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Ungarn - Justiz und Inneres

Kurzfristige Prioritäten:

  • Umsetzung eines adäquaten Flüchtlingsrechts im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951;
  • Aufbau einer effizienten Überwachung der Grenzen.

Bewertung (Oktober 1999)

Mit der Zurücknahme seines geografischen Vorbehalts in bezug auf die Genfer Konvention erfüllte Ungarn die Bedingungen dieser Priorität bereits 1998. Das Land hat außerdem Schritte zur Verbesserung der Grenzüberwachung unternommen. Der Grenzschutz wurde in einen zivilen Dienst umgewandelt; außerdem wurden Vorbereitungen für den Aufbau eines modernen an den Standard der Europäischen Union (EU) angelehnten Überwachungssystems an allen Landesgrenzen getroffen.

Bewertung (November 2000)

Ungarn hat große Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz seiner Grenzkontrollstellen unternommen, muss aber weiterhin auf die Entwicklung eines modernen, effizienten und professionellen Grenzüberwachungsdienstes hinwirken. Für die Bearbeitung von Asylanträgen wurde ein neues Büro eingerichtet. Ungarn hat das Übereinkommen des Europarates über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten ratifiziert. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat Ungarn große Fortschritte erzielt.

Bewertung (November 2001)

Es wurden keine Fortschritte in diesem Bereich verzeichnet.

Bewertung (Oktober 2002)

Entsprechend den Schengener Bestimmungen und dem Aktionsplan wurden die Infrastrukturen und Ausrüstungen an den Außengrenzen weiter modernisiert und auf den neuesten Stand gebracht.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Mittelfristige Prioritäten:

  • Umsetzung der Migrationspolitik und Reform der Asylrechtverfahren;
  • Entschlossenere Bekämpfung der organisierten Kriminalität (namentlich Geldwäsche, Drogen- und Menschenhandel);
  • Klarstellung in bezug auf die Bestimmungen über Aufenthaltsgenehmigungen für Zuwanderer, Anpassung der Visapolitik an die EU-Regelungen und vollständige Angleichung an internationale Übereinkommen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Schengen-Besitzstands.

Bewertung (Oktober 1999)

Ungarn hat die Anstrengungen zur Steigerung seiner Kapazitäten in sämtlichen JI-Bereichen fortgesetzt, namentlich durch Verabschiedung neuer Gesetze zur organisierten Kriminalität, Korruption und Einreisebestimmungen für Zuwanderer. Die institutionelle Reform geht voran; die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden haben ihre Ausrüstung modernisiert.

Bewertung (November 2000)

Die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen Behörden, namentlich die für Grenzüberwachung und Asylrecht zuständigen Stellen, wurden modernisiert. Die Bedingungen in den Aufnahmezentren für Asylbewerber wurden verbessert. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung allgemein wurde ausgebaut, insbesondere aber die Kapazität der Zentralverwaltung der Polizei, der Dienste des Generalstaatsanwalts, sowie der Finanz- und der Zollbrigade. Im Juli 2000 billigte die Regierung einen Plan zur Drogenbekämpfung. Die Maßnahmen zur Anpassung der ungarischen Visumspolitik an die Politik der Europäischen Union wurden fortgesetzt.

Bewertung (November 2001)

Im Bereich der Visapolitik gilt nunmehr die Visumpflicht für Staatsangehörige der Länder Belarus, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Russland und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (engl. FYRM). Mit dem neuen Ausländergesetz wurde ein neues Visum (Einklebeblatt von einheitlichem Format) eingeführt. In 59 diplomatischen und konsularischen Vertretungen wurde ein Online-Informationssystem zur Vereinfachung der Bearbeitung von Visaanträgen eingerichtet. Ungarn hat weitere Anstrengungen unternommen, um die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber und illegale Einwanderer zu verbessern. Außerdem wurde das vorrangige Ziel des Ausbaus der administrativen Kapazitäten für die Korruptionsbekämpfung verwirklicht.

Bewertung (Oktober 2002)

Durch Stärkung seiner rechtlichen Rahmenbedingungen ist es Ungarn gelungen, seinen Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Geldwäsche zu intensivieren. Im Januar 2002 ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Betrügereien, Korruption und Geldwäsche ein neues Gesetz in Kraft getreten.

Bewertung (November 2003)

Die Merkblätter über die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes abrufen.

Am 16. April 2003 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet und am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern Mitglieder der Europäischen Union.

QUELLEN

Beschluss 99/850/EG vom 6.12.1999Amtsblatt L 335 vom 28.12.1999

Stellungnahme der Kommission KOM(97) 2001 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(98) 700 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM(1999) 505 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission (2000) 705 endg.Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission (2001) 700 endg. - SEK(2001) 1748Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1404Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Bericht der Kommission KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1205Nicht im Amtsblatt veröffentlicht

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen UnionAmtsblatt L 236 vom 23.09.2003

Letzte Änderung: 19.11.2004

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