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Slowenien - Eigentumsrecht

Kurzfristige Prioritäten:

  • Klärung der Lage im Hinblick auf die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf das Recht der Bürger der Europäischen Union, Immobilien zu erwerben.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Angleichung des Gesellschafts- und Buchführungsrechts;
  • Angleichung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum.

Bewertung (Oktober 1999)

Das Ziel in diesem prioritären Bereich wurde erreicht.

Seit dem 1. Februar 1999 muss Slowenien infolge des Inkrafttretens des Europa-Abkommens „den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die seit drei Jahren ständig im gegenwärtigen Hoheitsgebiet der Republik Slowenien wohnhaft sind, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ab Inkrafttreten des Assoziationsabkommens das Recht gewähren, Immobilien in Slowenien zu erwerben" (Absatz 2 in Anhang XIII des Abkommens). Zur Umsetzung dieser Bestimmung hat Slowenien im Februar 1999 ein neues Gesetz zur Bestimmung des Begriffs der Gegenseitigkeit sowie die Regeln zur Begründung des ständigen Wohnsitzes verabschiedet.

Darüber hinaus wurden noch andere Maßnahmen, u. a. im Bereich der Aus- und Weiterbildung, durchgeführt.

Bewertung (November 2000)

Die im Bereich des Gesellschafts- und Buchführungsrechts bestehenden Rahmenvorschriften entsprechen im Großen und Ganzen dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Auf dem Gebiet der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum ratifizierte Slowenien den Urheberrechtsvertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und verabschiedete das Gesetz zur Ratifzierung des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger.

Bewertung (November 2001)

Im Januar 2001 verabschiedete Slowenien das Gesetz zur Änderung des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte. Mit diesem Gesetz wurden die slowenischen Vorschriften an die Richtlinien über den Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichen Eigentum und verwandter Schutzrechte, über den rechtlichen Schutz der Dienste, die einer Zugangskontrolle unterliegen, und über den rechtlichen Schutz von Datenbanken angeglichen.

Bewertung (Oktober 2002)

Beim Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum wurde die Rechtsangleichung durch die Übernahme von Bestimmungen aus internationalen Übereinkommen vorangebracht. 2002 wurden das Patentübereinkommen, der Genfer Vertrag über das Markenrecht und das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle ratifiziert und das Gesetz zur Ratifizierung des Patentrechtvertrags und der entsprechenden Durchführungsvorschriften verabschiedet.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/268/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/859/EG vom 06.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Europa-Abkommen zwischen der EG und SlowenienAmtsblatt L 51 vom 26.2.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2010 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 709 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 512 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 712 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEC(2001) 1755Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEC(2002) 1411Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1208Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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