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Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich

1) ZIEL

Bewertung der Ergebnisse, die durch die Aktionspläne für den Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich der Kandidatenländer erzielt wurden und Überprüfung der Einhaltung der in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002 über die Aktionspläne für den Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich und die Überwachung der von den verhandelnden Ländern in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen [KOM (2002) 256 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Der Aufbau angemessener Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich ist für die Kandidatenländer von zentraler Bedeutung, damit sie das EU-Recht vom Tage ihres Beitritts an um- und durchsetzen können. Damit sind diese Kapazitäten für den Erfolg des Erweiterungsprozesses von entscheidender Bedeutung.

Die Europäische Kommission verfolgt den Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich der Kandidatenländer seit 1997. 2001 kündigte sie in ihrem Strategiepapier über die Erweiterung an, dass sie für jedes verhandelnde Land einen Aktionsplan auf den Weg bringen werde, um die Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich auszubauen. Diese Pläne sind seit Anfang 2002 in Kraft. In der vorgenannten Mitteilung werden die in diesem Zusammenhang vollendeten Maßnahmen und die Fortschritte geprüft, die mit Blick auf die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erzielt wurden.

Die Pläne für 2002 sind mit einer besonderen Finanzhilfe in Höhe von 250 Millionen Euro ausgestattet. Da die Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich an die sich wandelnden Erfordernisse im Zusammenhang mit der Übernahme des Besitzstands angepasst werden müssen - ein Prozess, der nicht mit dem Beitritt endet -, regt die Kommission an, diese Finanzhilfe mittels einer Übergangsfazilität in Höhe von 380 Millionen Euro beizubehalten und sie für diejenigen Maßnahmen vorzubehalten, die nicht aus den Strukturfonds finanziert werden können.

Die Aktionspläne

Die Beitrittspartnerschaften bilden den Ausgangspunkt der Aktionspläne für den Ausbau der Kapazitäten im Verwaltungs- und Justizbereich. Alle Prioritäten aus den Beitrittspartnerschaften, die mit dem Ausbau dieser Kapazitäten zusammenhängen, wurden in die Aktionspläne aufgenommen.

In den Aktionsplänen ist für jede Priorität Folgendes zusammengefasst:

  • die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen;
  • die zur Durchführung vorgesehenen Maßnahmen;
  • die laufende oder geplante Gemeinschaftshilfe, einschließlich aller zusätzlichen Hilfen, die im Rahmen des Programms Phare für den Ausbau der Institutionen bereitgestellt werden;
  • die zur Bewertung des Stands der Vorbereitungen der einzelnen Länder erforderlichen Überwachungsmaßnahmen.

Die Aktionspläne haben folgende Themen zum Gegenstand:

  • die politischen Kriterien von Kopenhagen: Stärkung der öffentlichen Verwaltung, Reform des Justizsystems, Aufbau von Kapazitäten zur Korruptionsbekämpfung, Achtung der Menschenrechte und Minderheitenschutz;
  • die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen: Aufbau eines Grundstücksmarktes und von Land- und Eigentumsregistern, Umsetzung des Konkursrechts, Schaffung eines unternehmerfreundlichen Umfelds, Reform des Finanzsektors, Reform der öffentlichen Finanzverwaltung;
  • Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts: Umsetzung der Wettbewerbsregelungen, Ausbau der Verkehrsstrukturen, Ausbau der Kapazitäten der Finanz- und Zollbehörden, Einrichtung oder Ausbau von Regulierungsbehörden in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation, Postdienstleistungen und audiovisuelle Dienste;
  • Gewährleistung nachhaltiger Lebensbedingungen: Stärkung der Verwaltungsstrukturen für die gemeinsame Agrarpolitik, Stärkung der Verwaltungsstrukturen im Fischereibereich, Einrichtung von mit der Verwaltung der Struktur- und der Kohäsionsfonds betrauten Stellen, Ausbau der Kapazitäten zur Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften für die Bereiche Umwelt, Verkehrssicherheit und nukleare Sicherheit, Anwendung der Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz;
  • Gewährleistung des Schutzes der Bürger: Ausbau des Justizsystems, Bekämpfung der Korruption, Entwicklung von Kapazitäten zur Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands der Bereiche Justiz und Inneres, Modernisierung der Nahrungsmittelverarbeitungsunternehmen, Verstärkung der Kontrollen zur Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit;
  • Gewährleistung einer ordentlichen Verwaltung der Gemeinschaftsmittel: Verstärkung der Einrichtungen zur Kontrolle der öffentlichen Finanzen, Ausbau der Kapazitäten im Bereich Statistik.

Die verstärkte Überwachung

Parallel zu den Aktionsplänen wird verstärkt überwacht, ob die Kandidatenländer die im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Die Berichte zur Bewertung der von den einzelnen Ländern im Hinblick auf den Beitritt erzielten Fortschritte, die die Kommission jährlich veröffentlicht, werden durch in den Aktionsplänen angegebene Überwachungsmaßnahmen (z.B. Peer Reviews) ergänzt.

Die verstärkte Überwachung hat gezeigt, dass die Kandidatenländer die im Rahmen der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen größtenteils erfüllen und auch den Zeitplan einhalten. In einigen Bereichen sind allerdings zusätzliche Anstrengungen erforderlich. In der Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Verhandlungskapitel vorgenommen und angegeben, ob sie vorübergehend abgeschlossen sind, welche Länder beteiligt sind und wie lange die Übergangszeiten gelten. Den Bereichen Nahrungsmittelsicherheit und ordentliche Verwaltung der Gemeinschaftsmittel ist den Ergebnissen der Mitteilung zufolge noch besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 10.07.2002

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