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Die Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Der Zweck der Beitrittspartnerschaft besteht darin, die rumänischen Behörden bei ihren Bemühungen um die Erfüllung der Beitrittskriterien zu unterstützen. Im Einzelnen sind darin die Prioritäten für die Beitrittsvorbereitungen aufgeführt, insbesondere im Hinblick auf die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands. Die Beitrittspartnerschaft bildet ferner die Grundlage für die Planung der aus Gemeinschaftsmitteln gewährten Heranführungshilfen (z. B. Programm PHARE). Am 25. April 2005 unterzeichnete Rumänien seinen Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union. Nun gilt es den Vertrag zu ratifizieren, damit Rumänien am 1. Januar 2007 als neues Mitglied der Europäischen Union begrüßt werden kann.

In ihrer Mitteilung „ Agenda 2000 " hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschlägen zur Intensivierung der Heranführungsstrategie für alle beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) formuliert. Diese Strategie soll ein kohärentes Programm für die Vorbereitung der betreffenden Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union bieten und insbesondere

  • die verschiedenen Formen der Heranführungshilfen der Europäischen Union in einem einheitlichen Rahmenwerk, nämlich den Beitrittspartnerschaften, zusammenfassen,
  • die Beitrittskandidaten mit den Verfahren und den Politiken der Europäischen Union vertraut machen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit einräumen, sich an Programmen der Gemeinschaft zu beteiligen.

ZIEL

Ziel der im März 1998 geschlossenen und im Dezember 1999, im Januar 2002 und im Mai 2003 geänderten Beitrittspartnerschaft ist es, in einem einheitlichen rechtlichen Rahmen die in dem Fahrplan, dem regelmäßigen Bericht 2003 der Kommission über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt ermittelten prioritären Bereiche mit Handlungsbedarf, die für die Unterstützung Rumäniens bei der Erfüllung dieser prioritären Aufgaben zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie die Bedingungen für diese Hilfe festzulegen. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden.

Solche Instrumente sind u. a. ein Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Im Jahr 2002 diente die Beitrittpartnerschaft als Bezugsrahmen für die Erstellung eines Aktionsplans zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz in Rumänien.

Diese Instrumente sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, doch sind beide in ihren Prioritäten vereinbar.

Die Verwirklichung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Rumänien überwacht.

DIE PRIORITÄTEN

Die Fortschritte im Hinblick auf die prioritären Ziele der Beitrittspartnerschaft wurden im Dezember 1999 einer Bewertung unterzogen (vgl. Beschluss 1999/852/EG des Rates, Anhang, S. 3). Eine letzte Bewertung wurde im Mai 2003 veröffentlicht (Beschluss 2003/397/EG), auf die sich die von der Kommission durchgeführte Evaluierung im Bericht des Jahres 2003 stützt.

In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft sind die Prioritäten festgelegt, die Rumänien im Zeitraum 2003- 2004 vollständig oder weitgehend verwirklichen sollte. Sie wurden von der Union und Rumänien gemeinsam festgelegt. Der Umfang der Rumänien gewährten Hilfe wird von der Umsetzung dieser Prioritäten abhängen.

Rumänien hat bereits mit der Umsetzung der in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten begonnen. Dabei hat es Fortschritte allgemeiner Art erzielt, doch sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um die für den Zeitraum 2003-2004 gesteckten Ziele zu erreichen. So hat Rumänien zur Stärkung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung umfangreiche Reformen in den Bereichen öffentlicher Dienst, Korruptionsbekämpfung und Justiz auf den Weg gebracht. Was die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten angeht, sind weitere Fortschritte zu verzeichnen. Nun sollte die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Umsetzung dieser Reformen und die Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften gerichtet werden. Was Strukturreformen betrifft, wurden im Industrie- und im Energiebereich bedeutende Privatisierungen vorgenommen. Um gegen die auflaufenden Rückstände und die geringe Bereitschaft zur Eröffnung von Insolvenzverfahren vorzugehen, sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich. Rumänien ist bei der Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands gut vorangekommen. Zur wirksamen Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, die aus den während der Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen erwachsen, bedarf es jedoch weiterer erheblicher Anstrengungen. Um die Verpflichtungen erfüllen zu können, sollten insgesamt sowohl die Rechtsangleichung als auch die Verwaltung verbessert werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter Übernahme des gemeinsamen Besitzstandes.

FINANZRAHMEN

Die Unterstützung, die im Rahmen des Programms PHARE und der anderen Heranführungsinstrumente gewährt wird, konzentriert sich auf die Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft genannten Prioritäten.

Phare

Im Zeitraum 1992-2003 wurden für Rumänien PHARE-Mittel in Höhe von 2,1 Mrd. bereitgestellt, wobei sich die Mittel für 2003 auf 283 Mio. beliefen

. 2004 werden ungefähr 160 Mio. bzw. 40 % der gesamten Phare-Mittel dem Teilprogramm für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen des Nationalen Phare-Programms zugewiesen. Damit erhöht sich die Mittelzuweisung gegenüber dem Vorjahr um 48 Mio. .

