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Die Beitrittspartnerschaft mit Slowenien

Mit der Beitrittspartnerschaft sollen die Bemühungen der Behörden des Bewerberlandes um die Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt werden. Sie bildet die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe, die aus Gemeinschaftsfonds (etwa Phare-Programm) finanziert wird. Sie regelt die Prioritäten für die Vorbereitung des Landes auf den Beitritt, insbesondere die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, im Einzelnen. Nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrages am 16. April 2003 und dem offiziellen Beitritt des Landes zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 ist die Beitrittspartnerschaft erloschen.

In ihrer Mitteilung „ Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

  • die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einem einheitlichen Rahmenwerk, nämlich den Beitrittspartnerschaften, zusammenfassen,
  • die Beitrittskandidaten mit den Verfahren und den Politiken der Europäischen Union vertraut machen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit einräumen, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen.

1) ZIEL

Ziel der Beitrittspartnerschaft (im März 1998 angenommenen und im Dezember 1999 und 2002 geänderten) ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Sloweniens auf Beitritt zur Europäischen Union ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Sloweniens bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Die Beitrittspartnerschaft liefert ein Rahmenwerk für das politische Instrumentarium zur Unterstützung der Beitrittskandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft.

Dieses Instrumentarium umfasst unter anderem ein (im Mai 2002 überarbeitetes) Nationales Programm für die Übernahme des Acquis communautaire, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, die Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie weitere sektorspezifische Programme, die für die Teilnahme an den Strukturfonds nach dem Beitritt nötig sind sowie die Umsetzung von ISPA et und SAPARD vor dem Beitritt. Im Jahr 2002 wurde ausgehend von der Beitrittspartnerschaft ein Aktionsplan zur Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Gerichten in Slowenien ausgearbeitet.

Dieses Instrumentarium ist nicht Bestandteil der vorliegenden Partnerschaft, doch seine Prioritäten stehen mit ihr in Einklang.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Slowenien überwacht.

2) DIE PRIORITÄTEN

Die für Slowenien festgelegten Prioritäten wurden in zwei Gruppen eingeteilt. Die Maßnahmen in Bezug auf die Prioritäten der ersten Gruppe sollten im Laufe des Jahres 2000 abgeschlossen oder vorangebracht werden. Die Maßnahmen der zweiten Gruppe sollen vor Ende 2003 abgeschlossen sein.

Slowenien hat die mit den wirtschaftlichen und politischen Kriterien verbundenen Prioritäten teilweise eingehalten. Vollständig oder weitestgehend eingehalten hat das Land die Prioritäten im Zusammenhang mit der Freizügigkeit, dem freien Kapitalverkehr, der Landwirtschaft, den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Energie, Zollunion, Außenbeziehungen und Finanzkontrolle. Die übrigen Prioritäten der Partnerschaft wurden zumindest in Teilen verwirklicht.

Die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 geändert (siehe Anhang des Beschlusses 1999/859/EG, Seite 3). Im Februar 2002 wurde eine letzte Änderung veröffentlicht (Beschluss 2002/94/EG). Diese wird von der Kommission in ihrem Bericht 2002 noch nicht als Bewertungsgrundlage herangezogen.

Als prioritäre Bereiche wurden festgelegt (aktualisierte Informationen finden Sie unter die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes):

3) FINANZRAHMEN

Phare

Für 2000 beliefen sich die Zuweisungen aus dem Programm Phare auf 33,4 Mio. . Zusätzlich wurden 7 Mio. Euro für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereitgestellt. Im Rahmen von Phare 2001 wurden Slowenien 21,3 Mio. gewährt. Zusätzlich werden 7 Mio. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereitgestellt. Aus Phare 2002 wurden Slowenien 18 Mio. gewährt sowie 16,9 Mio. im Rahmen der zusätzlichen Fazilität zur Stärkung der Institutionen. Ergänzend dazu erhielt das Land 7 Mio. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit seinen Nachbarländern.

Die Behörden des Partnerlandes sind für die Auftragsvergabe und die Auszahlung der Hilfe zuständig. Gemäß der Haushaltsordnung der Europäischen Gemeinschaft muss die Kommission jedoch die Vergabeverfahren überwachen und allen vom Partnerland unterzeichneten Verträgen, für die PHARE-Mittel bereitgestellt werden, zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, Ex-post-Kontrollen der Verträge vorzunehmen, wenn die Kommission die Finanzkontrolle des Partnerlandes für unzureichend erachtet.

Von 2000 bis 2002 belief sich die jährliche Finanzhilfe insgesamt auf folgende Beträge: PHARE 25 Mio. jährlich; SAPARD 6,5 Mio. jährlich; ISPA zwischen 10,8 und 21,7 Mio. jährlich. Im Jahr 2002 gewährte SAPARD Slowenien 6,6, Mio. . ISPA stellte 2002 zwischen 10,9 und 21,8 Mio. bereit.

4) BEZUG

Beschluss 98/268/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/859/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2010 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 709 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 512 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 712 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg.- SEK(2001)1755Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/94/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002)1411Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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