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Malta - Regionalpolitik

Kurzfristige Prioritäten:

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Entwicklung einer nationalen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um interne Ungleichgewichte zu verringern und Malta auf den Einsatz der Strukturfonds vorzubereiten, einschließlich der Schaffung von Strukturen für Überwachung, Analyse und Bewertung.

Bewertung (November 2001)

Malta hat noch keinen abschließenden Nationalen Entwicklungsplan für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ausgearbeitet. Erste Maßnahmen zur Schaffung der Verwaltungsstrukturen für die Durchführung der Strukturfonds sind jedoch angelaufen.

Bewertung (Oktober 2002)

Malta hat bei der Vorbereitung auf die Umsetzung einer Regionalpolitik, die darauf ausgerichtet ist, die regionalen Ungleichgewichte zu reduzieren, wesentliche Fortschritte erzielt. Was die territoriale Gliederung betrifft, so ist die vorläufige Gebietseinteilung des Landes nach der NUTS-Systematik ("Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik") vorgenommen worden: Malta als Ganzes wird als eine Region auf den Ebenen I und II eingestuft, die sich aus zwei Regionen der Ebene III (Malta einerseits und Gozo und Comino andererseits) zusammensetzt. Die dem Amt des Premierministers unmittelbar unterstellte Direktion für Regionalpolitik wurde als Verwaltungsbehörde benannt, die für internationale Beziehungen zuständige Direktion im Finanzministerium übernimmt die Rolle der Zahlstelle. Das Personal in diesen Verwaltungsstrukturen wurde erheblich aufgestockt und hat an allgemeinen und besonderen Schulungen teilgenommen, von denen einige im Ausland stattfanden. Im Bereich der Programmplanung ist Malta dabei, seinen nationalen Entwicklungsplan für den Zeitraum 2003-2006 fertig zu stellen. Malta hat mit der Ausarbeitung des einheitlichen Programmplanungsdokuments (EPPD) begonnen. Im April 2002 wurde eine Studie zur Ermittlung der besonderen Bedürfnisse der Insel Gozo abgeschlossen, auf deren Grundlage innerhalb des EPPD ein auf die besondere Situation dieser Insel ausgerichteter Schwerpunkt festgelegt werden soll. Zur Gewährleistung der Anwendung des Partnerschaftsprinzips wurden sektorale Arbeitsgruppen eingerichtet. Im Bereich der Begleitung und Bewertung wurde ein interministerieller Ausschuss eingesetzt, der für die Koordinierung der Ministerien untereinander sorgt und als Haupt-Begleitausschuss fungiert. Dagegen sind beim rechtlichen Rahmen sowie in den Bereichen finanzielle Abwicklung und Finanzkontrolle sowie Statistiken keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen.

Malta hat die Verhandlungen über das Kapitel "Regionalpolitik" vorläufig abgeschlossen, ohne eine Übergangsregelung zu beantragen. Malta ist bei der Vorbereitung auf die Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts im Allgemeinen weit fortgeschritten. Damit Malta den Anforderungen des gemeinschaftlichen Besitzstandes in vollem Umfang nachkommt, bedarf es dennoch weiterer Fortschritte beim Ausbau der Verwaltungskapazität und bei der Aufteilung der Zuständigkeiten unter den mit der Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds betrauten institutionellen Strukturen. Malta muss außerdem seine Kapazität im Bereich der Programmplanung verstärken. Weiterer Fortschritte bedarf es ferner bei der technischen Vorbereitung der Projekte, die für eine künftige Kofinanzierung in Frage kommen ("Projekt-Pipeline"). Was das Partnerschaftsprinzip anbelangt, so muss der Unterausschuss des maltesischen Rates für wirtschaftliche und soziale Entwicklung einsatzbereit werden. Die Arbeiten zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Anforderungen des Besitzstandes in Bezug auf Begleitung und Bewertung sind fortzusetzen. Dies gilt besonders für die Ex-ante-Bewertung des EPPD, die Festlegung von Schlüsselindikatoren und die Erhebung der relevanten statistischen Daten. Im Bereich der finanziellen Abwicklung und Finanzkontrolle hat Malta gute Fortschritte gemacht. Die maltesische Regierung ist dabei, die endgültige Form der spezifischen Verfahren bezüglich Finanzkontrolle, Rechnungsprüfung, Ausgabenbescheinigung und Korrektur von Unregelmäßigkeiten auszuarbeiten. Bei der für Innenrevision und Ermittlungen zuständigen Direktion handelt es sich um eine dem Amt des Premierministers zugeordnete unabhängige Stelle, die für die Bewertung der Verwendung der Strukturfonds- und Kohäsionsfondsmittel zuständig ist. Für die Zwecke der Haushaltsplanung verfügt Malta über ein System aus Geschäftsplänen mit dreijähriger Laufzeit. Dieses System bietet ausreichende Flexibilität, um Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Fonds und Förderschwerpunkten vornehmen zu können. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um das System der Erhebung und Verarbeitung statistischer Angaben zu verbessern.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 2000/249/EG vom 20.3.2000Amtsblatt L 78 vom 29.3.2000

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1751Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1407Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1206Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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