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Lettland

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(1997) 2005 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1998) 704 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(1999) 506 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2000) 706 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1749 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2002) 700 endg. - SEK (2002) 1405 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Bericht der Kommission [KOM (2003) 675 endg. - SEK (2003) 1203 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme von Juli 1997 hat die Europäische Kommission die Auffassung vertreten, dass Lettland im Hinblick auf den Beitritt keine nennenswerten Probleme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend haben dürfte.

Im Bericht von November 1998 wurde festgestellt, dass Lettland seine Anstrengungen in diesem Bereich fortsetzte. Allerdings stand die Annahme von Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen immer noch aus.

Im Bericht von Oktober 1999 wurden Lettland Fortschritte in diesem Bereich bescheinigt. Ein Rahmenprogramm über die Schulbildung wurde verabschiedet sowie ein strategisches Programm zur Entwicklung des Bildungswesens. Auch die Bemühungen zur Verbesserung der Bildung der Kinder von Wanderarbeitnehmern setzte Lettland fort. Das Land nahm weiterhin an den Programmen Sokrates, Leonardo da Vinci et Jugend teil.

Im Bericht von November 2000 wurde festgestellt, dass die lettischen Rechtsvorschriften bereits mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand in Einklang standen. Lettland konzentrierte sich daher auf die Umsetzung der bereits erlassenen Rechtsvorschriften. Auf der Grundlage dieser Rechtsvorschriften leitete Lettland u. a. Reformen im Bereich der allgemeinen und der beruflichen Bildung ein.

Im Bericht von November 2001 wurde die Auffassung vertreten, dass Lettland seine Bemühungen auf die Stärkung der Behörden und die weitere Umsetzung der Reform des Bildungswesens konzentriert hatte. Die Anwendung des im Jahr 2000 geänderten Hochschulgesetzes hatte die Einführung akademischer Berufsabschlüsse ermöglicht. Lettland war an der zweiten Generation der Programme Leonardo, Sokrates und Jugend beteiligt.

Dem Bericht von Oktober 2002 ist zu entnehmen, dass Lettland weitere Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt hat, insbesondere im Hinblick auf die Bildungsreform, die Weiterentwicklung der Berufsausbildung und den Ausbau der Verwaltungskapazitäten. Lettland sollte sich nun auf die Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern und die Stärkung der beteiligten Stellen, die Vollendung der Reform des Bildungswesens und die Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung konzentrieren.

Der Bericht von November 2003 kommt zu dem Schluss, dass Lettland seinen Verpflichtungen aus den Beitrittsverhandlungen im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nachkommt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Der EG-Vertrag sieht vor,

  • dass die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung beiträgt, indem sie die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen einbezieht und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei Lehrinhalten und Gestaltung des Bildungssystems (Artikel 149, vormals Artikel 126) unterstützt und ergänzt.
  • dass die Gemeinschaft eine Politik der beruflichen Bildung verfolgt, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Artikel 150, vormals Artikel 127) zur Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse sowie zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt und ergänzt.

Diesen Bestimmungen wurde insbesondere durch die Durchführung von drei großen Aktionsprogrammen Rechnung getragen: (Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend für Europa), die vor kurzem in Form einer neuen Programmgeneration aktualisiert wurden (Sokrates, Leonardo und Jugend).

BEWERTUNG DER LAGE

Seit 1997 arbeitet Lettland an der Reform seines Bildungssystems. Nach der Verabschiedung eines neuen Rahmengesetzes über die Schulbildung im Oktober 1998 wurde ein strategisches Programm über die Schulbildung für den Zeitraum 1998 - 2009 zur Entwicklung des Bildungswesens beschlossen. Ferne wurde im Juni 2002 ein Konzeptpapier zur Bildungsförderung für 2002 - 2005 verabschiedet.

Auf der Grundlage insbesondere des Bildungsgesetzes von 1998 und des Gesetzes über die berufliche Bildung von 1999 setzte Lettland die Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung fort. Die Anwendung des im Jahr 2000 geänderten Hochschulgesetzes hat die Einführung akademischer Berufsabschlüsse ermöglicht. Die Straffung des Netzes der berufsbildenden Schulen begann in der Hauptstadt Riga. Trotz der bisherigen Anstrengungen sollte die Umsetzung der Bildungsreform vorangetrieben werden.

Zur Förderung der Mobilität der Studenten und der Lehrkräfte in den baltischen Staaten unterzeichneten Lettland, Estland und Litauen ein Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel.

Mehrere Verwaltungen sind für die Bildung zuständig. Es ist erforderlich, die Koordinierung zwischen den für Bildung zuständigen Stellen zu verbessern, d. h. zwischen dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft, dem Sozialministerium, dem Wirtschaftsministerium und den Fachgremien, die unter der Aufsicht der Ministerien stehen. Im Februar 2002 verabschiedete die Regierung die Investitionsstrategie des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft für den Zeitraum 2003 - 2007.

Lettland beteiligt sich weiterhin an den einschlägigen Gemeinschaftsprogrammen; die nationalen Agenturen haben ihre Tätigkeit aufgenommen.

Die lettischen Rechtsvorschriften über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wurden an den gemeinschaftlichen Besitzstand angeglichen, sie müssen jedoch noch durchgesetzt werden.

Seit der Stellungnahme der Kommission von 1997 hat Lettland regelmäßige Fortschritte erzielt. Die Verhandlungen über dieses Kapitel sind vorläufig abgeschlossen (siehe Bericht 2002). Lettland beantragte keine Übergangsregelung für diesen Bereich.

Letzte Änderung: 04.03.2004

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