertiefung der Beziehungen dieses Landes zur EU, dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit und dem Fortschreiten des regionalen Aussöhnungsprozesses abhängen. Nach Auffassung der Kommission wäre es wünschenswert, dass sich der Dialog auf die praktischen Auswirkungen des Beitrittsprozesses konzentriert. Sie schlägt daher vor, die Kontakte zwischen den Sozialpartnern, den Medien, den NRO sowie den Religionsgemeinschaften in Kroatien und der EU auszubauen.

Türkei

Die Kommission beabsichtigt, mit einer Reihe von Maßnahmen die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU in folgenden Bereichen auszubauen:

  • langfristige Partnerschaften zwischen Organisationen: Einführung eines Zuschussprogramms, mit dem es den Organisationen der türkischen Zivilgesellschaft ermöglicht wird, mit entsprechenden Organisationen in der Union gemeinsame bilaterale Austauschprojekte zu finanzieren. Das Programm richtet sich insbesondere an die Berufsverbände und Sozialpartner. Vorrang wird Projekten eingeräumt, die auf den Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen den Organisationen abzielen.
  • Gleichstellung: Die Union hält es für wünschenswert, dass die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft gestärkt wird und Probleme wie die häusliche Gewalt überwunden werden. Die Kommission wird bei allen Maßnahmen auf Gleichstellung und Chancengleichheit achten.
  • Handelsbeziehungen: Die Einsetzung eines Wirtschaftsrates EU-Türkei, der als Forum für die größten in der Türkei tätigen EU-Unternehmen sowie für die wichtigsten in der EU tätigen türkischen Unternehmen dienen könnte, wird geprüft. Er könnte ein Verbindungsglied zwischen den Organisationen in der EU und den lokalen Wirtschaftsverbänden sein und zum Ausbau von Handel und Investitionen beitragen.
  • Zusammenarbeit zwischen den Kommunen: Die Kommission möchte Städtepartnerschaften zwischen der Türkei und der Union unterstützen und insbesondere Kommunen in entlegenen oder benachteiligten Regionen in die im Rahmen des Dialogs durchgeführten Maßnahmen einbeziehen. Die Türkei könnte sich an dem für den Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagenen Programm „ Bürger für Europa " beteiligen, mit dem eine aktive europäische Bürgerschaft gefördert werden soll.
  • Austauschprogramme für Jugendliche, Studierende und Berufstätige: Die Kommission wird die Wirksamkeit der bisherigen Mechanismen evaluieren und neue Projekte prüfen. Sie will eine engere institutionelle Zusammenarbeit zwischen Hochschulen in der EU und der Türkei fördern. So könnten gemeinsame unabhängige Hochschuleinrichtungen geschaffen werden, die Studierenden aus der Türkei und der EU offen stünden und in denen gemeinsame Forschungen und Veröffentlichungen erfolgen könnten.
  • Kultur und Medien: Die Kommission wird alles tun, um eine öffentliche Debatte zu fördern. Vorgesehen ist die Schaffung von Internet-gestützten Plattformen und einer Website. In Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Mitgliedstaaten wird sie Projekte unterstützen, die den Erwerb von Sprachkenntnissen und des Dolmetschen/Übersetzen ins Türkische und aus dem Türkischen fördern sollen. Sie wird sich an der Finanzierung von Fernsehsendungen beteiligen, die über die Gesellschaft in der Türkei und in den EU-Mitgliedstaaten informieren. Unterstützt werden sollen auch Partnerschaftsprojekte von Fernsehgesellschaften aus der Türkei und der EU, die die Produktion gemeinsamer Sendungen zum Ziel haben. Ein Seminarprogramm für Journalisten aus der Türkei und der EU soll organisiert werden, durch das insbesondere die direkten Kontakte zwischen Journalistenverbänden aus der Türkei und der EU gefördert werden sollen.

Die Kommission weist darauf hin, dass im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Dialogs auch religiöse Themen behandelt werden sollten und daher die Kirchen und sonstigen religiösen Organisationen und Vereinigungen in den Dialog einbezogen werden sollten.

Durchführungsmodalitäten

Die Kommission wird regelmäßig Persönlichkeiten aus der Türkei und der EU konsultieren, die aufgrund ihres Fachwissens über die Beziehungen zwischen der Union und der Türkei ausgewählt werden.

Die Maßnahmen werden grundsätzlich aus den Mitteln der Heranführungshilfe für die betreffenden Länder finanziert und möglicherweise durch Beiträge öffentlicher oder privater Einrichtungen und der Kommission ergänzt. Bei den Gemeinschaftsprogrammen leisten die Kandidatenländer einen eigenen Finanzierungsbeitrag, der zum Teil aus Mitteln der Heranführungshilfe gedeckt wird.

Zur Durchführung der Projekte wird sich die Kommission so weit wie möglich auf ihre bestehenden Strukturen und Ressourcen stützen. Es wäre wünschenswert, wenn die Mitgliedstaaten die Visa-Verfahren für die Teilnehmer an dem zivilgesellschaftlichen Dialog erleichtern würden.

Monitoring und Berichterstattung

Die Kommission gewährleistet ein regelmäßiges Monitoring der durchgeführten Maßnahmen und ihrer Ergebnisse. Diesbezügliche Informationen sind auf der Website „Europa" abrufbar. Ein besonderes Monitoring erfolgt zu den gegenseitigen Wahrnehmungen, um die weitere Strategie zu bestimmen.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Zivilgesellschaft: Alle gesellschaftlichen Organisationen außerhalb des Staates und der öffentlichen Verwaltung unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft darin freiwillig oder obligatorisch ist (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Organisationen, die im weiteren Sinne soziale und wirtschaftliche Akteure vertreten, Nichtregierungsorganisationen, gemeinschaftliche Organisationen, über die sich die Bürger am kommunalen Leben beteiligen, Glaubensgemeinschaften und Medien)

Letzte Änderung: 23.01.2007

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