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Lettland - Binnenmarkt

Kurzfristige Prioritäten:

  • weitere Rechtsangleichung insbesondere in den Bereichen geistiges und gewerbliches Eigentum, öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen und indirekte Steuern;
  • Verabschiedung eines Gesetzes über staatliche Beihilfen;
  • Verbesserung der Bestandsaufnahme der staatlichen Beihilfen;
  • Stärkung der neuen Kartellbehörde.

Bewertung (Oktober 1999)

Diese prioritären Ziele wurden teilweise erreicht.

Bei der Rechtsangleichung wurden in allen einschlägigen Bereichen Fortschritte erzielt. Jedoch sind weitere Anstrengungen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, indirekte Steuern, Versicherungswesen und Zahlungssystem erforderlich. Weitere Fortschritte sind im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen festzustellen. Der Wettbewerbsrat und die Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen sind voll funktionsfähig. Der Jahresbericht 1998 über staatliche Beihilfen wurde gegenüber den vorangegangenen Jahren weiter verbessert.

Bewertung (November 2000)

Das Gesetz über das Beschaffungswesen wurde geändert. Ein neues Gesetz über Urheberrecht trat im Mai 2000 in Kraft, allerdings wurden bei der Anwendung der Rechtsvorschriften in diesem Bereich kaum Fortschritte erzielt. Im Januar 2000 trat ein neues Gesetz über den Schutz persönlicher Daten in Kraft. Im April 2000 wurde das neue Handelsgesetzbuch verabschiedet, mit dem eine Reihe von Richtlinien zum Gesellschaftsrecht umgesetzt werden. Der allgemeine Rechtsrahmen für den freien Warenverkehr wurde vervollständigt. Im Bereich des Kapitalverkehrs wurden mehrere Liberalisierungsmaßnahmen ergriffen. Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs wurden einige Fortschritte erzielt. Im Steuerrecht wurden Fortschritte bei der Mehrwertsteuer, der Alkoholsteuer und der Tabaksteuer erzielt. Im Bereich des Zollwesens waren mehrere Fortschritte zu verzeichnen, darunter die Änderung des Gesetzes über Zollgebühren und die Steigerung der Effizienz der Zollverwaltung.

Bewertung (November 2001)

Lettland hat bei der Angleichung der Rechtsvorschriften für das Beschaffungswesen große Fortschritte erzielt. Die Anwendung des geistigen Eigentumsrechts gestaltet sich problematisch. Die Angleichung der Rechtsvorschriften für die Bereiche freier Warenverkehr, freier Kapitalverkehr und freier Dienstleistungsverkehr wurde fortgesetzt. Das lettische Steuereinzugssystem wurde verbessert.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Rechtsangleichung in den Bereichen Produktvorschriften, Zoll, Politik im audiovisuellen Bereich, Statistik und Finanzdienstleistungen;
  • Umsetzung des Wettbewerbsrechts;
  • Modernisierung der Normungs- und Konformitätsbewertungseinrichtungen;
  • Einrichtung eines Marktaufsichtsystems und Erstellung horizontaler technischer Vorschriften für gewerbliche Waren;
  • weitere Angleichung des Wettbewerbsrechts;
  • Stärkung der Kartellbehörden und der für staatliche Beihilfen zuständigen Behörden;
  • Förderung der Entwicklung der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen;
  • Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand in den Bereichen Telekommunikation, Verbraucherschutz und Binnenmarkt für Energie.

Bewertung (Oktober 1999)

Das Inkrafttreten der Änderungen des Funk- und Fernsehgesetzes ist zwar als positive Entwicklung für den audiovisuellen Sektor zu werten, jedoch sind weitere Verbesserungen notwendig. Im Bereich des freien Warenverkehrs geht die Annahme neuer Rechtsvorschriften und die Stärkung der Verwaltungsstrukturen gut voran. Im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen entsprechen die Rechtsvorschriften dem Besitzstand, und die Kartellbehörden wie auch die für staatliche Beihilfen zuständigen Behörden sind voll funktionsfähig. In den anderen Bereichen wurden jedoch keine Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2000)

Die Rechtsangleichung im Bereich audiovisuelle Medien wurde fortgeführt. Das Verbraucherschutzgesetz wurde durch das Gesetz über Werbung ergänzt. Es wurden Rechtsvorschriften erlassen für die Bereiche Fernabsatz, Haftung für mangelhafte Güter und Dienstleistungen sowie Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen.

Bewertung (November 2001)

Die Angleichung der lettischen Rechtsvorschriften für geistiges und gewerbliches Eigentum an den gemeinschaftlichen Besitzstand ist nahezu abgeschlossen. Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften für den freien Warenverkehr wurden Fortschritte erzielt, jedoch sind weitere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich. Was die Wettbewerbsregeln angeht, so muss auf die tatsächliche Anwendung dieser Regeln hingewirkt werden. Die neue Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat ihre Arbeit aufgenommen. In den Bereichen audiovisuelle Medien und Mehrwertsteuer sind weitere Anstrengungen erforderlich. Das Verbraucherschutzsystem entspricht nahezu dem gemeinschaftlichen Besitzstand, bringt aber nach wie vor Anwendungsprobleme mit sich. Obwohl die Kapazitäten der Zollverwaltung ausgebaut wurden, sind weitere Anstrengungen in diesem Bereich erforderlich.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 98/263/EG vom 30.3.1998Amtsblatt L 121 vom 23.4.1998

Beschluss 1999/854/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2004 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 703 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 506 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2000) 706 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1203Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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