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Türkei – Bildung und Kultur

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission Fortschritte im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Rechtsangleichung im Bereich Kultur ist jedoch nicht vorangekommen.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Die Gebiete allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Kultur liegen in erster Linie in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Ein Kooperationsrahmen zur Bildungspolitik strebt nach einer Annäherung der jeweiligen politischen Ansätze und der Erreichung gemeinsamer Ziele durch eine offene Koordinierungsmethode, die in das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ mündete, das alle allgemeinen und beruflichen Bildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene einbindet. Was die kulturelle Vielfalt betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten die in Artikel 151 des EG-Vertrags niedergelegten Grundsätze verteidigen und sicherstellen, dass ihre internationalen Verpflichtungen es ihnen erlauben, die kulturelle Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Die Mitgliedstaaten brauchen die Rechts-, Verwaltungs- und Finanzstrukturen sowie die notwendigen Durchführungskapazitäten, um eine solide finanzielle Abwicklung der Programme der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend zu gewährleisten.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Auf den Gebieten Bildung und Kultur gab es Fortschritte, vor allem im Bereich der

allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Interesse an den Gemeinschaftsprogrammen hat

weiter zugenommen. Im Bereich Kultur sind einige Fortschritte zu verzeichnen, die Rechtsangleichung ist jedoch nicht vorangekommen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht für 2010 hob die Fortschritte hervor, die im Bildungsbereich erzielt wurden, vor allem, was die Einschulungsquote betrifft. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Kultur ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht 2008 hob die Fortschritte hervor, die insbesondere den Zugang von Kindern zum Bildungswesen betreffen. Mit den durchgeführten Maßnahmen konnte dem Schulabbruch entgegengewirkt und der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die Unterrichtung wissenschaftlicher Fächer gefördert werden.

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2007 hob beachtliche Fortschritte bei der Beteiligung der Türkei an den Programmen „Lebenslanges Lernen“ und „Jugend in Aktion“ hervor. Die Einrichtung eines nationalen Qualifikationssystems erfordert eine umfangreiche Entwicklung und sollte in den nächsten Jahren die Teilnahme Erwachsener an Maßnahmen im Rahmen von lebenslangem Lernen ermöglichen.

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2006 wurden deutliche Fortschritte und die fast vollständige Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand festgestellt. Allerdings muss die Türkei ihre Infrastruktur zur Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme noch verbessern. Gleichzeitig muss sie die Ziele der Strategie von Lissabon weiterverfolgen, insbesondere bezüglich des lebenslangen Lernens.

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1426 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2005 wurde festgestellt, dass die Beteiligung der Türkei an drei Gemeinschaftsprogrammen (SOKRATES, LEONARDO DA VINCI und JUGEND) sehr zufrieden stellend war. Die laufenden Bildungs- und Berufsbildungsreformen entsprachen weitgehend den gemeinsamen europäischen Prioritäten und Zielen. Die türkischen Behörden sollten eine kohärente und umfassende Strategie für lebenslanges Lernen ausarbeiten. Insgesamt gesehen musste das Bildungssystem stärker dezentralisiert werden.

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Im Bericht 2004 wurden Fortschritte bei der Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme und der Reform des Bildungs- und Berufsbildungssystems verzeichnet. Die Bemühungen müssten jedoch fortgesetzt werden, um die Integration benachteiligter Gruppen und die Koordinierung zwischen Bildung und Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Stärkung der regionalen Dienste sowie die Förderung des lebenslangen Lernens müssten für die Türkei auch weiterhin eine Priorität bleiben.

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. – SEK(2003) 1212 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom November 2003 wurden gewisse Fortschritte verzeichnet, es bliebt jedoch noch viel zu tun: Abschluss der Vorbereitungen für die Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen, Überwachung der Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern, Überprüfung der Rolle des Obersten Rates für das Bildungswesen, Förderung der schulischen Betreuung behinderter Kinder und Reform der Sekundarbildung im Hinblick auf eine bessere Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt.

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. – SEK(2002) 1412 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht vom Oktober 2002 wurde festgestellt, dass die Fortschritte sich in Grenzen hielten. Die Türkei sollte sich weiter auf die Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich konzentrieren. Im Hinblick auf die Verwaltungskapazität sollte der Reformprozess auch bei der Dezentralisierung beschleunigt werden.

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2001 wurde die Auffassung vertreten, dass die Türkei nur begrenzte Fortschritte erzielt hatte. Das im Juni 2001 verabschiedete neue Bildungsgesetz stellte jedoch einen wichtigen Schritt dar und sollte besonders der beruflichen Bildung zugutekommen. Durch dieses Gesetz wurde das Darlehen der Weltbank für den Sekundarbereich bis 2010 verlängert. Mit diesem Entwicklungsplan wurde das Ziel verfolgt, eine zwölfjährige Schulpflicht bis 2005 zu erreichen.

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 2000 wurde festgestellt, dass weitere Vorbereitungen getroffen worden waren, um die Teilnahme der Türkei an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen vorzubereiten, und dass Fortschritte erzielt worden waren. Die Verbesserung des Bildungswesens in der Türkei blieb jedoch eine Priorität.

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 1999 stellte die Kommission fest, dass die vorliegenden Informationen nicht ausreichten, um die Fortschritte in diesem Bereich zu bewerten. Eine etwaige Beteiligung der Türkei an den Gemeinschaftsprogrammen Leonardo da Vinci, Sokrates II und Jugend für Europa war weiterhin geplant. Die Kommission und die türkischen Behörden erörterten die in der Türkei notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen. Für diese Maßnahmen wollte die EU Mittel bereitstellen.

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Im Bericht 1998 wurde betont, dass das allgemeine Bildungsniveau in der Türkei trotz erheblicher Anstrengungen nicht dem Bildungsniveau in der Europäischen Union entsprach. Die Kommission plante eine mögliche Beteiligung dieses Landes an den drei Gemeinschaftsprogrammen in diesem Bereich (Sokrates, Leonardo und Jugend für Europa), unter der Voraussetzung einer angemessenen Finanzierung und der Gewährleistung der Freizügigkeit der Teilnehmer.

See also

Letzte Änderung: 30.12.2011

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