Das Phare-Programm 2004 ist vorrangig auf folgende Maßnahmen ausgerichtet:

  • Politische Kriterien: Hier liegt der Schwerpunkt auf den Mehrjahresprogrammen zur Stärkung der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz, zur Unterstützung der Minderheiten und der Zivilgesellschaft, zur Bekämpfung von Korruption und Betrug, zur Verbesserung der Haftbedingungen und Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit (50 Mio.).
  • Wirtschaftliche Kriterien: Fortsetzung der intensiven Förderung eines einheitlichen, effizienten und zweckmäßigen Katasters und Systems zur Registrierung von Grundeigentumsrechten als Grundlage für die Gemeinschaftsförderung, z. B. in der Landwirtschaft, und zur Gewährleistung der Sicherheit von Investitionen (4,5 Mio.). Erfüllung der sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtungen: Partnerschaften („Twinning")

technische Hilfe und Investitionen werden hauptsächlich in folgenden vier prioritären Bereichen bereitgestellt, die ebenfalls Gegenstand mehrjähriger Programme sind: öffentliche Finanzen, Landwirtschaft, Umwelt und Grenzverwaltung. Weitere Bereiche wie Binnenmarkt, Wettbewerb, Statistik, Sozialpolitik und Beschäftigung, Energie, Verkehr, Verbraucherschutz, Justiz und Inneres sowie die audiovisuellen Medien werden gezielt mit Mitteln aus dem Haushalt 2004 unterstützt (155,4 Mio.).

  • Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt: Die Förderung ist stark auf den drei Jahre umfassenden Nationalen Entwicklungsplan abgestimmt, den die rumänische Regierung im Dezember 2003 angenommen hat (160,1 Mio.).

Weitere 28 Mio. Mittel werden zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für entsprechende Programme an den Grenzen Rumäniens zu Ungarn (5 Mio.), zu Bulgarien (8 Mio.), zu Moldau (5 Mio.), zu Serbien und Montenegro (4 Mio.) und zur Ukraine (6 Mio.) finanziert.

Heranführungshilfe

Ab dem Jahr 2000 umfasst die Heranführungshilfe ebenfalls ein Instrument für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (SAPARD) und ein strukturpolitisches Instrument (ISPA), das sich auf umwelt- und verkehrspolitische Maßnahmen konzentriert. Die im Juni 1999 erlassene Verordnung zur Koordinierung der Hilfe im Rahmen von PHARE, SAPARD und ISPA eröffnet der Kommission die Möglichkeit, Ex-post-Kontrollen der Verträge vorzunehmen, wenn die Kommission die Finanzkontrolle des Partnerlandes für ausreichend erachtet.

Von 2000 bis 2002 belief sich die Finanzhilfe insgesamt auf 1,89 Mrd. Euro: Phare 242 Mio. Euro, SAPARD 150 Mio. Euro und ISPA zwischen 208 Mio. und 270 Mio. Euro. Im Rahmen von SAPARD 2003 wurden ungefähr 162,2 Mio. für Rumänien bereitgestellt. Die im Rahmen von ISPA bereitgestellten Mittel beliefen sich im selben Zeitraum auf 255,1 Mio. .

Die Mittelzuweisung der Gemeinschaft für Rumänien im Rahmen von SAPARD beläuft sich 2004 auf 158,7 Mio. . Der Schwerpunkt des SAPARD Programms 2004 liegt auf der Verbesserung der Mittelausschöpfung, insbesondere der Mittelzuweisungen im Rahmen des Programms von 2000, das vorsieht, Mittelbindungen für Restmittel, die bis Ende 2004 nicht in Anspruch genommen wurden, aufzuheben. Im Dezember 2003 wurde der SAPARD-Stelle die Akkreditierung für die Durchführung folgender zusätzlicher Maßnahmen erteilt: „Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe", „Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit" und „Förderung der Berufsbildung". Aufgrund dieser Akkreditierung verwaltet die Stelle nun 80% der für Rumänien im Rahmen des Programms vorgesehenen Mittel.

m Mittelpunkt der ISPA-Programmplanung stehen die nationalen Strategiepapiere für Verkehr und Umwelt, die Rumänien 2000 fertig gestellt hat. Die Strategien für den Umwelt- und Verkehrsbereich werden gegenwärtig überarbeitet.

Die strategischen Ziele im Verkehrsbereich sind darauf ausgerichtet, schwerwiegende Mängel im Straßen- und Schienennetz zu beheben und insbesondere die durch das Land führenden transeuropäischen Korridore zu modernisieren. Weitere Schwerpunktbereiche sind die Bewältigung der starken Verkehrszunahme in Ballungsgebieten und die stärkere Nutzung von Wasserwegen. Im Jahr 2004 wurden insgesamt Mittelbindungen in Höhe von 272,3 Mio. für Verkehrsprojekte (149,6 Mio.) und Umweltprojekte (122,7 Mio.) genehmigt.

BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2003 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

PARTNERSCHAFT FÜR DEN BEITRITT

Beschluss 98/261/EG vom 30.03.1998Amtsblatt L 121 vom 23.04.1998

Beschluss 1999/852/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Beschluss 2002/92/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Beschluss 2003/397/EG vom 19.5.2003Amtsblatt L 145 vom 12.6.2003

REGELMÄSSIGE BERICHTE

Bericht der Kommission KOM(98) 702 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 510 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 710 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Beschluss 2002/92/EG vom 28.1.2002Amtsblatt L 44 vom 14.2.2002

Bericht der Kommission KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

MONITORINGBERICHTE NACH UNTERZEICHNUNG DES BEITRITTSVERTRAGS

Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union - Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005

Im Anschluss an die Zustimmung des Europäischen Parlaments vom 13. April 2005 hat Rumänien am 25. April 2005 in Luxemburg seinen Beitrittsvertrag zur Europäischen Union unterzeichnet. Der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union ist für den 1. Januar 2007 vorgesehen.

Umfassender Monitoringbericht der Europäischen Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354]

Monitoring-Bericht von Mai 2006 der Kommission KOM(2005) 534 endg. - SEK(2006) 596Mitteilung der Kommission vom 16. Mai 2006, „Monitoring-Bericht von Mai 2006 der Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens" [KOM(2006) 214 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung Mitteilung der Kommission vom 26. September 2006 - Monitoring-Bericht über den Stand der Beitrittsvorbereitungen Bulgariens und Rumäniens [KOM (2006) 0549 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 23.01.2007

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